Aedl Sich Bewegen Können Beispiel
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Pflegestufe beantragen, werden Sie unweigerlich mit dem Begriff "AEDL" konfrontiert. AEDL steht für Allgemeine Existenziell Dimensionierte Lebensaktivitäten. Diese Lebensaktivitäten sind der Kern der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und entscheidend für die Feststellung Ihres Pflegebedarfs und damit der Höhe Ihrer Leistungen. Ein wichtiger Aspekt innerhalb der AEDL ist die Fähigkeit, sich selbstständig zu bewegen. In diesem Artikel erklären wir detailliert, was unter "AEDL Sich Bewegen Können" verstanden wird, wie der MD diese Fähigkeit bewertet und welche Beispiele typische Einschränkungen darstellen.
Was bedeutet "AEDL Sich Bewegen Können"?
Unter "AEDL Sich Bewegen Können" versteht man die Fähigkeit einer Person, sich selbstständig und sicher im eigenen Wohnbereich und dessen unmittelbarer Umgebung zu bewegen. Dabei geht es nicht nur um das reine Gehen, sondern um ein breiteres Spektrum an Aktivitäten, die Mobilität erfordern. Die Bewertung umfasst folgende Aspekte:
- Aufstehen und Zubettgehen: Kann die Person selbstständig aus dem Bett aufstehen und sich wieder hinlegen? Benötigt sie Hilfsmittel oder Unterstützung durch eine andere Person?
- Umsetzen: Ist die Person in der Lage, sich selbstständig vom Bett in einen Stuhl oder Rollstuhl umzusetzen und umgekehrt?
- Gehen innerhalb des Wohnbereichs: Kann die Person sich ohne fremde Hilfe oder Hilfsmittel (z.B. Rollator, Gehstock) in der Wohnung bewegen? Wie lange und wie weit kann sie gehen, ohne Pausen einlegen zu müssen oder auf Hilfe angewiesen zu sein?
- Treppensteigen: Ist die Person in der Lage, Treppen zu steigen, um beispielsweise in eine andere Etage zu gelangen? Benötigt sie ein Geländer oder die Unterstützung einer anderen Person?
- Verlassen und Wiederbetreten der Wohnung: Kann die Person die Wohnung selbstständig verlassen und wieder betreten? Dazu gehört auch das Öffnen und Schließen der Tür.
- Sicheres Bewegen auf unebenem Gelände: Kann die Person sich auf unebenem Gelände (z.B. Garten, Gehweg mit Unebenheiten) sicher bewegen?
Der Fokus liegt dabei immer auf der Selbstständigkeit. Kann die Person die genannten Aktivitäten ohne fremde Hilfe durchführen, oder ist sie auf Unterstützung, Beaufsichtigung oder sogar vollständige Übernahme angewiesen?
Wie bewertet der Medizinische Dienst (MD) die Fähigkeit, sich zu bewegen?
Der MD begutachtet die Fähigkeit, sich zu bewegen, im Rahmen einer persönlichen Begutachtung. Dabei werden verschiedene Methoden eingesetzt, um ein umfassendes Bild der Situation zu erhalten:
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person: Der Gutachter führt ein ausführliches Gespräch mit der Person, um ihre subjektive Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Einschränkungen zu erfahren.
- Beobachtung: Der Gutachter beobachtet die Person bei der Durchführung verschiedener Bewegungsabläufe, um sich ein eigenes Bild von ihren Fähigkeiten zu machen. Dies kann beispielsweise das Aufstehen vom Stuhl, das Gehen durch den Raum oder das Treppensteigen umfassen.
- Berücksichtigung von Arztberichten und Gutachten: Der Gutachter berücksichtigt vorhandene Arztberichte, Gutachten und andere medizinische Dokumente, um die gesundheitliche Situation der Person besser einschätzen zu können.
- Gespräch mit pflegenden Angehörigen oder Pflegekräften: Der Gutachter kann auch mit pflegenden Angehörigen oder Pflegekräften sprechen, um deren Einschätzung der Situation zu erfahren.
Auf Basis dieser Informationen bewertet der MD den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in Bezug auf die AEDL "Sich Bewegen Können". Dabei wird berücksichtigt, wie oft und in welchem Umfang Hilfe benötigt wird. Es wird unterschieden zwischen:
- Keine Beeinträchtigung: Die Person kann alle genannten Aktivitäten ohne fremde Hilfe durchführen.
- Geringe Beeinträchtigung: Die Person benötigt gelegentlich und in geringem Umfang Unterstützung, z.B. beim Aufstehen oder beim Treppensteigen.
- Erhebliche Beeinträchtigung: Die Person benötigt regelmäßig und in erheblichem Umfang Unterstützung, z.B. beim Gehen, Umsetzen oder Verlassen der Wohnung.
- Schwerste Beeinträchtigung: Die Person ist auf ständige und umfassende Hilfe angewiesen, z.B. weil sie bettlägerig ist oder sich nur mit fremder Hilfe bewegen kann.
