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Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Ausgefülltes Muster Bayern


Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Ausgefülltes Muster Bayern

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein Formular, das Sie beim Finanzamt einreichen müssen, wenn Sie in Bayern Grundbesitz besitzen. Dieses Formular dient zur Bewertung Ihrer Immobilie, auf deren Grundlage dann die Grundsteuer berechnet wird. Im Wesentlichen teilt man dem Finanzamt alle relevanten Details über das Grundstück und das Gebäude mit, damit diese den sogenannten Einheitswert festlegen können.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen alle Eigentümer von Grundbesitz in Bayern eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts abgeben. Dies gilt sowohl für unbebaute Grundstücke als auch für bebaute Grundstücke wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Flächen. Auch wenn Sie nur Miteigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie eine Erklärung abgeben. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung trifft jeden Eigentümer bzw. Miteigentümer.

Sonderfälle

Es gibt einige Sonderfälle, in denen die Abgabepflicht etwas komplexer sein kann:

  • Erbengemeinschaften: Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben die Erklärung gemeinschaftlich abgeben. Es ist ratsam, sich intern abzustimmen und eine Person zu bestimmen, die die Erklärung im Namen aller einreicht.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Hier ist es wichtig zu verstehen, dass jeder Wohnungseigentümer für seine eigene Wohnung eine Erklärung abgeben muss. Die Erklärung bezieht sich also nicht auf das gesamte Gebäude, sondern auf die einzelne Eigentumswohnung.
  • Nießbrauch: Wenn ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück besteht, ist in der Regel der Nießbraucher zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Der Nießbraucher ist die Person, die das Recht hat, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen.

Wo erhalte ich das Formular und eine Ausfüllhilfe?

Das Formular für die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts sowie eine ausführliche Ausfüllhilfe finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern (BayLfSt). Suchen Sie dort nach den Stichwörtern "Grundsteuer Bayern" oder "Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts". Die Formulare können in der Regel als PDF heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Sie können das Formular auch online über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ausfüllen und elektronisch einreichen.

Hinweis: Achten Sie darauf, die aktuellste Version des Formulars zu verwenden. Die Formulare werden regelmäßig aktualisiert.

Welche Angaben sind in der Erklärung zu machen?

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein umfangreiches Formular, in dem verschiedene Angaben zu Ihrem Grundbesitz gemacht werden müssen. Die wichtigsten Angaben sind:

  • Angaben zum Eigentümer: Name, Adresse, Steuernummer oder Identifikationsnummer aller Eigentümer bzw. Miteigentümer.
  • Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Flurstücknummer, Größe des Grundstücks (in Quadratmetern), Lage des Grundstücks (Adresse). Diese Informationen finden Sie im Grundbuchauszug.
  • Angaben zum Gebäude (bei bebauten Grundstücken): Baujahr, Wohnfläche (in Quadratmetern), Nutzfläche (in Quadratmetern), Anzahl der Wohnungen, Art der Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft), Garagen oder Stellplätze, Vorhandensein von Kellern oder Dachausbauten. Hier sind auch Informationen über durchgeführte Modernisierungen relevant.
  • Art des Grundbesitzes: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück, etc.

Besondere Angaben bei bestimmten Grundstücksarten

Je nach Art des Grundbesitzes sind möglicherweise noch weitere Angaben erforderlich:

  • Landwirtschaftliche Flächen: Angaben zur Nutzungsart (z.B. Ackerland, Grünland, Weinbau), Größe der bewirtschafteten Fläche, Viehbestand (falls relevant).
  • Gewerbeimmobilien: Angaben zur Art des Gewerbes, Größe der Gewerbefläche, Anzahl der Beschäftigten.
  • Teileigentum: (z.B. vermietete Kellerräume) Informationen zu den entsprechenden Flächen.

Wo finde ich die benötigten Informationen?

Die meisten Informationen, die Sie für die Erklärung benötigen, finden Sie in den folgenden Dokumenten:

  • Grundbuchauszug: Dieser enthält Informationen über die Gemarkung, Flurstücknummer, Größe des Grundstücks und die Eigentumsverhältnisse. Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt.
  • Bauunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und Genehmigungsunterlagen enthalten Informationen über das Baujahr, die Wohnfläche, die Nutzfläche und die Art der Nutzung des Gebäudes.
  • Mietverträge: Die Mietverträge geben Auskunft über die vermietete Wohnfläche und die Mieterträge.
  • Kaufvertrag: Im Kaufvertrag finden Sie relevante Informationen zum Kaufpreis und ggf. zur Wohnfläche und Nutzfläche.
  • Bescheide über die Gebäudeversicherung: Hier sind Informationen zur Wohnfläche und zum Gebäudewert enthalten.

Wie fülle ich das Formular korrekt aus?

Das Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts kann zunächst etwas kompliziert erscheinen. Es ist wichtig, alle Angaben sorgfältig und vollständig zu machen, um Fehler zu vermeiden. Hier einige Tipps:

  • Lesen Sie die Ausfüllhilfe sorgfältig durch: Die Ausfüllhilfe des BayLfSt enthält detaillierte Erklärungen zu allen Feldern des Formulars und gibt Beispiele für die korrekte Eintragung der Daten.
  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit: Hetzen Sie nicht beim Ausfüllen des Formulars. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um alle Informationen zusammenzutragen und die Angaben sorgfältig zu prüfen.
  • Nutzen Sie ELSTER: Das Online-Portal ELSTER bietet eine komfortable Möglichkeit, die Erklärung elektronisch auszufüllen und einzureichen. ELSTER führt Sie Schritt für Schritt durch das Formular und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich helfen: Wenn Sie unsicher sind, wie Sie das Formular ausfüllen sollen, können Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Diese können Ihnen bei der Erstellung der Erklärung behilflich sein.
  • Fragen Sie beim Finanzamt nach: Sie können sich auch direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden, wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben.

Was passiert nach der Abgabe der Erklärung?

Nachdem Sie die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts beim Finanzamt eingereicht haben, prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Anschließend wird der Einheitswert Ihres Grundbesitzes festgestellt. Dieser Einheitswert dient als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Sie erhalten vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid, in dem der festgestellte Einheitswert ausgewiesen ist. Dieser Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Ihnen erklärt, wie Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen können, wenn Sie mit dem festgestellten Einheitswert nicht einverstanden sind. Der Einheitswertbescheid wird an die zuständige Gemeinde weitergeleitet, die dann auf Basis des Einheitswerts und des Hebesatzes die Grundsteuer berechnet und Ihnen einen Grundsteuerbescheid zusendet. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Fristen

Die Frist für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist in der Regel der 31. Januar des Folgejahres des Bewertungsstichtags. Der Bewertungsstichtag für die neue Grundsteuer in Bayern war der 1. Januar 2022. Die ursprüngliche Frist für die Abgabe der Erklärungen war der 31. Januar 2023. Diese Frist wurde jedoch verlängert. Die aktuell geltende Frist erfragen Sie am besten direkt beim Bayerischen Landesamt für Steuern.

Wichtig: Versäumen Sie die Frist zur Abgabe der Erklärung nicht. Bei verspäteter Abgabe können Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

Zusammenfassung

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein wichtiger Schritt zur Berechnung der Grundsteuer in Bayern. Es ist wichtig, das Formular sorgfältig und vollständig auszufüllen und die Frist zur Abgabe einzuhalten. Nutzen Sie die verfügbaren Hilfestellungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Experten beraten.

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