20 Dinge Die Lehrer Nicht Dürfen
Die Welt des Unterrichts ist komplex und vielschichtig. Lehrerinnen und Lehrer agieren täglich in einem Spannungsfeld zwischen pädagogischen Idealen, gesellschaftlichen Erwartungen und rechtlichen Vorgaben. Während ihre Aufgabe darin besteht, Wissen zu vermitteln, Persönlichkeiten zu formen und junge Menschen auf das Leben vorzubereiten, gibt es klare Grenzen, die sie nicht überschreiten dürfen. Diese Grenzen sind nicht willkürlich gezogen, sondern basieren auf dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Wahrung ihrer Rechte und dem Aufbau einer vertrauensvollen Lernumgebung. Was sind aber konkret diese unsichtbaren Linien, die Lehrerinnen und Lehrer nicht überschreiten sollten?
Die Achtung der persönlichen Grenzen
1. Körperliche Züchtigung und Misshandlung
Dieses Verbot ist fundamental und unantastbar. Körperliche Gewalt, in welcher Form auch immer, ist absolut unzulässig und strafbar. Sie widerspricht jeglichem pädagogischen Ansatz und traumatisiert Kinder und Jugendliche. Der Fokus muss stets auf positiver Verstärkung und konstruktiven Disziplinarmaßnahmen liegen.
2. Psychische Gewalt und Demütigung
Ebenso verboten ist die Anwendung von psychischer Gewalt. Dazu gehören Beschimpfungen, öffentliche Bloßstellungen, Drohungen und jegliche Form von verbalem Missbrauch. Solche Handlungen untergraben das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler und schaffen eine Atmosphäre der Angst und Unsicherheit. Eine respektvolle Kommunikation und ein wertschätzender Umgang sind essentiell für ein positives Lernklima.
3. Verletzung der Privatsphäre
Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Privatsphäre ihrer Schülerinnen und Schüler nicht ohne triftigen Grund verletzen. Das bedeutet, dass sie private Gegenstände, Handys oder Taschen nicht ohne Einverständnis durchsuchen dürfen. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Gefahr für die Sicherheit besteht (z.B. Mitführen von Waffen oder Drogen). In solchen Fällen muss jedoch immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt und gegebenenfalls die Schulleitung oder die Polizei informiert werden.
4. Unangemessene persönliche Beziehungen
Jegliche Form von unangemessenen persönlichen Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülern ist strengstens untersagt. Dazu gehören sexuelle Beziehungen, aber auch romantische oder freundschaftliche Beziehungen, die über das professionelle Verhältnis hinausgehen. Die Machtungleichheit zwischen Lehrern und Schülern macht solche Beziehungen stets problematisch und birgt das Risiko von Ausbeutung und Missbrauch.
Wahrung von Neutralität und Objektivität
5. Diskriminierung und Benachteiligung
Lehrerinnen und Lehrer müssen alle Schülerinnen und Schüler gleich behandeln, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Hautfarbe oder sozialen Schicht. Diskriminierung und Benachteiligung sind inakzeptabel und verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Bewertung von Leistungen muss objektiv und fair erfolgen.
6. Indoktrination und politische Propaganda
Die Schule ist ein Ort der neutralen Wissensvermittlung und der freien Meinungsbildung. Lehrerinnen und Lehrer dürfen ihre Schülerinnen und Schüler nicht indoktrinieren oder für politische Zwecke instrumentalisieren. Sie sollen vielmehr dazu anregen, sich kritisch mit verschiedenen Meinungen auseinanderzusetzen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man seine Meinung anderen aufzwingen darf.
7. Religiöse Missionierung
Ähnlich wie bei der politischen Indoktrination gilt auch für die religiöse Missionierung: Sie hat in der Schule nichts zu suchen. Lehrerinnen und Lehrer dürfen ihre Schülerinnen und Schüler nicht zu einer bestimmten Religion bekehren oder sie in ihrem Glauben beeinflussen. Religiöse Fragen sind Privatsache und sollten im Unterricht nur im Rahmen des Religions- oder Ethikunterrichts behandelt werden.
8. Veröffentlichung privater Informationen
Lehrerinnen und Lehrer dürfen private Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler nicht ohne deren Einverständnis (oder das ihrer Eltern) veröffentlichen. Dazu gehören beispielsweise Fotos, Videos oder Noten. Der Datenschutz muss jederzeit gewährleistet sein. Die Weitergabe von Informationen an Dritte (z.B. Journalisten) ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Betroffenen erlaubt.
Professionelles Verhalten und Verantwortungsbewusstsein
9. Missbrauch der Autoritätsposition
Lehrerinnen und Lehrer haben eine Autoritätsposition inne, die sie nicht missbrauchen dürfen. Sie dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, Schülerinnen und Schüler zu manipulieren, zu erpressen oder auszunutzen. Ein respektvoller und verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Autorität ist unerlässlich.
10. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Lehrerinnen und Lehrer haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern. Sie müssen sicherstellen, dass diese während des Unterrichts und bei schulischen Veranstaltungen nicht zu Schaden kommen. Die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann zu schweren Unfällen oder Verletzungen führen und hat rechtliche Konsequenzen.
11. Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit
Der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Arbeitszeit ist für Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich tabu. Ein Lehrer, der unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, ist nicht in der Lage, seine Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen und gefährdet die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.
12. Verstoß gegen das Urheberrecht
Lehrerinnen und Lehrer müssen das Urheberrecht beachten. Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Texte, Bilder, Musik) nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers vervielfältigen oder verbreiten. Für den Einsatz von urheberrechtlich geschütztem Material im Unterricht gibt es in der Regel spezielle Lizenzen oder Vereinbarungen.
13. Verletzung der Schweigepflicht
Lehrerinnen und Lehrer unterliegen in bestimmten Fällen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden, nicht an Dritte weitergeben dürfen. Dies gilt insbesondere für Informationen über die persönlichen Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler oder ihrer Familien. Ausnahmen von der Schweigepflicht gelten nur, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
14. Mobbing und Cybermobbing
Lehrerinnen und Lehrer dürfen sich nicht an Mobbing- oder Cybermobbing-Aktionen beteiligen. Sie müssen Mobbing-Vorfälle unter Schülern verhindern und aktiv gegen Mobbing vorgehen. Dies erfordert eine Sensibilisierung für das Thema Mobbing, eine offene Kommunikation mit den Schülern und gegebenenfalls die Einbeziehung der Eltern oder der Schulpsychologin.
Unangemessene Nutzung digitaler Medien
15. Unangemessene Kommunikation über soziale Medien
Lehrerinnen und Lehrer sollten bei der Nutzung sozialer Medien vorsichtig sein. Sie sollten vermeiden, private Kontakte zu ihren Schülern über soziale Medien zu pflegen oder unangemessene Inhalte zu posten. Die Kommunikation mit Schülern sollte in der Regel über offizielle Kanäle (z.B. E-Mail) erfolgen.
16. Verbreitung von Falschinformationen
Lehrerinnen und Lehrer sollten darauf achten, keine Falschinformationen oder Verschwörungstheorien zu verbreiten, weder im Unterricht noch in ihrer privaten Kommunikation. Sie sollten sich auf wissenschaftlich fundierte Fakten und Informationen verlassen und ihren Schülern beibringen, Quellen kritisch zu hinterfragen.
17. Unbefugter Zugriff auf Daten
Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht unbefugt auf Daten von Schülern oder Kollegen zugreifen. Der Datenschutz muss auch im digitalen Bereich gewährleistet sein. Der unbefugte Zugriff auf Daten kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Weitere wichtige Aspekte
18. Annahme von unzulässigen Geschenken
Die Annahme von Geschenken durch Schüler oder Eltern kann problematisch sein, insbesondere wenn sie den Anschein erwecken, die Objektivität der Lehrkraft zu beeinflussen. In vielen Schulen gibt es Richtlinien, die die Annahme von Geschenken regeln oder ganz verbieten. Grundsätzlich gilt: Je wertvoller das Geschenk, desto problematischer die Annahme.
19. Ausübung von Nebentätigkeiten, die mit dem Beruf unvereinbar sind
Lehrerinnen und Lehrer dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben, die mit ihrem Beruf unvereinbar sind oder ihre Arbeitsleistung beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die einen Interessenkonflikt darstellen oder die Neutralität der Lehrkraft gefährden. Vor Aufnahme einer Nebentätigkeit ist es ratsam, sich bei der Schulleitung oder dem zuständigen Schulamt zu informieren.
20. Falsche Anschuldigungen
Lehrerinnen und Lehrer dürfen keine falschen Anschuldigungen gegen Schüler, Kollegen oder Eltern erheben. Falsche Anschuldigungen können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall sollte man sich vor einer Anschuldigung rechtlich beraten lassen.
Diese Liste ist nicht erschöpfend, sondern soll einen Überblick über die wichtigsten Grenzen geben, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Berufsalltag beachten müssen. Die Einhaltung dieser Grenzen ist entscheidend für den Schutz der Schülerinnen und Schüler, die Wahrung ihrer Rechte und den Aufbau einer vertrauensvollen und respektvollen Lernumgebung. Nur so kann Schule ihren Bildungsauftrag erfüllen und junge Menschen optimal auf ihr zukünftiges Leben vorbereiten.
