Befristeter Arbeitsvertrag Wann Muss Der Arbeitgeber Bescheid Geben
Hallo liebe Weltenbummler und temporäre Deutschland-Entdecker! Kennt ihr das Gefühl, wenn man in einem neuen Land arbeitet und sich fragt, was eigentlich passiert, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft? Besonders, wenn dieser Arbeitsvertrag befristet ist? Ich war selbst in dieser Situation, als ich vor einigen Jahren in Berlin gelandet bin und einen Job in einem kleinen Café gefunden habe. Die ersten Wochen waren aufregend, die Sprache neu, die Kollegen supernett, aber im Hinterkopf schwirrte immer die Frage: Was passiert danach? Und wann muss der Chef mir eigentlich Bescheid geben?
Ich möchte euch heute von meinen Erfahrungen erzählen und euch ein paar wichtige Infos zum Thema befristeter Arbeitsvertrag in Deutschland geben. Keine Angst, es wird nicht staubtrocken juristisch, sondern eher wie ein Gespräch unter Freunden, bei dem man sich gegenseitig hilft, den deutschen Bürokratie-Dschungel zu durchdringen.
Was bedeutet ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Arbeitsvertrag, der nicht unbefristet ist. Das bedeutet, er hat ein festes Enddatum. Wenn dieses Datum erreicht ist, endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das ist der springende Punkt! Ich erinnere mich noch gut, wie ich damals dachte: "Super, kein Stress mit Kündigungsfristen!" Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn es gibt ein paar Dinge zu beachten, besonders was die Informationspflichten des Arbeitgebers angeht.
Es gibt zwei Arten von Befristungen:
- Befristung mit Sachgrund: Hier liegt ein bestimmter Grund vor, warum der Vertrag befristet ist. Das kann zum Beispiel eine Vertretung für eine kranke Kollegin sein, ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine saisonbedingte Tätigkeit (denkt an die Weihnachtsmärkte!).
- Befristung ohne Sachgrund: Hier gibt es keinen konkreten Grund, warum der Vertrag befristet ist. Diese Art der Befristung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und darf maximal zweimal verlängert werden, insgesamt darf die Befristung nicht länger als zwei Jahre dauern.
In meinem Fall war es eine Befristung mit Sachgrund, da das Café einen erhöhten Bedarf an Personal während der Touristensaison hatte.
Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben? Die Krux der Sache
Hier kommen wir zum Knackpunkt: Eine gesetzliche Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ablauf des befristeten Vertrages über das Auslaufen zu informieren, gibt es in Deutschland nicht!
Ja, ihr habt richtig gelesen. Es gibt keine allgemeine Regelung, die besagt, dass der Arbeitgeber euch unbedingt vorher informieren muss. Das war auch für mich überraschend! Ich hatte erwartet, dass man mir wenigstens ein paar Wochen vorher Bescheid geben würde, damit ich mich nach einer neuen Stelle umsehen kann. Aber das Gesetz sieht das anders. Der Vertrag läuft einfach aus, und das war's.
Das bedeutet aber nicht, dass ihr völlig im Dunkeln tappen müsst. Es gibt nämlich Ausnahmen und Dinge, die ihr beachten solltet:
Der Blick in den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag
Das Allerwichtigste ist: Lest euren Arbeitsvertrag genau durch! Vielleicht gibt es dort eine Klausel, die eine Informationspflicht des Arbeitgebers regelt. Manchmal steht dort, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer "angemessen" vor dem Ablauf des Vertrages informieren muss. Was "angemessen" bedeutet, ist allerdings Auslegungssache und kann im Zweifelsfall vor Gericht geklärt werden.
Auch ein Blick in den anwendbaren Tarifvertrag kann sich lohnen. In manchen Branchen oder Betrieben gibt es Tarifverträge, die solche Informationspflichten enthalten. Fragt im Zweifel euren Betriebsrat oder eure Gewerkschaft. Die können euch da weiterhelfen. Ich hatte damals leider keinen Tarifvertrag, aber vielleicht habt ihr ja mehr Glück!
Die Rolle der Nachfrage
Da es keine generelle Informationspflicht gibt, liegt es oft an euch, aktiv zu werden. Scheut euch nicht, euren Vorgesetzten oder die Personalabteilung frühzeitig anzusprechen und nachzufragen, wie es nach Ablauf des Vertrages weitergeht. Am besten macht ihr das schriftlich (z.B. per E-Mail), damit ihr einen Nachweis habt, dass ihr nachgefragt habt. So zeigt ihr Eigeninitiative und vermeidet böse Überraschungen.
In meinem Fall habe ich etwa zwei Monate vor Ablauf meines Vertrages das Gespräch mit meinem Chef gesucht. Er war ehrlich und sagte, dass er mich leider nicht weiterbeschäftigen kann, da die Touristensaison bald vorbei sei. Auch wenn es enttäuschend war, war ich froh über die Klarheit und konnte mich rechtzeitig nach einer neuen Stelle umsehen.
Konsequenzen fehlender Information
Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, euch zu informieren, kann es unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen kommen, wenn er euch böswillig im Unklaren lässt und ihr dadurch einen Schaden erleidet. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber euch bewusst falsche Hoffnungen auf eine Weiterbeschäftigung macht und ihr deswegen eine andere Jobchance ablehnt. Allerdings ist es schwierig, das nachzuweisen.
Was tun, wenn der Vertrag ausläuft?
Egal ob ihr vorher informiert wurdet oder nicht, wenn euer befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, solltet ihr folgende Dinge beachten:
- Arbeitslos melden: Meldet euch spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Das ist wichtig, um euren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
- Arbeitszeugnis anfordern: Lasst euch ein Arbeitszeugnis ausstellen. Das ist euer Recht und kann euch bei der Jobsuche helfen.
- Bewerben, bewerben, bewerben: Fangt so schnell wie möglich mit der Jobsuche an. Je früher ihr euch bewerbt, desto besser sind eure Chancen auf eine neue Stelle.
Der Mythos der automatischen Entfristung
Es gibt einen Mythos, der sich hartnäckig hält: Wenn man nach Ablauf des befristeten Vertrages einfach weiterarbeitet, wird der Vertrag automatisch unbefristet. Das stimmt nicht! Nur wenn der Arbeitgeber euch ausdrücklich auffordert, weiterzuarbeiten, und es keine eindeutige Vereinbarung über eine Befristung gibt, kann das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden. Ansonsten gilt: Der Vertrag ist ausgelaufen, und ihr müsst euch neu bewerben oder eine andere Stelle suchen.
Mein Fazit
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine tolle Möglichkeit sein, um in Deutschland Fuß zu fassen und neue Erfahrungen zu sammeln. Wichtig ist aber, dass ihr euch eurer Rechte und Pflichten bewusst seid und aktiv werdet, um Klarheit zu schaffen. Lasst euch nicht von der deutschen Bürokratie einschüchtern, sondern informiert euch, fragt nach und seid selbstbewusst. Und denkt daran: Auch wenn ein Job zu Ende geht, ist das immer auch eine Chance für etwas Neues!
Ich hoffe, meine Erfahrungen und Tipps haben euch geholfen. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr mir gerne einen Kommentar hinterlassen. Und jetzt wünsche ich euch viel Erfolg bei eurer Jobsuche in Deutschland!
