Wo Beantragt Man Ein Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Dokument, das über die im einfachen Führungszeugnis enthaltenen Informationen hinaus auch Einträge über Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz enthält, sofern diese im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen stehen. Die Notwendigkeit, ein solches Zeugnis vorzulegen, ergibt sich in der Regel aus Tätigkeiten, bei denen ein enger Kontakt zu Kindern und Jugendlichen besteht. Doch wo genau beantragt man dieses wichtige Dokument?
Die Behördlichen Anlaufstellen
Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist nicht bei jeder Behörde möglich, sondern in der Regel an bestimmte Stellen gebunden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren, um unnötige Wege und Verzögerungen zu vermeiden.
Das Bürgeramt/Einwohnermeldeamt
Die häufigste und erste Anlaufstelle für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Hier werden die Anträge entgegengenommen und an das Bundeszentralregister (BZR) weitergeleitet. Die Mitarbeiter des Bürgeramtes sind in der Regel mit den notwendigen Formularen und dem Ablauf vertraut und können bei Fragen weiterhelfen. Es ist ratsam, sich vorab telefonisch oder online über die Öffnungszeiten und eventuell notwendige Terminvereinbarungen zu informieren.
Das Bundeszentralregister (BZR)
Obwohl das BZR in Bonn seinen Sitz hat, ist es in der Regel nicht die direkte Anlaufstelle für die Beantragung. Das BZR ist die Behörde, die die Führungszeugnisse erstellt und versendet, nachdem der Antrag über eine andere Stelle eingegangen ist. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei besonderen Anliegen oder rechtlichen Fragestellungen, kann es sinnvoll sein, sich direkt an das BZR zu wenden, um Informationen einzuholen.
Online-Beantragung über das Online-Portal des BfJ
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis auch online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) zu beantragen. Dieser Weg bietet den Vorteil, dass man den Antrag bequem von zu Hause aus stellen kann, ohne persönlich bei einer Behörde erscheinen zu müssen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Man benötigt einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises ist erforderlich.
- Eine entsprechende Software zur sicheren Datenübertragung muss installiert sein.
Die Online-Beantragung ist besonders dann empfehlenswert, wenn man bereits mit der Online-Ausweisfunktion vertraut ist und die technischen Voraussetzungen erfüllt. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass nicht jeder diese Möglichkeit nutzen kann oder möchte.
Der Beantragungsprozess im Detail
Unabhängig davon, ob man das erweiterte Führungszeugnis persönlich oder online beantragt, gibt es einige wichtige Schritte und Dokumente, die beachtet werden müssen:
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Ein schriftlicher Nachweis, dass das erweiterte Führungszeugnis für eine Tätigkeit benötigt wird, die den Umgang mit Kindern und Jugendlichen beinhaltet (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution). Dieser Nachweis muss genaue Angaben über die Art der Tätigkeit und den Empfänger des Führungszeugnisses enthalten.
- Gegebenenfalls ein formloser Antrag, in dem die Notwendigkeit des erweiterten Führungszeugnisses begründet wird, falls der Nachweis des Arbeitgebers nicht ausreichend ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass ohne den schriftlichen Nachweis der Bedarf für ein erweitertes Führungszeugnis nicht anerkannt wird und stattdessen lediglich ein einfaches Führungszeugnis ausgestellt werden kann.
Der Antrag
Der Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis ist in der Regel ein standardisiertes Formular, das bei der jeweiligen Behörde erhältlich ist. In diesem Antrag müssen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit angegeben werden. Außerdem muss der Grund für die Beantragung (d.h. die konkrete Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen) dargelegt werden. Bei der Online-Beantragung werden diese Daten in ein entsprechendes Online-Formular eingegeben.
Die Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für ein erweitertes Führungszeugnis kann variieren. In der Regel dauert es 1 bis 3 Wochen, bis das Zeugnis ausgestellt und versendet wird. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Auslastung des Bundeszentralregisters und der Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Es ist daher ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Engpässe zu vermeiden.
Die Kosten
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich festgelegt und beträgt aktuell 13 Euro. Die Gebühren können in der Regel bar oder per EC-Karte bei der Behörde bezahlt werden. Bei der Online-Beantragung erfolgt die Bezahlung in der Regel per Kreditkarte oder Giropay.
Die Übermittlung
Das erweiterte Führungszeugnis wird entweder direkt an den Antragsteller oder, auf dessen Wunsch, an die anfordernde Stelle (z.B. den Arbeitgeber oder Verein) gesendet. Bei der Antragstellung muss angegeben werden, welche Option gewünscht ist. Die direkte Zusendung an den Antragsteller ermöglicht es diesem, das Zeugnis vor der Weitergabe an den Arbeitgeber oder Verein einzusehen. Die direkte Zusendung an die anfordernde Stelle spart dem Antragsteller Zeit und Aufwand.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen, die bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses zu beachten sind:
Ehrenamtliche Tätigkeiten
In einigen Fällen kann die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtliche Tätigkeiten kostenlos sein. Dies ist jedoch von den jeweiligen Landesgesetzen und den Richtlinien der anfordernden Organisation abhängig. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Organisation oder dem Verein zu erkundigen, ob eine Kostenbefreiung möglich ist.
Minderjährige
Minderjährige können ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall ist jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Erziehungsberechtigten müssen den Antrag mitunterschreiben und ihre Ausweisdokumente vorlegen.
Ausländische Staatsangehörige
Auch ausländische Staatsangehörige können ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, sofern sie in Deutschland wohnhaft sind. In diesem Fall müssen sie neben ihrem Reisepass oder Personalausweis gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen, wie z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung.
Befreiung von der Vorlagepflicht
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass jemand von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses befreit wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende gesetzliche Regelung oder eine behördliche Anordnung vorliegt. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Zusammenfassende Betrachtung
Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Der Prozess ist in der Regel unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Formalitäten und die Vorlage der notwendigen Unterlagen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Beachtung der oben genannten Punkte kann man sicherstellen, dass die Beantragung reibungslos verläuft und das Zeugnis rechtzeitig vorliegt. Die Möglichkeit der Online-Beantragung bietet eine komfortable Alternative zum persönlichen Erscheinen bei der Behörde, erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter technischer Voraussetzungen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und gegebenenfalls die Unterstützung der zuständigen Behörden in Anspruch zu nehmen.
Die Bedeutung des erweiterten Führungszeugnisses sollte nicht unterschätzt werden. Es dient nicht nur dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch dem Schutz derjenigen, die mit ihnen arbeiten oder sich ehrenamtlich engagieren. Ein positives Führungszeugnis schafft Vertrauen und Sicherheit und trägt dazu bei, ein positives und sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

