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Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord


Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord

Das Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die in Lübeck wohnen und Unterstützung bei der Arbeitssuche, finanziellen Hilfen oder Weiterbildung benötigen. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über die Dienstleistungen, Zuständigkeiten und den Zugang zum Jobcenter St. Lorenz Nord, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

Was ist das Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord?

Das Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord ist eine von mehreren Niederlassungen des Jobcenters Lübeck. Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Lübeck. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihnen finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt zu gewähren, wenn sie dazu berechtigt sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Jobcenter *nicht* das gleiche ist wie das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit), obwohl es enge Zusammenarbeit gibt.

Zuständigkeit

Die Dienststelle St. Lorenz Nord ist für bestimmte Postleitzahlenbereiche in Lübeck zuständig. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in den Zuständigkeitsbereich fallen, können Sie sich telefonisch oder online erkundigen. Es ist entscheidend, sich an die richtige Dienststelle zu wenden, da dies die Bearbeitung Ihres Antrags beschleunigt.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter St. Lorenz Nord bietet eine Vielzahl von Leistungen und Aufgaben an, die sich grob in zwei Bereiche einteilen lassen: Vermittlung und finanzielle Unterstützung.

Vermittlung in Arbeit

Das Jobcenter unterstützt Sie aktiv bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle. Zu den angebotenen Leistungen gehören:

  • Individuelle Beratungsgespräche: Ihr persönlicher Ansprechpartner analysiert Ihre berufliche Situation, Ihre Qualifikationen und Ihre Wünsche, um gemeinsam mit Ihnen eine passende Strategie für die Jobsuche zu entwickeln.
  • Stellenvermittlung: Das Jobcenter hat Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank mit offenen Stellen in der Region Lübeck und darüber hinaus. Ihr Ansprechpartner kann Ihnen passende Stellenangebote vorschlagen.
  • Bewerbungstraining: Das Jobcenter bietet Kurse und Workshops an, in denen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen optimieren und sich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten können.
  • Förderung von Weiterbildung: Wenn Sie Ihre Qualifikationen verbessern müssen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Weiterbildung übernehmen.
  • Unterstützung bei der Existenzgründung: Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, berät das Jobcenter Sie zu Fördermöglichkeiten und unterstützt Sie bei der Erstellung eines Businessplans.

Finanzielle Unterstützung (Bürgergeld)

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld. Das Bürgergeld soll Ihren grundlegenden Bedarf an Lebenshaltungskosten decken. Dazu gehören:

  • Regelsatz: Der Regelsatz deckt die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe des Regelsatzes ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Wohnsituation.
  • Kosten der Unterkunft und Heizung: Das Jobcenter übernimmt in der Regel die angemessenen Kosten für Ihre Wohnung und Heizung. Was als "angemessen" gilt, ist von der Größe der Wohnung, der Mietpreisentwicklung in Lübeck und der Anzahl der Personen im Haushalt abhängig.
  • Zusätzliche Leistungen: In bestimmten Fällen können Sie zusätzliche Leistungen erhalten, z.B. für Schwangerschaftsbekleidung, Babyerstausstattung, Klassenfahrten oder die Anschaffung von behindertengerechten Hilfsmitteln.

Wie melde ich mich beim Jobcenter St. Lorenz Nord an?

Die Anmeldung beim Jobcenter St. Lorenz Nord ist ein wichtiger Schritt, um Leistungen zu erhalten und Unterstützung bei der Jobsuche zu bekommen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Kontaktaufnahme: Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Jobcenter auf. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Artikels. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Antragstellung: Beim ersten Beratungsgespräch erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare für das Bürgergeld. Füllen Sie diese sorgfältig und vollständig aus. Bei Fragen können Sie sich an Ihren Ansprechpartner wenden.
  3. Nachweise: Legen Sie dem Antrag alle relevanten Nachweise bei, z.B. Ihren Personalausweis, Ihre Meldebescheinigung, Ihren Lebenslauf, Ihre Zeugnisse, Kontoauszüge, Mietvertrag und Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
  4. Abgabe des Antrags: Geben Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Nachweisen beim Jobcenter ab. Sie können den Antrag entweder persönlich abgeben oder per Post schicken.
  5. Bearbeitung des Antrags: Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Es kann sein, dass Sie im Laufe des Bearbeitungsprozesses noch weitere Informationen oder Nachweise nachreichen müssen.
  6. Bescheid: Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen mitgeteilt wird, ob und in welcher Höhe Sie Bürgergeld erhalten.

