Bin Ich Verpflichtet Meinem Alten Vermieter Meine Neue Adresse Mitteilen
Also, mal ehrlich, wer freut sich denn, wenn der Umzugsstress endlich vorbei ist? Neue Wohnung, neue Nachbarn, neue... äh... Verpflichtungen?
Muss ich WIRKLICH die Adresse weitergeben?
Ja, genau darum geht's: Diese ominöse Frage, ob man dem Ex-Vermieter die neue Adresse auf's Butterbrot schmieren muss. Offiziell? Wahrscheinlich schon. Aber inoffiziell...?
Stellen wir uns mal vor: Man hat jahrelang in einer Bruchbude gewohnt. Der Vermieter hat gefühlt jeden Wunsch ignoriert. Der Tropfende Wasserhahn? Egal! Die Heizung, die im Winter streikt? Pech gehabt! Und jetzt, wo man endlich entkommen ist, soll man ihm auch noch die neue Adresse hinterherwerfen? Ich sag's mal so: Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Das Postkarten-Problem
Klar, es gibt diese Argumente mit den Nachsendungen. Aber ganz ehrlich: Wer nutzt heutzutage noch wirklich Postkarten? Die meisten wichtigen Sachen kommen doch eh per E-Mail. Und die paar Briefe, die verirrt sind? Dafür gibt's doch den Nachsendeauftrag! Problem gelöst!
Ich persönlich finde ja, dass man genug getan hat, wenn man die Kaution wiederhat. Alles andere ist Bonus für den Vermieter!
Oder nehmen wir an, es gab Streit. Saftige Auseinandersetzungen über Nebenkostenabrechnungen, Kratzer im Parkett (die schon da waren!), oder die Farbe der Wände. Warum sollte man dem Vermieter dann noch einen Grund geben, einem auf die Nerven zu gehen?
Die "Unbeliebte Meinung"
Ich weiß, ich weiß, das ist wahrscheinlich eine unpopuläre Meinung. Aber ich finde, man hat ein Recht auf ein bisschen Privatsphäre. Vor allem, wenn man sich jahrelang mit einem Vermieter rumgeärgert hat, der einen behandelt hat, als wäre man ein lästiges Übel.
Und ganz ehrlich: Wie viele Vermieter melden sich wirklich, um einem zum Geburtstag zu gratulieren? Oder um einem ein kleines Dankeschön für die pünktliche Mietzahlung der letzten Jahre zu schicken? Eben!
Ich plädiere für eine kleine Rebellion! Eine Rebellion der Mieter! Eine Rebellion gegen die ewige Verpflichtung, dem Vermieter alles hinterherzutragen!
Natürlich, es gibt auch die Pflichtbewussten unter uns. Diejenigen, die immer alles richtig machen wollen. Diejenigen, die nachts nicht schlafen können, wenn sie auch nur den leisesten Verdacht haben, etwas falsch gemacht zu haben. Für die ist die Sache klar: Adresse mitteilen, abhaken, fertig.
Die Sache mit dem Gewissen
Aber was ist mit dem Rest von uns? Denen, die sich denken: "Ach, was soll's schon passieren?" Denen, die die Freiheit genießen wollen, endlich aus den Fängen des alten Vermieters entkommen zu sein?
Ich sage: Hört auf euer Bauchgefühl! Wenn ihr ein gutes Gefühl dabei habt, die Adresse preiszugeben, dann tut es. Aber wenn ihr ein ungutes Gefühl habt, dann... naja... dann lasst es vielleicht einfach bleiben.
Und falls der Vermieter doch mal auf der Matte steht, dann könnt ihr immer noch sagen: "Oh, tut mir leid, ich hatte ganz vergessen, Ihnen Bescheid zu sagen!" Mit einem unschuldigen Augenaufschlag versteht sich. 😉
Am Ende ist es eure Entscheidung. Aber vielleicht, nur vielleicht, ist es manchmal okay, ein bisschen rebellisch zu sein. Ein bisschen unkonventionell. Ein bisschen... frei.
Also, was meint ihr? Bin ich total verrückt, oder kann man es sich manchmal wirklich sparen, dem alten Vermieter die neue Adresse mitzuteilen? Lasst es mich wissen!
