Ab Wieviel Grad Aussentemperatur Muss Der Vermieter Die Heizung Einschalten
Viele Mieter in Deutschland fragen sich jedes Jahr aufs Neue: Ab wann muss der Vermieter die Heizung eigentlich einschalten? Gibt es eine gesetzliche Regelung oder bestimmte Außentemperaturen, die den Vermieter dazu verpflichten? Die Antwort ist etwas komplexer als man vielleicht denkt, und es gibt keine einfache, starre Gradzahl, die für alle Fälle gilt. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Faktoren und die üblichen Heizperioden zu verstehen, um seine Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter zu kennen.
Die rechtlichen Grundlagen
Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Außentemperatur festlegt, ab der der Vermieter die Heizung einschalten muss. Allerdings gibt es allgemeine mietrechtliche Bestimmungen, die sich auf die Beheizung der Wohnung auswirken. Paragraph 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass die Wohnung bewohnbar sein muss, und dazu gehört auch eine funktionierende Heizung.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, die Heizung permanent laufen zu lassen oder sie bei jeder kleinen Temperaturschwankung einzuschalten. Es geht vielmehr darum, sicherzustellen, dass die Wohnung ausreichend beheizt werden kann, um eine gesundheitsschädliche Unterkühlung zu vermeiden und den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten.
Die Heizperiode – eine Richtlinie, kein Gesetz
Obwohl es keine gesetzliche Vorgabe für eine bestimmte Außentemperatur gibt, hat sich in der Praxis eine sogenannte Heizperiode etabliert. Diese Heizperiode dient als Richtlinie und liegt üblicherweise zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. Innerhalb dieses Zeitraums wird erwartet, dass die Heizungsanlage betriebsbereit ist und die Mieter die Möglichkeit haben, ihre Wohnungen ausreichend zu beheizen.
Wichtig ist aber: Auch außerhalb dieser Heizperiode kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung einzuschalten, wenn die Temperaturen dauerhaft zu niedrig sind und die Gesundheit der Mieter gefährdet ist. Umgekehrt muss der Vermieter die Heizung nicht unnötig laufen lassen, wenn es beispielsweise im Oktober noch sehr warm ist. Es geht also immer um eine Einzelfallbetrachtung.
Die entscheidenden Innentemperaturen
Anstatt sich nur auf die Außentemperatur zu konzentrieren, ist es viel wichtiger, die Innentemperaturen im Auge zu behalten. Gerichte haben sich in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, welche Innentemperaturen in einer Mietwohnung mindestens erreicht werden müssen, um den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten. Dabei haben sich folgende Richtwerte etabliert:
- Wohnräume: Tagsüber sollten mindestens 20-22 Grad Celsius erreicht werden können.
- Schlafzimmer: Hier reichen in der Regel 18 Grad Celsius aus.
- Badezimmer: Hier sollte es etwas wärmer sein, idealerweise 21-23 Grad Celsius.
- Küche: Ähnlich wie im Wohnzimmer, sollten auch in der Küche tagsüber 20-22 Grad Celsius erreicht werden können.
Beachten Sie: Diese Temperaturen sind Richtwerte. Es kann im Einzelfall Abweichungen geben, je nach Alter und Gesundheitszustand der Mieter oder der Beschaffenheit der Wohnung (z.B. schlecht isolierte Altbauwohnungen). Wenn die Wohnung trotz laufender Heizung diese Temperaturen nicht erreicht, liegt möglicherweise ein Mangel vor, den der Mieter dem Vermieter melden muss.
Was tun, wenn die Wohnung zu kalt ist?
Wenn Sie als Mieter feststellen, dass die Wohnung zu kalt ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Messen Sie die Temperatur: Verwenden Sie ein Thermometer, um die Temperatur in den verschiedenen Räumen zu messen. Dokumentieren Sie die Messwerte über einen längeren Zeitraum, um ein genaues Bild zu erhalten.
- Informieren Sie den Vermieter: Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit, dass die Wohnung zu kalt ist und die oben genannten Richtwerte nicht erreicht werden. Beschreiben Sie genau, in welchen Räumen welche Temperaturen herrschen. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels.
- Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und sonstigen Kommunikationen mit dem Vermieter sorgfältig auf. Führen Sie ein Protokoll über die gemessenen Temperaturen. Diese Dokumentation kann im Streitfall sehr wichtig sein.
- Mietminderung: Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, haben Sie möglicherweise das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Wichtig: Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten.
- Rechtliche Schritte: Im Extremfall, wenn der Vermieter sich weigert, den Mangel zu beheben, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies sollte aber immer der letzte Ausweg sein.
Was Vermieter beachten sollten
Auch Vermieter haben Pflichten und sollten folgende Punkte beachten:
- Regelmäßige Wartung: Sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktioniert.
- Rechtzeitiges Einschalten: Schalten Sie die Heizung rechtzeitig ein, bevor es zu kalt wird, auch wenn die offizielle Heizperiode noch nicht begonnen hat.
- Reaktion auf Beschwerden: Nehmen Sie die Beschwerden der Mieter ernst und reagieren Sie umgehend auf Meldungen über zu kalte Wohnungen.
- Überprüfung der Wohnung: Überprüfen Sie die Wohnung gegebenenfalls selbst, um sich ein Bild von der Situation zu machen.
- Isolierung prüfen: Bei schlecht isolierten Wohnungen sollten Sie über eine Verbesserung der Isolierung nachdenken, um den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Sonderfälle
Es gibt einige Sonderfälle, die bei der Frage nach der Heizpflicht des Vermieters berücksichtigt werden müssen:
- Besondere Umstände: Wenn in der Wohnung besondere Umstände vorliegen, z.B. ein sehr altes oder krankes Kind, kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung auch außerhalb der üblichen Heizperiode einzuschalten.
- Vertragliche Vereinbarungen: Im Mietvertrag können individuelle Vereinbarungen zur Heizung getroffen werden. Diese Vereinbarungen sind grundsätzlich bindend, dürfen aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Leerstand: Auch wenn eine Wohnung leer steht, muss der Vermieter dafür sorgen, dass sie frostfrei bleibt, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine starre Außentemperatur gibt, ab der der Vermieter die Heizung einschalten muss. Vielmehr kommt es auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an. Entscheidend sind die Innentemperaturen, die in der Wohnung erreicht werden müssen, um den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten und die Gesundheit der Mieter zu schützen. Die Heizperiode dient als Richtlinie, ist aber kein Gesetz. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und im Zweifelsfall rechtzeitig Rat einholen.
Empfehlung: Eine offene und konstruktive Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist der beste Weg, um Probleme im Zusammenhang mit der Heizung zu lösen. Bevor man rechtliche Schritte einleitet, sollte man immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen.