Wichtige Dokumente und Informationen für die Antragstellung

Um den Antragsprozess zu beschleunigen, sollten Sie folgende Dokumente und Informationen bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Dies dient dem Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
  • Lebenslauf: Ein aktueller Lebenslauf gibt dem Jobcenter einen Überblick über Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen.
  • Zeugnisse: Legen Sie alle relevanten Zeugnisse (Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse) vor.
  • Kontoauszüge: Weisen Sie Ihre aktuellen Kontostände nach.
  • Mietvertrag: Legen Sie Ihren Mietvertrag vor, um die Kosten der Unterkunft nachzuweisen.
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen: Legen Sie alle Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen vor, z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Sparbücher, Wertpapiere, etc.
  • Krankenkassenkarte: Ihre Krankenkassenkarte ist wichtig für die Anmeldung bei der Krankenkasse.
  • Sozialversicherungsnummer: Ihre Sozialversicherungsnummer wird für die Anmeldung bei der Sozialversicherung benötigt.

Tipps für den Umgang mit dem Jobcenter

Der Umgang mit dem Jobcenter kann manchmal herausfordernd sein. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:

  • Seien Sie gut vorbereitet: Bringen Sie zu jedem Termin alle relevanten Unterlagen mit.
  • Stellen Sie Fragen: Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Es ist besser, nachzufragen, als etwas falsch zu machen.
  • Notieren Sie sich wichtige Informationen: Schreiben Sie sich die Namen Ihrer Ansprechpartner und wichtige Telefonnummern auf.
  • Halten Sie sich an Termine: Versäumen Sie keine Termine und melden Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
  • Bleiben Sie freundlich und respektvoll: Auch wenn Sie frustriert sind, bleiben Sie freundlich und respektvoll gegenüber den Mitarbeitern des Jobcenters.
  • Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle Schreiben und Unterlagen des Jobcenters sorgfältig auf.
  • Nehmen Sie Unterstützung in Anspruch: Wenn Sie sich überfordert fühlen, suchen Sie sich Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt.

Rechte und Pflichten

Als Leistungsbezieher haben Sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Es ist wichtig, diese zu kennen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Rechte

  • Anspruch auf Beratung und Unterstützung: Sie haben das Recht auf eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche und bei der Beantragung von Leistungen.
  • Anspruch auf Leistungen: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld und andere Leistungen.
  • Recht auf Widerspruch: Wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
  • Recht auf Akteneinsicht: Sie haben das Recht, Ihre Akte beim Jobcenter einzusehen.
  • Schutz Ihrer Daten: Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Pflichten

  • Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, aktiv an Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt mitzuwirken.
  • Auskunftspflicht: Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter alle relevanten Informationen und Nachweise vorzulegen.
  • Meldepflicht: Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig beim Jobcenter zu melden und an Terminen teilzunehmen.
  • Annahmepflicht: Sie sind verpflichtet, zumutbare Arbeitsangebote anzunehmen.
  • Informationen über Änderungen: Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter unverzüglich alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (z.B. Umzug, Arbeitsaufnahme, etc.) mitzuteilen.

Kontaktdaten des Jobcenters Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord

Hier finden Sie die Kontaktdaten des Jobcenters Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord:

Adresse:
Hans-Böckler-Straße 1
23560 Lübeck

Telefon: 0451 / 620 2000 (Service-Center)

E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Die Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich am besten vor Ihrem Besuch auf der Webseite des Jobcenters Lübeck oder telefonisch.

Weitere nützliche Informationen und Links

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen und Links rund um das Thema Jobcenter und Arbeitslosigkeit:

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, sich im Jobcenter Lübeck - Dienststelle St. Lorenz Nord zurechtzufinden. Viel Erfolg bei Ihrer Jobsuche!

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