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Ab Welchem Stockwerk Muss Ein Aufzug Vorhanden Sein


Ab Welchem Stockwerk Muss Ein Aufzug Vorhanden Sein

Stell dir vor, du schleppst deinen Koffer voller Urlaubsmitbringsel die Treppe hoch. Eine schwere Kiste mit Büchern. Oder, noch schlimmer, Oma Erna mit ihrem Rollator. Irgendwann ist einfach Schluss mit lustig, oder? Die Frage ist: Ab wann wird es unzumutbar und ein Aufzug Pflicht?

Das magische Stockwerk: Wo der Aufzug ins Spiel kommt

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, ab welcher Etage ein Aufzug in einem Gebäude Pflicht ist. Das ist Ländersache und hängt von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer ab. Aber keine Sorge, ich bringe Licht ins Dunkel! Grob gesagt, liegt die magische Grenze meistens bei...

…dem dritten Vollgeschoss!

Ja, du hast richtig gelesen! In vielen Bundesländern gilt: Sobald ein Gebäude mehr als drei Vollgeschosse hat, muss ein Aufzug vorhanden sein. Aber was bedeutet "Vollgeschoss" eigentlich? Ein Vollgeschoss ist vereinfacht gesagt ein Geschoss, dessen Decke im Durchschnitt mindestens 2,30 Meter über dem Gelände liegt. Kellergeschosse zählen oft nicht dazu, aber das kann auch wieder von Bundesland zu Bundesland variieren. Typisch deutsch, oder? Wir lieben es kompliziert! Denk aber daran: es geht hier um Neubauten! Bestehende Gebäude sind oft von dieser Pflicht befreit, aber es gibt natürlich auch Ausnahmen für Umbauten und Sanierungen.

Warum gerade das dritte Geschoss? Stell dir vor, du wohnst im vierten Stock ohne Aufzug. Das ist schon eine kleine sportliche Herausforderung, besonders mit schweren Einkäufen. Für ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird das schnell unmöglich. Der Aufzug soll also sicherstellen, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei ihre Wohnung erreichen können. Das ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!

Ausnahmen bestätigen die Regel (wie immer!)

So, jetzt kommt der Clou! Wie bei fast allen Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Zum Beispiel:

  • Kleinere Gebäude: Bei sehr kleinen Gebäuden mit wenigen Wohnungen kann es Ausnahmen geben. Da argumentiert man dann, dass der Aufwand für einen Aufzug in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es schwierig sein, einen Aufzug nachträglich einzubauen, ohne die historische Bausubstanz zu beeinträchtigen. Hier muss man oft einen Kompromiss finden.
  • Umbauten und Sanierungen: Auch bei Umbauten und Sanierungen gibt es Sonderregelungen. Wenn der Einbau eines Aufzugs technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann man davon absehen.

Es ist also immer ratsam, sich im Zweifelsfall bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen. Die können dir ganz genau sagen, welche Regeln in deinem Bundesland gelten.

Der Aufzug als Lebensretter (und Nervenschoner!)

Mal ehrlich, ein Aufzug ist doch einfach genial! Er spart uns Zeit, Kraft und Nerven. Stell dir vor, du bist spät dran und musst noch schnell zum Arzttermin. Oder du hast einen riesigen Stapel Pizzakartons zu deiner Party im fünften Stock transportieren. Ohne Aufzug wäre das der blanke Horror! Und wie oft haben wir schon dankbar geseufzt, als wir nach einem anstrengenden Einkaufstag endlich den Knopf zum Erdgeschoss drücken konnten?

Der Aufzug ist also viel mehr als nur eine Transportmöglichkeit. Er ist ein Symbol für Komfort, Barrierefreiheit und Lebensqualität. Er ermöglicht es uns, länger selbstständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Und ganz nebenbei verhindert er auch Rückenschmerzen durch das Treppensteigen!

Fazit: Mehr als drei Etagen? Dann her mit dem Aufzug!

Auch wenn die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, lässt sich sagen: Ab dem dritten Vollgeschoss ist ein Aufzug in Neubauten in der Regel Pflicht. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber im Zweifelsfall gilt: Lieber einen Aufzug zu viel als einen zu wenig! Denn ein Aufzug ist nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch ein Beitrag zu einer inklusiven und lebenswerten Gesellschaft. Und ganz ehrlich: Wer will schon freiwillig in den fünften Stock schleppen? Ich jedenfalls nicht!

Also, denk beim nächsten Wohnungswechsel dran: Ist ein Aufzug da? Dein Rücken (und deine Nerven) werden es dir danken!

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