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Darf Man Geld In Die Jva Schicken


Darf Man Geld In Die Jva Schicken

Die Frage, ob man Geld in die Justizvollzugsanstalt (JVA) schicken darf, ist komplex und wirft ethische, juristische und praktische Überlegungen auf. Während es auf den ersten Blick wie eine einfache Transaktion erscheinen mag, birgt sie tiefere Implikationen für die Resozialisierung der Inhaftierten, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit innerhalb der Anstalt und die gerechte Behandlung aller Beteiligten. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte dieser Thematik, betrachtet die rechtlichen Grundlagen, die praktischen Auswirkungen und die ethischen Dilemmata, die mit dem Geldsenden an Inhaftierte verbunden sind.

Rechtliche Grundlagen und Anstaltsordnungen

Die Möglichkeit, Geld an Inhaftierte zu senden, ist in Deutschland grundsätzlich gegeben, wird jedoch durch das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) und die jeweiligen Anstaltsordnungen der einzelnen Bundesländer und Justizvollzugsanstalten geregelt. Das StVollzG selbst enthält keine explizite Regelung zum Geldsenden, es bildet aber den Rahmen für die Ausgestaltung der Vollzugsbedingungen, zu denen auch die Verwaltung des Gefangenenvermögens gehört. Die konkreten Bestimmungen finden sich in den Ausführungsbestimmungen zum StVollzG und in den Anstaltsordnungen, die spezifische Regelungen für die jeweilige Einrichtung enthalten.

Diese Regelungen legen unter anderem fest, wie viel Geld ein Gefangener besitzen darf, wie es verwaltet wird und wofür es verwendet werden darf. In der Regel wird das Geld auf einem sogenannten Gefangenenkonto verwaltet, über das der Inhaftierte im Rahmen der Anstaltsordnung verfügen kann. Zudem wird festgelegt, wer Geld an den Gefangenen senden darf. Häufig sind dies Angehörige, Freunde oder vom Gefangenen autorisierte Personen. Die Anstaltsordnungen regeln auch, wie das Geld überwiesen werden muss, welche Informationen dabei anzugeben sind (z.B. Name des Gefangenen, Gefangenenbuchnummer) und welche Gebühren gegebenenfalls anfallen.

Es ist essenziell, sich vor dem Senden von Geld an einen Inhaftierten ausführlich über die geltenden Bestimmungen der jeweiligen JVA zu informieren. Diese Informationen sind in der Regel auf den Webseiten der Justizministerien der Bundesländer oder direkt bei der jeweiligen JVA erhältlich. Unkenntnis der Bestimmungen schützt nicht vor Strafe, und ein Verstoß gegen die Anstaltsordnung kann zu Sanktionen für den Gefangenen führen, beispielsweise zur Beschlagnahme des Geldes oder zu anderen Disziplinarmaßnahmen.

Praktische Aspekte und Verwendungszwecke

Das Geld, das Inhaftierte erhalten, kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, die in der Anstaltsordnung festgelegt sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Einkäufe im Anstaltsladen: Hier können die Inhaftierten Lebensmittel, Hygieneartikel, Tabakwaren (sofern erlaubt) und andere Dinge des täglichen Bedarfs kaufen.
  • Teilnahme an Freizeitangeboten: Ein Teil des Geldes kann für die Teilnahme an Sportkursen, Bastelgruppen oder anderen Freizeitaktivitäten verwendet werden, die von der JVA angeboten werden. Dies dient der sinnvollen Beschäftigung und der Förderung der sozialen Kompetenzen.
  • Telefonate und Briefe: Inhaftierte können mit ihrem Geld Telefonate führen und Briefe schreiben, um Kontakt zu ihren Angehörigen und Freunden zu halten. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und die Resozialisierung.
  • Schuldenbegleichung: In einigen Fällen kann das Geld auch zur Begleichung von Schulden verwendet werden, beispielsweise für Gerichtskosten oder Schadenersatzforderungen.
  • Ansparen für die Entlassung: Ein Teil des Geldes kann für die Zeit nach der Entlassung angespart werden, um den Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Dies ist besonders wichtig für Inhaftierte, die keine oder nur geringe finanzielle Mittel haben.

