Darf Ich Wenn Ich Krankgeschrieben Bin In Den Urlaub Fahren
Wenn Sie in Deutschland krankgeschrieben sind (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oft kurz AU, haben), stellt sich schnell die Frage: Darf ich trotzdem in den Urlaub fahren? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Rechtslage und die wichtigsten Aspekte geben, die Sie beachten sollten.
Grundsatz: Genesung steht im Vordergrund
Der Hauptzweck einer Krankschreibung ist Ihre Genesung. Das bedeutet, dass alles, was Ihre Genesung fördert, grundsätzlich erlaubt ist. Alles, was sie behindert oder verzögert, ist hingegen problematisch. Die Krankschreibung soll sicherstellen, dass Sie Ihre Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wiedererlangen.
Was bedeutet das konkret?
Es bedeutet, dass Sie während Ihrer Krankschreibung nicht verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihre Krankheit verschlimmern oder Ihre Genesung verzögern könnte. Ein Urlaub kann also durchaus zulässig sein, wenn er dazu beiträgt, Ihre Gesundheit wiederherzustellen. Das kann beispielsweise ein Aufenthalt an der See sein, der bei Atemwegserkrankungen hilft, oder ein entspannender Urlaub, der bei Stress oder Burnout die Erholung fördert.
Wann ist ein Urlaub während der Krankschreibung erlaubt?
Ein Urlaub ist grundsätzlich erlaubt, wenn er:
- Ihre Genesung fördert: Beispielsweise ein Kuraufenthalt oder ein Urlaub zur Entspannung bei psychischen Belastungen.
- Ihre Genesung nicht beeinträchtigt: Beispielsweise eine Reise, die keine körperliche Anstrengung erfordert, wenn Sie an einer Rückenverletzung leiden.
Wichtig: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Pflichten als Patient nachzukommen. Dazu gehört, dass Sie für Ihren Arzt erreichbar sind und beispielsweise zu Kontrollterminen erscheinen können. Auch die Einhaltung von Therapieanweisungen muss gewährleistet sein.
Wann ist ein Urlaub während der Krankschreibung problematisch?
Ein Urlaub ist problematisch, wenn er:
- Ihre Genesung verzögert oder gefährdet: Beispielsweise ein Skiurlaub mit einem Beinbruch oder eine anstrengende Wanderreise bei einer schweren Grippe.
- Ihnen Pflichten als Patient unmöglich macht: Beispielsweise wenn Sie während des Urlaubs nicht erreichbar sind oder notwendige Arzttermine versäumen.
- Den Eindruck erweckt, dass Sie gar nicht krank sind: Beispielsweise eine ausgelassene Partyreise, die mit Ihrer Krankschreibung wegen Erschöpfung nicht vereinbar ist.
Was Sie vor dem Urlaub unbedingt tun sollten
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Dies ist der wichtigste Schritt. Erklären Sie Ihrem Arzt Ihre Reisepläne und lassen Sie sich bestätigen, dass der Urlaub Ihre Genesung nicht gefährdet. Holen Sie sich im Idealfall eine schriftliche Bestätigung, die Sie im Zweifelsfall vorlegen können. Er kann Ihnen auch Ratschläge geben, was Sie während des Urlaubs beachten sollten.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber (wenn möglich): Auch wenn Sie rechtlich nicht verpflichtet sind, Ihren Arbeitgeber über Ihre Reisepläne zu informieren, ist es ratsam, dies zu tun. Dies schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse. Insbesondere wenn Ihr Urlaub länger dauert oder ins Ausland geht, ist eine Information sinnvoll. Beachten Sie aber, dass Ihr Arbeitgeber die Erlaubnis nicht verweigern kann, wenn der Arzt den Urlaub befürwortet und er Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
- Klären Sie Ihre Krankenversicherung ab: Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über Ihre Reisepläne, besonders wenn Sie ins Ausland reisen. Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind und wissen, welche Leistungen im Krankheitsfall im Ausland abgedeckt sind. Klären Sie auch ab, ob Sie eventuell notwendige Unterlagen (z.B. eine Reisekrankenversicherung) benötigen.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wenn Sie gegen Ihre Pflichten als kranker Arbeitnehmer verstoßen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Abmahnung: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Abmahnung erteilen, wenn er den Eindruck hat, dass Sie Ihre Genesungspflichten verletzen.
- Kündigung: Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar gekündigt werden, insbesondere wenn Sie wiederholt gegen Ihre Pflichten verstoßen oder den Eindruck erwecken, dass Sie Ihre Krankheit vortäuschen. Eine Kündigung ist zwar nicht immer rechtens, kann aber zu einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit führen.
- Verlust des Krankengeldes: Die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes einstellen, wenn sie feststellt, dass Sie Ihre Genesung gefährden oder Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Besonderheiten bei Reisen ins Ausland
Bei Reisen ins Ausland während der Krankschreibung gelten zusätzliche Regeln:
- Informationspflicht gegenüber der Krankenkasse: Sie sind verpflichtet, Ihre Krankenkasse über Ihre Auslandsreise zu informieren.
- Nachweis der Reisefähigkeit: In manchen Fällen kann die Krankenkasse einen Nachweis verlangen, dass Sie reisefähig sind.
- Geltungsbereich der Krankenversicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung im Reiseland gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gilt in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Für Reisen in andere Länder benötigen Sie möglicherweise eine zusätzliche Reisekrankenversicherung.
- Erreichbarkeit für den Arzt: Sie müssen auch im Ausland für Ihren Arzt erreichbar sein, beispielsweise für Rückfragen oder Kontrolltermine.
Was tun, wenn Sie sich im Urlaub krank fühlen?
Wenn Sie sich während Ihres Urlaubs krank fühlen, sollten Sie:
- Einen Arzt aufsuchen: Suchen Sie einen Arzt im Urlaubsland auf und lassen Sie sich untersuchen.
- Die Krankenkasse informieren: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre Erkrankung im Ausland.
- Die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen: Lassen Sie sich vom ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese müssen Sie dann Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung alle notwendigen Angaben enthält (Name, Adresse, Diagnose, Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit).
Wichtig: Die Regeln für die Anerkennung ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können variieren. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.
Zusammenfassung
Ob Sie während Ihrer Krankschreibung in den Urlaub fahren dürfen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, dass Ihre Genesung nicht gefährdet wird und Sie Ihren Pflichten als Patient nachkommen können. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt, informieren Sie Ihren Arbeitgeber (wenn möglich) und klären Sie alle Fragen mit Ihrer Krankenkasse ab, bevor Sie Ihren Urlaub antreten. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und mögliche rechtliche Konsequenzen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
