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Durchlauferhitzer Kaputt Wer Zahlt Mieter Oder Vermieter


Durchlauferhitzer Kaputt Wer Zahlt Mieter Oder Vermieter

Warmduscher aufgepasst! Es ist Montagmorgen, der Wecker klingelt (viel zu früh, wie immer), und alles, was du willst, ist eine heiße Dusche, um den Tag zu begrüßen. Aber dann... gurgelt es nur, spuckt und – eisig! Der Durchlauferhitzer hat seinen Dienst quittiert. Panik bricht aus! Aber wer zahlt jetzt eigentlich die Zeche für dieses kalte Desaster: Mieter oder Vermieter?

Das große Rätselraten: Wer ist zuständig?

Stell dir vor, du stehst da, bibbernd und umgeben von einer kalten Nebelwolke, und der erste Gedanke ist nicht etwa "Wie werde ich jetzt wach?", sondern "Wer wird für diesen Mist bezahlen?". Die Antwort ist – wie so oft im Mietrecht – nicht ganz so einfach, wie man sich das vielleicht wünscht. Aber keine Sorge, wir klären das auf, ohne dass du dafür Jura studieren musst.

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass alles, was zur Wohnung gehört und funktioniert, auch weiterhin funktioniert. Dazu gehören auch fest installierte Geräte wie der Durchlauferhitzer. Ist er kaputt, ist es in der Regel Sache des Vermieters, ihn reparieren oder ersetzen zu lassen.

Aber Achtung, Stolperfallen!

Bevor du jetzt jubelnd zum Telefon greifst und deinen Vermieter beschimpfst, weil er dich im Kalten stehen lässt, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Erstens: Steht im Mietvertrag etwas anderes? Manchmal, gerade bei älteren Verträgen, finden sich Klauseln, die besagen, dass der Mieter für kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst aufkommen muss. Das nennt man dann Kleinreparaturklausel. Ob diese Klausel überhaupt gültig ist und ob sie auf den Durchlauferhitzer zutrifft, ist aber wieder eine ganz andere Frage und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im Zweifel solltest du dich hier rechtlich beraten lassen.

Zweitens: Hast du den Schaden selbst verursacht? Hast du vielleicht versucht, den Durchlauferhitzer selbst zu reparieren und dabei etwas kaputt gemacht? Oder hast du ihn jahrelang misshandelt, indem du ihn ständig auf der höchsten Stufe laufen lassen hast, bis er einfach den Geist aufgegeben hat? In solchen Fällen könnte es sein, dass du selbst für den Schaden verantwortlich bist.

Drittens: Ist es ein Totalschaden oder nur eine Kleinigkeit? Manchmal ist es nur eine defekte Sicherung oder ein verkalkter Heizstab. Diese kleineren Probleme lassen sich oft schnell und kostengünstig beheben. Hier kann es sich lohnen, den Vermieter zu informieren, aber vielleicht auch selbst Hand anzulegen, um nicht unnötig lange auf eine Reparatur zu warten.

Die Sache mit dem Kalk: Der heimliche Saboteur

Apropos Kalk: Der ist oft der Übeltäter Nummer eins, wenn es um den vorzeitigen Tod eines Durchlauferhitzers geht. Kalk setzt sich im Gerät ab und beeinträchtigt die Heizleistung. Im schlimmsten Fall führt er dazu, dass der Durchlauferhitzer ganz den Dienst versagt.

Hier kommt eine interessante Frage ins Spiel: Wer ist für die Entkalkung verantwortlich? Auch hier gilt wieder: Im Zweifel ist der Vermieter zuständig. Allerdings kann er diese Aufgabe an den Mieter delegieren, beispielsweise durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Aber auch hier gilt: Die Klausel muss gültig sein und die Delegierung muss klar und deutlich formuliert sein.

Achtung! Auch wenn du für die Entkalkung zuständig bist, solltest du dich vorher beim Vermieter informieren, welche Mittel und Methoden erlaubt sind. Nicht jedes Entkalkungsmittel ist für jeden Durchlauferhitzer geeignet. Sonst riskierst du, das Gerät noch mehr zu beschädigen.

Der Vermieter zögert: Was tun?

Dein Durchlauferhitzer ist kaputt, du hast deinen Vermieter informiert, aber nichts passiert? Er reagiert nicht, schickt keinen Handwerker und lässt dich weiterhin im Kalten stehen? Das ist natürlich ärgerlich.

In diesem Fall solltest du deinem Vermieter schriftlich eine Frist setzen, innerhalb derer er den Schaden beheben soll. Dokumentiere alles schriftlich, damit du im Zweifelsfall einen Beweis hast. Wenn die Frist abgelaufen ist und immer noch nichts passiert ist, hast du verschiedene Möglichkeiten:

Du kannst den Schaden selbst beheben lassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Aber Achtung: Du musst den Vermieter vorher noch einmal in Verzug setzen und ihm die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben. Außerdem solltest du dich vorab über die Kosten informieren und dich absichern, dass sie angemessen sind.

Du kannst die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Ein fehlender Durchlauferhitzer dürfte aber durchaus eine erhebliche Mietminderung rechtfertigen.

Allerdings solltest du dich vor einer Mietminderung unbedingt rechtlich beraten lassen. Eine unberechtigte Mietminderung kann nämlich böse Folgen haben.

Das Happy End (hoffentlich!)

Im Idealfall endet die Geschichte mit einem funktionierenden Durchlauferhitzer und einem entspannten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Vielleicht sogar mit einem kleinen Lächeln, wenn man sich an die anfängliche Panik und Verwirrung erinnert.

Denk daran: Kommunikation ist alles! Sprich mit deinem Vermieter, informiere dich über deine Rechte und Pflichten und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und wer weiß, vielleicht spendiert dir dein Vermieter ja sogar einen Gutschein für eine heiße Schokolade als Entschädigung für die kalte Dusche.

Und das Wichtigste: Lass dich nicht unterkriegen! Auch wenn der Durchlauferhitzer streikt, die Welt geht nicht unter. Es gibt Schlimmeres als eine kalte Dusche. Und vielleicht ist es ja auch eine gute Gelegenheit, mal wieder in die Sauna zu gehen oder ein entspannendes Bad zu nehmen.

Denn am Ende zählt nur eins: Hauptsache, es wird wieder warm!

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