Die Verwendung des Geldes unterliegt jedoch der Kontrolle der Anstaltsleitung. Diese kann die Verwendung einschränken oder untersagen, wenn sie der Meinung ist, dass das Geld für unangemessene Zwecke verwendet wird oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet. So kann beispielsweise der Kauf bestimmter Gegenstände (z.B. Alkohol, Drogen) untersagt werden.

Ethische Dilemmata und Resozialisierungsaspekte

Die Möglichkeit, Geld an Inhaftierte zu senden, wirft auch ethische Fragen auf. Einerseits kann das Geld den Inhaftierten helfen, ihr Leben im Gefängnis erträglicher zu gestalten und ihre sozialen Beziehungen aufrechtzuerhalten. Andererseits kann es zu Ungleichbehandlungen führen, da Inhaftierte mit finanziell besser gestellten Familien erhebliche Vorteile gegenüber Inhaftierten ohne Unterstützung haben. Dies kann zu Neid, Spannungen und Konflikten innerhalb der Anstalt führen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Geld für illegale Zwecke verwendet wird, beispielsweise für den Kauf von Drogen oder für die Bestechung von Mitgefangenen oder Anstaltsbediensteten. Die Anstaltsleitung muss daher strenge Kontrollen durchführen, um solchen Missbrauch zu verhindern.

Trotz dieser Risiken kann das Geldsenden an Inhaftierte einen positiven Beitrag zur Resozialisierung leisten. Es ermöglicht den Inhaftierten, sich sinnvoller zu beschäftigen, ihre sozialen Kontakte zu pflegen und sich auf die Zeit nach der Entlassung vorzubereiten. Gerade die Möglichkeit, für die Entlassung zu sparen, kann den Übergang in die Freiheit erheblich erleichtern und das Risiko eines Rückfalls verringern. Die finanzielle Unterstützung durch Angehörige und Freunde signalisiert den Inhaftierten zudem, dass sie nicht vergessen sind und dass sie auch nach ihrer Haftentlassung eine Perspektive haben.

Alternativen und Ergänzungen zum Geldsenden

Neben dem direkten Geldsenden gibt es auch andere Möglichkeiten, Inhaftierte zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Sachspenden: In einigen Fällen ist es möglich, Inhaftierten Sachspenden zukommen zu lassen, beispielsweise Kleidung oder Bücher. Auch hier sind jedoch die Bestimmungen der Anstaltsordnung zu beachten.
  • Besuche: Regelmäßige Besuche von Angehörigen und Freunden sind unglaublich wichtig für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und die psychische Gesundheit der Inhaftierten.
  • Briefkontakt: Briefe sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Kontakt zu Inhaftierten zu halten und ihnen Mut zuzusprechen.
  • Unterstützung durch gemeinnützige Organisationen: Es gibt zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die Inhaftierte und ihre Familien unterstützen, beispielsweise durch Beratung, Rechtsbeistand oder finanzielle Hilfen.

Diese Alternativen können eine sinnvolle Ergänzung zum Geldsenden sein und den Inhaftierten helfen, ihre Haftzeit besser zu bewältigen und sich auf die Zeit nach der Entlassung vorzubereiten.

Fazit

Die Frage, ob man Geld in die JVA schicken darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist unerlässlich, sich vor dem Senden von Geld genau über die geltenden Bestimmungen der jeweiligen JVA zu informieren und die ethischen Aspekte zu berücksichtigen. Das Geldsenden kann zwar einen positiven Beitrag zur Resozialisierung leisten, birgt aber auch Risiken und kann zu Ungleichbehandlungen führen. Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen und gegebenenfalls alternative Formen der Unterstützung in Betracht zu ziehen. Letztendlich sollte das Ziel sein, den Inhaftierten zu helfen, ihre Haftzeit sinnvoll zu nutzen und sich auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten, ohne die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu gefährden oder zu ungerechten Verhältnissen beizutragen.

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