Hebesatz Grundsteuer Schleswig-holstein Ab 2025
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein: Was ändert sich ab 2025?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen in Deutschland, die damit beispielsweise Schulen, Kitas, Straßen und andere öffentliche Einrichtungen finanzieren. Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Diese Reform betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Schleswig-Holstein. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aspekte der neuen Grundsteuer in Schleswig-Holstein, insbesondere den sogenannten Hebesatz, und was Sie als Eigentümer wissen müssen.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie wird jährlich von den Kommunen erhoben. Bisher wurde die Grundsteuer auf Grundlage von veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (in den alten Bundesländern) bzw. 1935 (in den neuen Bundesländern) berechnet. Diese veralteten Werte führten zu Ungleichbehandlungen und wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Warum eine Reform?
Das Bundesverfassungsgericht forderte eine Neuregelung der Grundsteuer, da die alten Einheitswerte zu einer ungerechten Besteuerung führten. Die Reform soll eine gerechtere und zeitgemäßere Bewertung von Grundstücken und Gebäuden ermöglichen. Die neue Grundsteuer soll auf aktuellen Werten basieren und die tatsächlichen Verhältnisse besser widerspiegeln.
Das Schleswig-Holsteiner Modell: Ein Flächen-Lage-Modell
Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern hat sich Schleswig-Holstein für ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer entschieden, das sogenannte Flächen-Lage-Modell. Dieses Modell ist relativ einfach und transparent und basiert im Wesentlichen auf zwei Faktoren:
- Fläche: Die Grundstücks- und Gebäudefläche sind die Hauptfaktoren für die Berechnung.
- Lage: Die Lage des Grundstücks wird durch einen sogenannten Lagefaktor berücksichtigt. Gute Lagen führen zu einer höheren Besteuerung als weniger attraktive Lagen.
Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf detaillierte Angaben zu Mieten oder Bausubstanz, was die Datenerhebung und Berechnung vereinfacht.
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
Die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des Grundsteuerwerts: Dieser Wert wird anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie des Lagefaktors ermittelt. Die Formel lautet im Wesentlichen: (Fläche des Grundstücks + Fläche des Gebäudes) * Lagefaktor.
- Anwendung der Steuermesszahl: Der Grundsteuerwert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich und beträgt für Wohngrundstücke in der Regel 0,034 Prozent. Für Nichtwohngrundstücke (z.B. Gewerbe) kann die Steuermesszahl höher sein.
- Multiplikation mit dem Hebesatz: Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Der Hebesatz ist der wichtigste Faktor, den die Kommune selbst festlegen kann und der maßgeblich die Höhe der Grundsteuer beeinflusst.
Die Formel für die Berechnung der Grundsteuer lautet also:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Kommune selbst festlegt. Er ist ein wichtiger Faktor, der die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflusst. Die Kommunen nutzen den Hebesatz, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer an ihren Finanzbedarf anzupassen. Ein höherer Hebesatz bedeutet höhere Grundsteuereinnahmen für die Kommune, während ein niedrigerer Hebesatz die Bürger entlastet.
Wichtig: Die Kommunen in Schleswig-Holstein werden ihre Hebesätze ab 2025 neu festlegen müssen. Es ist zu erwarten, dass einige Kommunen ihre Hebesätze anpassen werden, um die Einnahmen aus der Grundsteuer auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Reform zu halten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass jeder einzelne Eigentümer die gleiche Grundsteuer zahlen wird wie zuvor, da sich die Grundsteuerwerte aufgrund der neuen Berechnungsmethode verändert haben.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Kommune?
Der Hebesatz Ihrer Kommune wird in der Regel öffentlich bekannt gegeben, beispielsweise auf der Webseite der Kommune, im Amtsblatt oder in der lokalen Presse. Sie können sich auch direkt beim Steueramt Ihrer Kommune erkundigen.
Was bedeutet das für mich als Eigentümer in Schleswig-Holstein?
Die Grundsteuerreform bedeutet für Sie als Eigentümer in Schleswig-Holstein Folgendes:
- Neue Grundsteuererklärung: Sie mussten im Jahr 2022 eine neue Grundsteuererklärung abgeben. Diese Erklärung enthielt Angaben zur Grundstücks- und Gebäudefläche sowie zur Lage Ihres Grundstücks.
- Neuer Grundsteuerwertbescheid: Nachdem Sie Ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid. Dieser Bescheid enthält den neu ermittelten Grundsteuerwert Ihres Grundstücks.
- Neuer Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie einen Grundsteuermessbescheid. Dieser Bescheid enthält den Grundsteuermessbetrag, der sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl ergibt.
- Ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte und der neuen Hebesätze der Kommunen berechnet. Sie erhalten dann von Ihrer Kommune einen neuen Grundsteuerbescheid, der die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ausweist.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Grundsteuerwertbescheid nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit dem Grundsteuerwertbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen. Es ist ratsam, den Einspruch schriftlich und begründet einzureichen. Sie sollten darlegen, warum Sie den festgesetzten Wert für zu hoch oder unzutreffend halten. Gegebenenfalls können Sie auch einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Wert Ihres Grundstücks zu überprüfen.
Tipps für Eigentümer in Schleswig-Holstein
Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, sich auf die neue Grundsteuer vorzubereiten:
- Informieren Sie sich: Lesen Sie die Informationen Ihrer Kommune und des Finanzamts sorgfältig durch. Informieren Sie sich über die neue Grundsteuer und die Berechnungsgrundlagen.
- Überprüfen Sie Ihre Unterlagen: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, insbesondere den Grundbuchauszug, die Baupläne und die Wohnflächenberechnung.
- Beachten Sie die Fristen: Achten Sie auf die Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung und für eventuelle Einsprüche.
- Prüfen Sie den Grundsteuerwertbescheid: Überprüfen Sie den Grundsteuerwertbescheid sorgfältig und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein, wenn Sie Fehler feststellen.
- Behalten Sie den Hebesatz im Blick: Beobachten Sie die Entwicklung des Hebesatzes in Ihrer Kommune. Informieren Sie sich, wie sich die Änderung des Hebesatzes auf Ihre Grundsteuer auswirken wird.
- Planen Sie Ihre Finanzen: Berücksichtigen Sie die neue Grundsteuer bei Ihrer Finanzplanung. Es ist möglich, dass sich Ihre monatliche Belastung durch die Grundsteuer erhöht.
Fazit
Die Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein bringt Veränderungen für alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien mit sich. Das Flächen-Lage-Modell soll eine gerechtere Bewertung ermöglichen. Der Hebesatz spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er von den Kommunen festgelegt wird und die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflusst. Es ist wichtig, sich als Eigentümer über die neuen Regelungen zu informieren, die Grundsteuerwertbescheide zu prüfen und die Entwicklung der Hebesätze in der eigenen Kommune im Auge zu behalten. Durch eine sorgfältige Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Sie die neue Grundsteuer richtig verstehen und Ihre finanzielle Situation entsprechend planen.



