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Arzt Hat Statt Folgebescheinigung Erstbescheinigung Angekreuzt


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Willkommen in Deutschland! Oder vielleicht sind Sie gerade erst hierhergezogen. Egal, ob Sie als Tourist unterwegs sind, einen kurzfristigen Job angenommen haben oder sich hier einfach nur eine Auszeit gönnen – es ist wichtig, die deutschen Gepflogenheiten im Gesundheitswesen zu verstehen. Eines der Dinge, die Ihnen vielleicht begegnen, ist die sogenannte "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung", oder kurz AU-Bescheinigung. Und was passiert, wenn Ihr Arzt versehentlich das falsche Kästchen ankreuzt, nämlich "Erstbescheinigung" anstatt "Folgebescheinigung"? Keine Panik! Dieser Leitfaden hilft Ihnen, das Ganze zu verstehen und zu wissen, was zu tun ist.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)?

Die AU-Bescheinigung, auch Krankenschein genannt, ist ein offizielles Dokument von Ihrem Arzt, das bescheinigt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Das bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihrer Arbeit nachzugehen. Dieses Dokument ist wichtig, wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, da es Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse als Nachweis dient.

Wichtig: Die AU-Bescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Tag Ihrer Erkrankung bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Einige Arbeitgeber verlangen sie aber auch schon früher, manchmal sogar ab dem ersten Tag. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber, welche Regelungen für Sie gelten.

Die AU-Bescheinigung enthält Informationen wie:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Den Namen und die Adresse Ihres Arztes
  • Den Zeitraum Ihrer Arbeitsunfähigkeit (von… bis…)
  • Das Datum der Ausstellung
  • Die Information, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt
  • (Optional) Informationen über die Art der Erkrankung (verschlüsselt)

Erstbescheinigung vs. Folgebescheinigung: Was ist der Unterschied?

Hier kommt der springende Punkt: Die AU-Bescheinigung unterscheidet zwischen Erstbescheinigung und Folgebescheinigung.

  • Erstbescheinigung: Dies ist die erste AU-Bescheinigung für eine bestimmte Erkrankung. Sie wird ausgestellt, wenn Sie zum ersten Mal wegen dieser Erkrankung Ihren Arzt aufsuchen und dieser Sie für arbeitsunfähig erklärt.
  • Folgebescheinigung: Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und die zuvor ausgestellte Erstbescheinigung verlängert werden muss. Das bedeutet, Sie waren bereits wegen der gleichen Erkrankung krankgeschrieben und benötigen eine Verlängerung.

Der Unterschied ist wichtig für Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber. Die Krankenkasse benötigt diese Information zur Berechnung des Krankengeldes (falls Sie Anspruch darauf haben), und Ihr Arbeitgeber muss wissen, ob es sich um eine fortlaufende Erkrankung handelt.

Was passiert, wenn der Arzt versehentlich "Erstbescheinigung" ankreuzt, obwohl es eine Folgebescheinigung sein sollte?

Das kann passieren! Ärzte sind auch nur Menschen. Aber keine Sorge, es gibt Lösungen.

Das Problem: Wenn auf der Bescheinigung "Erstbescheinigung" steht, obwohl Sie bereits eine AU-Bescheinigung für dieselbe Erkrankung hatten, könnte es zu Missverständnissen bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse kommen. Im schlimmsten Fall könnte Ihr Anspruch auf Krankengeld gefährdet sein, oder Ihr Arbeitgeber könnte annehmen, dass Ihre Krankheit neu ist und andere Regeln gelten.

Was Sie tun sollten, wenn der Fehler passiert ist:

  1. Ruhe bewahren: Keine Panik! Es ist ein Fehler, der sich leicht beheben lässt.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Der wichtigste Schritt ist, sich so schnell wie möglich mit Ihrem Arzt in Verbindung zu setzen. Erklären Sie die Situation und bitten Sie ihn, den Fehler zu korrigieren.
  3. Korrekturmöglichkeiten:
    • Idealerweise: Ihr Arzt stellt Ihnen eine neue, korrigierte AU-Bescheinigung aus, auf der "Folgebescheinigung" angekreuzt ist. Die alte Bescheinigung sollte vernichtet werden.
    • Alternativ: Wenn es schnell gehen muss, kann der Arzt die falsche Angabe (Erstbescheinigung) auf der bestehenden Bescheinigung durchstreichen und "Folgebescheinigung" daneben schreiben. Wichtig ist, dass er dies unterschreibt und mit Datum versieht.
    • Notlösung: Wenn eine sofortige Korrektur nicht möglich ist, bitten Sie Ihren Arzt um eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Diese Bestätigung können Sie dann zusammen mit der fehlerhaften AU-Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse einreichen.
  4. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse: Sobald Sie die korrigierte AU-Bescheinigung oder die Bestätigung Ihres Arztes haben, informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über den Fehler. Senden Sie ihnen die korrigierte Version oder die Bestätigung.
  5. Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie Kopien aller Dokumente (die fehlerhafte AU-Bescheinigung, die korrigierte Version, die Bestätigung Ihres Arztes, E-Mails an Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse) sorgfältig auf. Dies kann im Falle von Rückfragen hilfreich sein.

Zusätzliche Tipps für Touristen, Expats und Kurzzeitaufenthalte:

  • Krankenversicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland haben. Informieren Sie sich, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt und welche Dokumente Sie im Krankheitsfall benötigen.
  • Arztwahl: Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, fragen Sie in Ihrem Hotel, bei Kollegen oder online nach Empfehlungen. Achten Sie darauf, dass der Arzt Ihre Krankenversicherung akzeptiert.
  • Sprachbarriere: Wenn Sie kein Deutsch sprechen, nehmen Sie einen Dolmetscher mit oder suchen Sie einen Arzt, der Englisch spricht. Viele Ärzte in größeren Städten sprechen Englisch.
  • Online-Ressourcen: Es gibt viele Online-Ressourcen, die Ihnen bei Fragen zum deutschen Gesundheitssystem weiterhelfen können. Suchen Sie nach Informationen auf Deutsch und Englisch.
  • Krankengeldanspruch prüfen: Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und den Antragsprozess. Für Kurzzeitaufenthalte kann dies je nach Beschäftigungsverhältnis variieren.

Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn die AU-Bescheinigung wichtig ist, sollten Sie sich in erster Linie auf Ihre Gesundheit konzentrieren. Nehmen Sie sich Zeit, um sich auszuruhen und gesund zu werden. Die bürokratischen Angelegenheiten lassen sich in der Regel regeln.

Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, die Situation mit der AU-Bescheinigung und dem versehentlich angekreuzten Kästchen besser zu verstehen. Genießen Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland und bleiben Sie gesund!

Merke: Im Zweifelsfall ist es immer besser, Ihren Arzt, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse direkt zu kontaktieren und sich Rat einzuholen.
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