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Führungszeugnis Zur Vorlage Bei Einer Behörde Beantragen


Führungszeugnis Zur Vorlage Bei Einer Behörde Beantragen

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über eventuelle strafrechtliche Verurteilungen einer Person gibt. Es wird von Behörden benötigt, wenn eine Person eine Tätigkeit ausüben möchte, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert, beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, im Sicherheitsgewerbe oder bei der Ausübung eines Amtes.

Antragstellung: Online vs. Persönlich

Die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) oder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt) am Wohnort.

Online-Antrag über das BfJ

Der Online-Antrag bietet den Vorteil, dass er zeit- und ortsunabhängig gestellt werden kann. Voraussetzung hierfür sind:

  • Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID).
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises.
  • Die AusweisApp2, eine Software, die auf dem Computer oder Smartphone installiert werden muss.
  • Ein Scanner oder eine Digitalkamera, um ggf. erforderliche Dokumente einzuscannen oder abzufotografieren.

Der Online-Antrag ist in der Regel schneller bearbeitet als der Antrag bei der Meldebehörde, da die Daten direkt elektronisch verarbeitet werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1-2 Wochen.

Persönlicher Antrag bei der Meldebehörde

Die persönliche Antragstellung bei der Meldebehörde ist die traditionelle Methode. Hierfür ist ein persönlicher Besuch beim Bürgeramt erforderlich. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Ggf. ein Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis benötigt, aus dem der Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde hervorgehen.
  • Ggf. ein Nachweis über die Ermäßigungsberechtigung (z.B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit).

Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an das BfJ weiter. Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel etwas länger als beim Online-Antrag und kann 2-3 Wochen betragen.

Benötigte Informationen und Unterlagen

Unabhängig vom gewählten Antragsverfahren sind folgende Informationen und Unterlagen erforderlich:

  • Persönliche Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift.
  • Verwendungszweck: Genaue Angabe, für welche Behörde und für welchen Zweck das Führungszeugnis benötigt wird. Dies ist wichtig, da das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nicht an die antragstellende Person, sondern direkt an die Behörde gesendet wird.
  • Aktenzeichen (optional): Falls die Behörde ein Aktenzeichen mitgeteilt hat, sollte dieses angegeben werden.
  • Anschrift der Behörde: Vollständige Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesendet werden soll.
  • Unterschrift: Sowohl beim Online-Antrag (elektronische Signatur) als auch beim persönlichen Antrag (handschriftliche Unterschrift) ist eine Unterschrift erforderlich.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro. In bestimmten Fällen kann eine Gebührenermäßigung oder -befreiung möglich sein, beispielsweise bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Ein Nachweis über die Ermäßigungsberechtigung ist dem Antrag beizufügen.

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt beim Online-Antrag in der Regel per Kreditkarte, Giropay oder Lastschrift. Beim persönlichen Antrag kann die Gebühr bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Besonderheiten beim erweiterten Führungszeugnis

Für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dieses enthält neben den strafrechtlichen Verurteilungen, die im "normalen" Führungszeugnis aufgeführt sind, auch Informationen über bestimmte Verurteilungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und erfordert in der Regel eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation, für die die Person tätig werden soll.

Bearbeitungsdauer und Gültigkeit

Die Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis beträgt in der Regel 1-3 Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des BfJ und der Meldebehörde ab. Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Das Führungszeugnis hat keine feste Gültigkeitsdauer. Die Behörde, die das Führungszeugnis anfordert, entscheidet, wie alt das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Vorlage sein darf. In der Regel wird ein aktuelles Führungszeugnis verlangt, das nicht älter als drei Monate ist.

Zusammenfassung der Anbieter/Stellen

Im Wesentlichen gibt es zwei "Anbieter" für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

  • Art: Bundesbehörde
  • Leistung: Bearbeitung und Ausstellung von Führungszeugnissen (zentral).
  • Antragstellung: Online (direkt über das BfJ-Portal).
  • Vorteile: Schnellere Bearbeitung, ortsunabhängig.
  • Nachteile: Erfordert eID-fähigen Personalausweis und Kartenlesegerät.
  • Kosten: 13,00 Euro.
  • Webseite: www.bundesjustizamt.de

Meldebehörde (Bürgeramt)

  • Art: Kommunale Behörde
  • Leistung: Entgegennahme des Antrags und Weiterleitung an das BfJ.
  • Antragstellung: Persönlich (Terminvereinbarung erforderlich).
  • Vorteile: Keine speziellen technischen Voraussetzungen erforderlich.
  • Nachteile: Längere Bearbeitungsdauer, persönlicher Besuch notwendig.
  • Kosten: 13,00 Euro.
  • Webseite: Die Webseite der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes (z.B. "Bürgeramt [Stadtname]").

Alternative Dienstleister

Es gibt keine seriösen alternativen Dienstleister für die Beantragung eines Führungszeugnisses. Einige Anbieter im Internet werben mit der Vereinfachung des Prozesses, agieren aber oft als Vermittler und erheben zusätzliche Gebühren für Leistungen, die man selbst kostenlos über das BfJ oder die Meldebehörde in Anspruch nehmen kann. Es ist daher dringend davon abzuraten, solche Angebote zu nutzen.

Fazit

Die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist ein relativ unkomplizierter Prozess. Die Wahl zwischen Online-Antrag und persönlicher Antragstellung hängt von den individuellen Präferenzen und den technischen Voraussetzungen ab. Der Online-Antrag ist in der Regel schneller und bequemer, erfordert aber einen eID-fähigen Personalausweis und ein Kartenlesegerät. Der persönliche Antrag ist die traditionelle Methode und eignet sich für Personen, die keinen eID-fähigen Personalausweis besitzen oder den persönlichen Kontakt bevorzugen. Unabhängig vom gewählten Verfahren ist es wichtig, die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig anzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden.

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