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Artikel 21 Gg Einfach Erklärt


Artikel 21 Gg Einfach Erklärt

Artikel 21 des deutschen Grundgesetzes (GG) ist ein zentraler Pfeiler der Demokratie in Deutschland. Er regelt das Parteienrecht und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Parteien gegründet, tätig und gegebenenfalls verboten werden können. Für Expats, Zuwanderer und alle, die sich neu mit der deutschen Politik auseinandersetzen, ist ein grundlegendes Verständnis dieses Artikels essentiell, um die Funktionsweise des politischen Systems zu verstehen.

Grundsatz: Freiheit der Parteigründung

Der erste Absatz von Artikel 21 GG stellt den Kern des Parteienrechts dar: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei." Das bedeutet, dass jede Personengruppe grundsätzlich das Recht hat, eine Partei zu gründen. Dieses Recht ist ein Ausdruck der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Es unterstreicht, dass der politische Wettbewerb und die Vielfalt der Meinungen in Deutschland geschützt werden sollen.

Allerdings ist die Freiheit der Parteigründung nicht uneingeschränkt. Der zweite Absatz von Artikel 21 GG legt fest, unter welchen Bedingungen eine Partei verboten werden kann. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus für die Demokratie, um zu verhindern, dass Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen, Einfluss auf die Politik nehmen.

Voraussetzungen für ein Parteiverbot (Artikel 21 Abs. 2 GG)

Artikel 21 Absatz 2 GG definiert die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten kann. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie:

  • Nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder
  • Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Parteiverbot ein äußerstes Mittel ist. Das Bundesverfassungsgericht prüft sehr genau, ob die Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich vorliegen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Partei aktiv und planmäßig gegen die Grundwerte der Verfassung vorgeht.

Was bedeutet "freiheitliche demokratische Grundordnung"? Diese ist nicht im Grundgesetz selbst definiert, wird aber durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:

  • Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte: Dazu gehören beispielsweise die Würde des Menschen, das Recht auf Leben, die Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Volkssouveränität: Das Volk ist der Träger der Staatsgewalt.
  • Gewaltenteilung: Die Staatsgewalt ist aufgeteilt in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
  • Verantwortlichkeit der Regierung: Die Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden.
  • Unabhängigkeit der Gerichte: Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
  • Mehrparteienprinzip: Politische Entscheidungen werden durch den Wettbewerb verschiedener Parteien vorbereitet und getroffen.
  • Chancengleichheit der politischen Parteien: Alle Parteien haben die gleichen Möglichkeiten, sich am politischen Wettbewerb zu beteiligen.

Die "Beeinträchtigung" oder "Beseitigung" der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss aktiv und planmäßig erfolgen. Es reicht nicht aus, dass eine Partei lediglich kritische Meinungen äußert oder Reformen fordert, die nicht jedem gefallen. Sie muss vielmehr darauf abzielen, die Grundwerte der Verfassung außer Kraft zu setzen oder zu untergraben.

Das Verfahren zum Parteiverbot

Ein Parteiverbotsverfahren kann nur vom Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden. Antragsberechtigt sind:

  • Der Bundestag
  • Der Bundesrat
  • Die Bundesregierung

Der Antrag muss hinreichend begründet sein. Das bedeutet, dass die Antragsteller ausreichend Beweise vorlegen müssen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt.

Das Bundesverfassungsgericht prüft den Antrag sorgfältig und gewährt der betroffenen Partei die Möglichkeit, sich zu äußern. Das Gericht kann Zeugen vernehmen, Gutachten einholen und weitere Beweise erheben.

Wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen, erklärt es die Partei für verfassungswidrig und verbietet sie. Das Verbot hat weitreichende Konsequenzen:

  • Die Partei wird aufgelöst.
  • Das Vermögen der Partei wird beschlagnahmt.
  • Es ist verboten, die Partei weiterzuführen oder Nachfolgeorganisationen zu gründen.
  • Mitglieder der Partei können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie weiterhin gegen die Verfassung verstoßen.

Bisherige Parteiverbote in der Bundesrepublik Deutschland

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher nur wenige Parteiverbote:

  • 1952: Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP), einer Nachfolgeorganisation der NSDAP.
  • 1956: Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).
  • 2017: Verbot der rechtsextremen Partei NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands). Das Gericht argumentierte, dass die NPD zwar verfassungswidrige Ziele verfolge, aber nicht genügend Potential habe, diese auch umzusetzen. Das Verbot erfolgte erst im zweiten Anlauf, nachdem ein erster Verbotsantrag 2003 gescheitert war.

Diese Beispiele zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht sehr zurückhaltend mit Parteiverboten umgeht. Es muss ein hoher Grad an Gewissheit bestehen, dass die Partei tatsächlich eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt.

Bedeutung für Expats und Zuwanderer

Für Expats und Zuwanderer ist das Verständnis von Artikel 21 GG aus mehreren Gründen wichtig:

  • Teilnahme am politischen Diskurs: Artikel 21 GG ermöglicht es, das deutsche politische System besser zu verstehen und sich aktiv am politischen Diskurs zu beteiligen.
  • Bewertung politischer Parteien: Das Verständnis der Kriterien für ein Parteiverbot hilft dabei, die Positionen und Ziele politischer Parteien kritisch zu bewerten.
  • Schutz der Demokratie: Durch das Verständnis der Funktionsweise des Parteienrechts können Expats und Zuwanderer aktiv zur Stärkung der Demokratie in Deutschland beitragen.
  • Integration: Die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz und seinen zentralen Artikeln, wie Artikel 21, fördert die Integration in die deutsche Gesellschaft.

Indem Sie sich mit Artikel 21 GG auseinandersetzen, erlangen Sie ein besseres Verständnis für die Mechanismen, die die deutsche Demokratie schützen und die politische Vielfalt gewährleisten. Es ermöglicht Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Artikel 21 GG garantiert die Freiheit der Parteigründung, schützt aber gleichzeitig die Demokratie durch die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht spielt dabei eine zentrale Rolle als Hüter der Verfassung.

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