Wie Bekommt Man Einen Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein (PBS), oft auch kurz P-Schein genannt, ist in Deutschland eine amtliche Erlaubnis, die benötigt wird, um Fahrgäste gewerblich zu befördern. Dies betrifft Tätigkeiten wie Taxi fahren, Mietwagen fahren (mit Fahrer), Krankentransporte (nicht-medizinische Notfälle) und die Beförderung von Fahrgästen in Bussen und Bahnen im Linienverkehr, sofern man nicht als Angestellter der jeweiligen Verkehrsbetriebe tätig ist und bereits deren interne Schulungen absolviert hat.
Voraussetzungen für den Erhalt des Personenbeförderungsscheins
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Personenbeförderungsscheins sind vielfältig und dienen dem Schutz der Fahrgäste. Sie sollen sicherstellen, dass nur zuverlässige und qualifizierte Personen gewerblich Fahrgäste befördern. Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Detail:
1. Mindestalter
Sie müssen das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben, um einen Personenbeförderungsschein beantragen zu können. Dies gilt grundsätzlich für alle Arten von Personenbeförderung, auch für Taxi, Mietwagen und Krankentransporte.
2. Führerscheinbesitz
Sie benötigen einen gültigen Führerschein der Klasse B (PKW-Führerschein). Für einige Arten der Personenbeförderung, insbesondere für Busse, ist ein Führerschein der Klasse D oder D1 erforderlich. Der Führerschein muss mindestens zwei Jahre gültig sein. Bei Inhabern von ausländischen Führerscheinen gelten spezielle Regelungen bezüglich der Umschreibung.
3. Ärztliche Untersuchung
Eine ärztliche Untersuchung ist zwingend erforderlich. Diese Untersuchung dient dazu, Ihre gesundheitliche Eignung zur Personenbeförderung festzustellen. Dabei werden folgende Aspekte geprüft:
- Sehvermögen: Ein Sehtest ist obligatorisch. Die Anforderungen an das Sehvermögen sind höher als beim Erwerb des PKW-Führerscheins.
- Hörvermögen: Ein Hörtest wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass Sie akustische Signale im Straßenverkehr wahrnehmen können.
- Allgemeiner Gesundheitszustand: Der Arzt prüft Ihren allgemeinen Gesundheitszustand, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die die sichere Personenbeförderung gefährden könnten.
- Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit: Ihre Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden getestet, um sicherzustellen, dass Sie auch unter Stresssituationen adäquat reagieren können.
Die ärztliche Untersuchung muss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Gutachten festgehalten, das Sie beim Antrag auf den Personenbeförderungsschein vorlegen müssen.
4. Polizeiliches Führungszeugnis
Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis, das keine relevanten Eintragungen enthalten darf. Eintragungen im Führungszeugnis, die auf eine mangelnde Zuverlässigkeit hindeuten, können zur Ablehnung des Antrags führen. Hierzu zählen beispielsweise Vorstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung oder Verkehrsdelikten.
5. Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Flensburg)
Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (heute: Fahreignungsregister) in Flensburg wird benötigt. Dieser Auszug gibt Auskunft über eventuelle Punkte, die Sie im Verkehrszentralregister gesammelt haben. Eine hohe Anzahl von Punkten kann ebenfalls zur Ablehnung des Antrags führen, da sie auf eine mangelnde Eignung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr hindeutet.
6. Ortskenntnisprüfung
Für Taxi- und Mietwagenfahrer ist in der Regel eine Ortskenntnisprüfung erforderlich. Diese Prüfung dient dazu, Ihre Kenntnisse über die Straßen, Sehenswürdigkeiten und wichtigen Einrichtungen in Ihrem Einsatzgebiet nachzuweisen. Die genauen Anforderungen an die Ortskenntnisprüfung variieren je nach Stadt oder Landkreis. Bereiten Sie sich gründlich vor, indem Sie Stadtpläne studieren und sich mit den wichtigsten Routen und Adressen vertraut machen.
7. Sprachkenntnisse
Sie müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um sich mit Fahrgästen verständigen und Anweisungen verstehen zu können. In einigen Fällen kann ein Sprachnachweis erforderlich sein.
8. Zuverlässigkeitsprüfung
Die Behörde führt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Dabei werden Ihre persönlichen Verhältnisse und Ihr Verhalten in der Vergangenheit geprüft, um festzustellen, ob Sie zuverlässig sind und keine Gefahr für die Fahrgäste darstellen. Dies kann die Einholung von Auskünften bei anderen Behörden und Institutionen umfassen.
Antragstellung für den Personenbeförderungsschein
Nachdem Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie den Personenbeförderungsschein beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Dies ist in der Regel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Die genaue Bezeichnung der Behörde kann je nach Bundesland variieren.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf den Personenbeförderungsschein benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Antragsformular (erhältlich bei der zuständigen Behörde)
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis der Ortskenntnisprüfung (falls erforderlich)
- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse
- ggf. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- ggf. weitere Unterlagen, die von der Behörde angefordert werden
Ablauf der Antragstellung
- Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig und aktuell sind.
- Antragstellung: Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
- Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls werden weitere Auskünfte eingeholt.
- Ortskenntnisprüfung (falls erforderlich): Legen Sie die Ortskenntnisprüfung ab.
- Erteilung des Personenbeförderungsscheins: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Personenbeförderungsschein erteilt.
Gültigkeit und Verlängerung des Personenbeförderungsscheins
Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie den Schein verlängern lassen. Für die Verlängerung sind in der Regel eine erneute ärztliche Untersuchung und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die genauen Anforderungen an die Verlängerung können je nach Bundesland variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde über die erforderlichen Schritte.
Kosten des Personenbeförderungsscheins
Die Kosten für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen:
- Gebühren für die ärztliche Untersuchung
- Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis
- Gebühren für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Gebühren für die Ortskenntnisprüfung (falls erforderlich)
- Gebühren für die Antragstellung und Erteilung des Personenbeförderungsscheins
Die genauen Kosten variieren je nach Bundesland und Kommune. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Beachten Sie, dass die Kosten für die ärztliche Untersuchung und die Ortskenntnisprüfung in der Regel von Ihnen selbst zu tragen sind.
Wichtige Hinweise
Fahren ohne gültigen Personenbeförderungsschein: Das Fahren ohne gültigen Personenbeförderungsschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Mitführungspflicht: Sie sind verpflichtet, den Personenbeförderungsschein während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollbeamten vorzuzeigen.
Auflagen und Beschränkungen: Der Personenbeförderungsschein kann mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden. Beachten Sie diese unbedingt, da ein Verstoß gegen die Auflagen zum Entzug des Scheins führen kann.
Änderung der persönlichen Verhältnisse: Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, die für die Erteilung des Personenbeförderungsscheins relevant sind (z.B. Vorstrafen, gesundheitliche Beeinträchtigungen), müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Tipp: Informieren Sie sich vor der Antragstellung umfassend bei der zuständigen Behörde über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf. Dies spart Zeit und vermeidet unnötige Kosten.
Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch die zuständige Behörde oder einen Rechtsanwalt. Die Gesetzeslage kann sich ändern. Erkundigen Sie sich daher immer nach dem aktuellen Stand.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Erwerb eines Personenbeförderungsscheins einige Mühe erfordert, aber eine wichtige Voraussetzung für die gewerbliche Personenbeförderung darstellt. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und sich sorgfältig vorbereiten, steht dem Erhalt Ihres P-Scheins nichts im Wege. Viel Erfolg!



