Außergewöhnliche Belastungen Fahrtkosten Zum Arzt Hin- Und Rückfahrt
Herzlich willkommen! Planen Sie einen Aufenthalt in Deutschland und machen sich Gedanken über medizinische Versorgung und die damit verbundenen Kosten? Oder sind Sie vielleicht gerade erst hierhergezogen und versuchen, das deutsche Steuersystem zu verstehen? Keine Sorge, wir helfen Ihnen dabei, sich im Thema der außergewöhnlichen Belastungen, speziell der Fahrtkosten zum Arzt, zurechtzufinden. Dieser Leitfaden ist speziell für Touristen, Expats und Kurzaufenthalter konzipiert, um Ihnen einen klaren und verständlichen Überblick zu verschaffen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
In Deutschland können bestimmte Ausgaben, die über die normale Lebensführung hinausgehen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie einen Teil dieser Kosten von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Es gibt verschiedene Arten von außergewöhnlichen Belastungen, und dazu gehören auch die Fahrtkosten zum Arzt.
Wichtig: Nicht alle Kosten werden automatisch anerkannt. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Grenzen, die Sie beachten müssen.
Fahrtkosten zum Arzt als außergewöhnliche Belastung
Die gute Nachricht ist, dass Sie die Kosten für Fahrten zum Arzt, Therapeuten, ins Krankenhaus oder zur Apotheke unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung absetzen können. Dies gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. Egal, ob Sie mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi unterwegs sind, die entstandenen Kosten können berücksichtigt werden.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Folgende Fahrtkosten können Sie grundsätzlich geltend machen:
- Eigene PKW: Hier können Sie eine Kilometerpauschale ansetzen. Diese beträgt (Stand 2024) 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Dies gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. Beispiel: Eine Fahrt zum Arzt und zurück beträgt 20 Kilometer. Sie können also 20 km x 0,30 Euro/km = 6,00 Euro geltend machen.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Sie können die tatsächlichen Kosten für Bus, Bahn oder Straßenbahn absetzen. Bewahren Sie die Fahrscheine unbedingt auf, da diese als Nachweis dienen.
- Taxi: Taxifahrten können ebenfalls abgesetzt werden, insbesondere wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf ein Taxi angewiesen sind (z.B. bei Gehbehinderung oder akuten Schmerzen). Eine ärztliche Bescheinigung kann in solchen Fällen hilfreich sein, um die Notwendigkeit der Taxifahrt zu belegen.
- Krankentransport: Kosten für einen qualifizierten Krankentransport (z.B. mit einem Krankenwagen) sind in voller Höhe absetzbar, sofern die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wurde.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Es gibt einige wichtige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen können:
- Notwendigkeit: Die Fahrten müssen medizinisch notwendig sein. Das bedeutet, dass Sie den Arzt oder Therapeuten aus gesundheitlichen Gründen aufsuchen müssen. Schönheitsoperationen oder rein prophylaktische Maßnahmen ohne konkreten Krankheitsverdacht sind in der Regel nicht absetzbar.
- Zumutbare Belastung: Der wichtigste Punkt ist die sogenannte zumutbare Belastung. Diese ist ein Prozentsatz Ihres jährlichen Einkommens, der individuell berechnet wird und von Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder abhängt. Nur die Kosten, die diesen Betrag übersteigen, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
- Nachweise: Sie müssen die Fahrten und die entstandenen Kosten nachweisen können. Sammeln Sie daher alle Belege, wie z.B. Quittungen für öffentliche Verkehrsmittel, Taxiabrechnungen oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer mit Ihrem eigenen PKW.
- Arztbesuche müssen nachgewiesen werden: Es ist ratsam, die Arztbesuche selbst zu dokumentieren. Am besten bewahren Sie die Arztrechnungen oder Überweisungen auf, um die medizinische Notwendigkeit der Fahrten zu belegen.
Die zumutbare Belastung: Ein genauerer Blick
Die zumutbare Belastung ist ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen. Wie bereits erwähnt, wird dieser Prozentsatz individuell berechnet und hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind ledig und haben keine Kinder. Ihr jährliches Einkommen beträgt 30.000 Euro. Die zumutbare Belastung könnte beispielsweise 4% Ihres Einkommens betragen, also 1.200 Euro. Das bedeutet, dass Sie erst dann Fahrtkosten zum Arzt und andere außergewöhnliche Belastungen absetzen können, wenn diese insgesamt 1.200 Euro übersteigen.
Wichtig: Die genauen Prozentsätze für die zumutbare Belastung können variieren. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt kann Ihnen hierzu detaillierte Auskunft geben.
Wie mache ich die Fahrtkosten geltend?
Die Fahrtkosten machen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Füllen Sie die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" aus und tragen Sie dort die entsprechenden Kosten ein. Fügen Sie alle relevanten Belege bei, um Ihre Angaben zu untermauern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Sammeln Sie alle Belege: Bewahren Sie alle Quittungen für öffentliche Verkehrsmittel, Taxiabrechnungen und eine detaillierte Aufstellung Ihrer Fahrten mit dem eigenen PKW auf.
- Berechnen Sie die Kosten: Ermitteln Sie die Gesamtkosten für alle Fahrten.
- Füllen Sie die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" aus: Tragen Sie die Gesamtkosten in der entsprechenden Zeile ein.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung ein: Senden Sie Ihre Steuererklärung zusammen mit den Belegen an das Finanzamt.
Spezialfälle und Besonderheiten
Es gibt einige Spezialfälle, die im Zusammenhang mit Fahrtkosten zum Arzt zu beachten sind:
- Begleitpersonen: Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Verfassung auf eine Begleitperson angewiesen sind, können auch die Fahrtkosten der Begleitperson abgesetzt werden. Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Begleitung ist jedoch erforderlich.
- Kuraufenthalte: Auch die Fahrtkosten zu einem Kuraufenthalt können unter Umständen abgesetzt werden, wenn die Kur medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde.
- Besuchsreisen zu kranken Angehörigen: In bestimmten Fällen können auch die Fahrtkosten zu kranken Angehörigen im Krankenhaus oder Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn eine enge persönliche Beziehung besteht und die Besuche zur Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit des Angehörigen beitragen.
Tipps für Touristen und Kurzaufenthalter
Auch wenn Sie nur für kurze Zeit in Deutschland sind, lohnt es sich unter Umständen, die Fahrtkosten zum Arzt als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Besonders wenn Sie während Ihres Aufenthalts unerwartet erkranken und hohe medizinische Kosten entstehen.
Tipp: Sprechen Sie mit einem Steuerberater. Gerade für Personen, die sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten, kann die Berechnung der Steuererstattung komplex sein. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden.
Zusammenfassung
Die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arzt als außergewöhnliche Belastung ist ein komplexes Thema, das jedoch gerade für Expats und Reisende in Deutschland relevant sein kann. Wichtig ist, dass Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen können, alle Belege sorgfältig sammeln und die zumutbare Belastung berücksichtigen. Mit den richtigen Informationen und gegebenenfalls der Unterstützung eines Steuerberaters können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen.
Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, sich im deutschen Steuersystem zurechtzufinden. Gute Reise und bleiben Sie gesund!
