Darf Die Polizei Alkohol Und Drogentest Gleichzeitig Machen
Stell dir vor, du bist auf dem Weg nach Hause, vielleicht nach einem gemütlichen Abend mit Freunden. Du hast vielleicht ein Bierchen oder zwei getrunken, aber fühlst dich absolut fahrtüchtig. Plötzlich – Blaulicht! Die Polizei winkt dich raus. Dein Herz macht einen kleinen Hüpfer. Aber keine Panik, du hast ja nichts falsch gemacht… oder?
Und dann kommt die Frage aller Fragen: „Wir würden gerne einen Alkohol- und Drogentest bei Ihnen durchführen.“ Autsch! Das klingt schon mal nicht nach einem entspannten Abend. Aber dürfen die das überhaupt gleichzeitig machen? Ist das legal? Und was passiert, wenn du beidem zustimmst?
Nun, die Antwort ist ein bisschen wie bei einem Überraschungsei: Es kommt darauf an! Grundsätzlich gilt: Die Polizei darf Alkohol- und Drogentests durchführen, wenn ein Verdachtsmoment vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn du Schlangenlinien fährst, deine Augen gerötet sind oder du irgendwie... sagen wir mal... "abwesend" wirkst. Verstehst du, was ich meine? 😉
Der Alkoholtest – Pusten erlaubt?
Beim Alkoholtest ist alles relativ einfach. Du pustest in ein kleines Gerät, das misst den Alkoholgehalt in deiner Atemluft. Ist der Wert über der erlaubten Grenze (in Deutschland sind das bekanntlich 0,5 Promille), dann hast du ein Problem. Aber aufgepasst: Du musst nicht zwingend in das Gerät pusten! Die Polizei kann dich auch zu einer Blutentnahme mitnehmen, wenn du das Pusten verweigerst. Stell dir vor, du stehst in einer langen Schlange auf der Wache, nur weil du nicht pusten wolltest… autsch!
Der Drogentest – Da wird’s komplizierter
Der Drogentest ist da schon etwas kniffliger. Denn hier gibt es nicht DEN einen Test. Oftmals beginnt es mit einem sogenannten Drogenwischtest. Dabei wird mit einem kleinen Tuch eine Speichelprobe von deiner Mundschleimhaut genommen. Dieser Test ist aber nur ein Vortest! Er zeigt lediglich an, ob bestimmte Substanzen vorhanden sind. Wenn der Wischtest positiv ist, bedeutet das noch lange nicht, dass du automatisch schuldig bist. Es ist nur ein erster Hinweis.
Um es genau zu wissen, braucht es einen Bluttest. Nur der Bluttest kann zweifelsfrei feststellen, ob und welche Drogen du konsumiert hast und in welcher Konzentration. Und hier kommt der springende Punkt: Du bist nicht verpflichtet, dich einem Drogenvortest zu unterziehen! Du kannst ihn ablehnen. Aber (und jetzt kommt das große ABER) wenn die Polizei aufgrund anderer Anzeichen einen hinreichenden Verdacht hat, dass du unter Drogeneinfluss stehst, kann sie eine Blutentnahme anordnen. Und das auch gegen deinen Willen!
Und jetzt die große Frage: Gleichzeitig?
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Dürfen die das gleichzeitig machen? Im Prinzip ja! Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass du sowohl Alkohol getrunken als auch Drogen konsumiert hast, können sie dich auffordern, sowohl einen Alkoholtest als auch einen Drogentest zu machen. Das ist so, als würdest du im Restaurant eine Pizza und eine Pommes bestellen. Doppelt hält besser, sozusagen! (Nur leider nicht in diesem Fall.)
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Polizei immer einen begründeten Verdacht haben muss. Sie dürfen dich nicht einfach so, ohne jeden Anlass, zu einem Alkohol- und Drogentest zwingen. Das wäre reine Schikane! Und das ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wichtig: Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, lass dich am besten von einem Anwalt beraten. Der kann dir genau sagen, welche Rechte du hast und wie du dich am besten verhalten solltest.
Also, merke dir: Trinke verantwortungsbewusst und lass die Finger von Drogen, wenn du Auto fährst. Dann brauchst du dir auch keine Sorgen um komische Tests und unangenehme Begegnungen mit der Polizei zu machen. Und wenn du doch mal in eine solche Situation gerätst, bleibe ruhig und informiere dich über deine Rechte. Denn Wissen ist Macht! In diesem Sinne: Gute Fahrt und immer schön vorsichtig sein!
Bleib locker, aber sei aufmerksam!
