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Wie Lange Ist Eine Verpflichtungserklärung Gültig


Wie Lange Ist Eine Verpflichtungserklärung Gültig

Hallo ihr Lieben, eure reiselustige Freundin ist wieder da! Und heute sprechen wir über ein Thema, das zwar nicht gerade nach Strandurlaub und Cocktails klingt, aber trotzdem super wichtig ist, wenn ihr Freunde oder Familie aus dem Ausland einladen möchtet: Die Verpflichtungserklärung. Ich erinnere mich noch gut an das erste Mal, als ich mich damit auseinandersetzen musste. Meine Cousine aus Brasilien wollte mich besuchen und ich wollte natürlich sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft. Da bin ich über diese "Verpflichtungserklärung" gestolpert und war erst mal ziemlich überfordert. Aber keine Sorge, ich habe mich da durchgekämpft und heute teile ich meine Erfahrungen und mein Wissen mit euch, damit ihr nicht so ratlos seid wie ich damals.

Was ist überhaupt eine Verpflichtungserklärung?

Stellt euch vor, die Verpflichtungserklärung ist wie eine Art Bürgschaft. Ihr erklärt euch damit bereit, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts eures Gastes in Deutschland entstehen könnten. Das betrifft nicht nur Unterkunft und Verpflegung, sondern auch eventuelle Krankheitskosten oder sogar die Kosten für eine mögliche Abschiebung. Klingt erstmal ganz schön heftig, oder? Aber keine Panik! Es ist eigentlich nur eine Absicherung für den Staat, damit niemand auf den Kosten sitzen bleibt, falls euer Gast nicht in der Lage ist, selbst dafür aufzukommen.

Ich erinnere mich noch gut an die Formulierungen im Antrag, die mich etwas nervös gemacht haben. Da stand was von "Übernahme sämtlicher Kosten" und "Verantwortung für den Lebensunterhalt". Puh! Ich habe dann nochmal genauer nachgelesen und mich informiert, um zu verstehen, was das wirklich bedeutet. Denn im Grunde genommen geht es darum zu zeigen, dass euer Gast während seines Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

So, jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema, um das es heute geht: Wie lange ist so eine Verpflichtungserklärung denn nun gültig? Das ist nämlich gar nicht so einfach zu beantworten, weil es da ein paar Dinge zu beachten gibt. Grundsätzlich gilt: Die Gültigkeit der Verpflichtungserklärung ist an den Aufenthaltszweck und die Aufenthaltsdauer des Gastes gebunden.

Die "klassische" Verpflichtungserklärung für einen Besuch oder touristischen Aufenthalt ist in der Regel fünf Jahre gültig, allerdings nur für die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer. Das bedeutet, wenn eure Cousine ein Visum für drei Monate bekommt, dann gilt die Verpflichtungserklärung auch nur für diese drei Monate. Reist sie danach wieder aus und kommt später erneut, muss (theoretisch, dazu gleich mehr) eine neue Verpflichtungserklärung ausgestellt werden.

Hier kommt aber ein wichtiger Punkt: Oftmals wird die Gültigkeit der Verpflichtungserklärung automatisch verlängert, wenn der Gast innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erklärung erneut ein Visum beantragt. Das heißt, wenn eure Cousine nach einem Jahr wiederkommen möchte und wieder ein Visum für einen kurzen Besuch beantragt, kann es sein, dass die bereits ausgestellte Verpflichtungserklärung noch gültig ist. Aber Achtung: Das ist keine Garantie! Die Ausländerbehörde entscheidet immer im Einzelfall.

Unterschiedliche Arten von Verpflichtungserklärungen

Es gibt aber auch andere Arten von Verpflichtungserklärungen, bei denen die Gültigkeit anders geregelt ist. Zum Beispiel:

  • Verpflichtungserklärung für ein Studium: Hier ist die Gültigkeit in der Regel an die Dauer des Studiums gekoppelt.
  • Verpflichtungserklärung für eine Ausbildung: Ähnlich wie beim Studium, ist die Gültigkeit hier an die Dauer der Ausbildung gebunden.
  • Verpflichtungserklärung für einen Sprachkurs: Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Sprachkurses.

Bei diesen "spezielleren" Verpflichtungserklärungen solltet ihr euch unbedingt bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, wie lange die Gültigkeit im konkreten Fall ist.

Meine persönlichen Erfahrungen und Tipps

Wie gesagt, ich habe schon ein paar Mal eine Verpflichtungserklärung ausgestellt und dabei einige Erfahrungen gesammelt. Hier sind ein paar Tipps, die ich euch gerne mitgeben möchte:

  • Informiert euch rechtzeitig: Klärt frühzeitig mit der Ausländerbehörde ab, welche Unterlagen ihr für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung benötigt und wie lange die Bearbeitung dauert. Das kann je nach Kommune variieren.
  • Seid ehrlich und transparent: Macht bei den Angaben im Antrag keine falschen Angaben. Das kann zu Problemen bei der Visumserteilung führen.
  • Bewahrt eine Kopie der Verpflichtungserklärung auf: Ihr solltet immer eine Kopie der ausgestellten Verpflichtungserklärung aufbewahren, falls es später zu Rückfragen kommt.
  • Sprecht mit eurem Gast: Klärt mit eurem Gast, welche Kosten er selbst tragen kann und welche ihr übernehmen werdet. So vermeidet ihr Missverständnisse.
  • Lasst euch nicht entmutigen: Der ganze Prozess kann etwas kompliziert sein, aber lasst euch nicht entmutigen. Mit etwas Geduld und Vorbereitung ist das alles machbar!

Einmal hatte ich das Problem, dass die Ausländerbehörde meine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert hat, weil mein Einkommen angeblich nicht ausreichend war. Das war ein Schock! Ich habe dann zusätzliche Unterlagen eingereicht, die meine finanzielle Situation besser darlegen (z.B. Kontoauszüge, Nachweise über Sparguthaben). Letztendlich hat es dann doch geklappt, aber es war eine stressige Situation.

Was passiert, wenn der Gast länger bleibt als erlaubt?

Das ist eine sehr wichtige Frage! Wenn euer Gast länger in Deutschland bleibt als im Visum erlaubt, verletzt er das Aufenthaltsrecht. Das kann für ihn schwerwiegende Konsequenzen haben, wie z.B. eine Einreisesperre für die Zukunft. Aber auch für euch als Verpflichtungsgeber kann das unangenehme Folgen haben. Ihr müsst dann unter Umständen für die Kosten aufkommen, die durch den illegalen Aufenthalt entstanden sind, wie z.B. die Kosten für die Abschiebung.

Deshalb ist es so wichtig, dass ihr eurem Gast klarmacht, wie lange er bleiben darf und dass er pünktlich ausreisen muss. Ich weiß, das ist manchmal ein unangenehmes Thema, aber es ist besser, offen darüber zu sprechen, als später in Schwierigkeiten zu geraten.

Fazit

Die Verpflichtungserklärung ist ein wichtiges Dokument, wenn ihr Freunde oder Familie aus dem Ausland einladen möchtet. Die Gültigkeit ist in der Regel an den Aufenthaltszweck und die Aufenthaltsdauer des Gastes gebunden. Informiert euch rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde und klärt alle Fragen im Vorfeld, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Und denkt daran: Ehrlichkeit und Transparenz sind das A und O!

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch geholfen und eure Fragen beantwortet. Wenn ihr noch weitere Fragen habt, könnt ihr mir gerne einen Kommentar hinterlassen. Und jetzt wünsche ich euch viel Spaß bei der Planung eures nächsten Besuchs aus dem Ausland! Eure reiselustige Freundin.

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