Die Bewertung der "AEDL Sich Bewegen Können" fließt in die Gesamtbewertung des Pflegebedarfs ein und beeinflusst maßgeblich die Einstufung in eine Pflegestufe (nun Pflegegrad).
Beispiele für Einschränkungen im Bereich "AEDL Sich Bewegen Können"
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, welche Einschränkungen im Bereich "AEDL Sich Bewegen Können" vorliegen können und wie sie sich im Alltag äußern:
- Beispiel 1: Eine Person mit Arthrose in den Knien hat Schwierigkeiten, längere Strecken zu gehen. Sie benötigt regelmäßig Pausen und kann Treppen nur mit Mühe und unter Zuhilfenahme eines Geländers bewältigen. Sie benötigt gelegentlich Unterstützung beim Aufstehen vom Stuhl. Bewertung: Geringe bis erhebliche Beeinträchtigung.
- Beispiel 2: Eine Person nach einem Schlaganfall ist halbseitig gelähmt. Sie kann sich nur mit einem Rollstuhl fortbewegen und benötigt Hilfe beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl und umgekehrt. Bewertung: Erhebliche Beeinträchtigung.
- Beispiel 3: Eine Person mit fortgeschrittener Demenz ist orientierungslos und sturzgefährdet. Sie benötigt ständige Beaufsichtigung und Unterstützung, um sich sicher in der Wohnung zu bewegen. Bewertung: Schwerste Beeinträchtigung, insbesondere wenn die Person auch kognitive Einschränkungen im Bereich der Orientierung hat.
- Beispiel 4: Eine Person mit COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ist aufgrund von Atemnot schnell erschöpft und kann nur kurze Strecken gehen. Sie benötigt häufig Pausen und kann die Wohnung nur selten verlassen. Bewertung: Geringe bis erhebliche Beeinträchtigung, abhängig von der Schwere der Atemnot.
- Beispiel 5: Eine ältere Person nach einem Oberschenkelhalsbruch ist zunächst bettlägerig. Nach der Operation und Rehabilitation kann sie sich langsam wieder mit einem Rollator fortbewegen, benötigt aber Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen. Bewertung: Zu Beginn schwerste Beeinträchtigung, im Verlauf der Rehabilitation erhebliche bis geringe Beeinträchtigung, abhängig vom Fortschritt.
Diese Beispiele zeigen, dass die Einschränkungen im Bereich "AEDL Sich Bewegen Können" sehr vielfältig sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Erkrankung, dem Alter und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Person.
Was können Sie tun, um Ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Selbstständigkeit im Bereich "AEDL Sich Bewegen Können" zu erhalten oder zu verbessern:
- Physiotherapie: Physiotherapie kann helfen, Ihre Muskelkraft, Koordination und Balance zu verbessern.
- Ergotherapie: Ergotherapie kann Ihnen helfen, Strategien und Hilfsmittel zu erlernen, um Ihre täglichen Aktivitäten selbstständiger durchführen zu können.
- Regelmäßige Bewegung: Regelmäßige Bewegung, wie z.B. Spaziergänge oder Gymnastik, kann helfen, Ihre Mobilität und Ausdauer zu erhalten.
- Anpassung des Wohnraums: Anpassungen des Wohnraums, wie z.B. der Einbau von Haltegriffen, die Beseitigung von Stolperfallen oder die Verwendung von rutschfesten Teppichen, können Ihre Sicherheit erhöhen.
- Verwendung von Hilfsmitteln: Hilfsmittel, wie z.B. Rollatoren, Gehstöcke oder Treppenlifte, können Ihnen helfen, sich selbstständiger zu bewegen.
- Gesunde Ernährung: Eine gesunde Ernährung kann dazu beitragen, Ihre Muskelkraft und Energie zu erhalten.
- Beratung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt, Therapeuten oder einer Beratungsstelle über geeignete Maßnahmen beraten.
Wichtig: Fragen Sie Ihren Arzt oder Therapeuten, welche Maßnahmen für Sie geeignet sind und lassen Sie sich bei der Auswahl und Anwendung von Hilfsmitteln beraten.
Zusammenfassung
Die "AEDL Sich Bewegen Können" ist ein wichtiger Aspekt bei der Begutachtung des Pflegebedarfs. Die Fähigkeit, sich selbstständig und sicher zu bewegen, wird vom MD umfassend bewertet. Einschränkungen in diesem Bereich können sich vielfältig äußern und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Es gibt jedoch verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Informieren Sie sich umfassend und lassen Sie sich von Fachleuten beraten, um die für Sie passenden Maßnahmen zu finden.
Die korrekte Einschätzung der "AEDL Sich Bewegen Können" ist entscheidend für die Zuerkennung des passenden Pflegegrades und damit für die finanzielle Unterstützung, die Sie erhalten können. Es lohnt sich also, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten und Ihre Situation ehrlich und detailliert zu schildern.
