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Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Ausgefülltes Muster Nrw


Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Ausgefülltes Muster Nrw

In Nordrhein-Westfalen (NRW), wie auch in anderen Bundesländern Deutschlands, ist die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und möglicherweise auch anderer Steuern. Diese Erklärung muss regelmäßig, oder bei bestimmten Änderungen, beim Finanzamt eingereicht werden. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was dieses Dokument ist, wer es ausfüllen muss, welche Informationen benötigt werden und wo Sie ein ausgefülltes Muster für NRW finden.

Was ist die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts?

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein Formular, das Immobilieneigentümer an das Finanzamt senden müssen. Sie enthält detaillierte Angaben über ihr Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude. Der Einheitswert ist ein Wert, der vom Finanzamt auf Grundlage dieser Erklärung ermittelt wird. Dieser Wert dient als Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von den Kommunen erhoben wird und die jeder Immobilieneigentümer zahlen muss.

Mit der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, hat sich die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer geändert. Die Einheitswerte, die bisher bis zum 1. Januar 1964 (West) bzw. 1. Januar 1935 (Ost) festgestellt wurden, werden nun durch neue, aktuellere Werte ersetzt. Diese neuen Werte werden auf Grundlage der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ermittelt, die die Eigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform einreichen mussten. Die nun erfolgende Feststellung des Einheitswerts basiert auf den gleichen Daten, die für die Feststellung des Grundsteuerwerts verwendet wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Feststellung des Einheitswerts nicht identisch mit der Feststellung des Grundsteuerwerts ist, auch wenn die zugrunde liegenden Daten weitgehend übereinstimmen.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Grundsätzlich muss jeder Eigentümer von Grundbesitz in NRW eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts abgeben. Dies gilt für:

  • Eigentümer von bebauten Grundstücken (Wohnhäuser, Geschäftshäuser, etc.)
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
  • Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Miteigentümer (in diesem Fall muss jeder Miteigentümer eine Erklärung abgeben, es sei denn, es handelt sich um eine Gesamthand, z.B. eine Erbengemeinschaft)

In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben, beispielsweise wenn das Grundstück von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts genutzt wird oder wenn der Einheitswert bereits festgestellt wurde und sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Es empfiehlt sich jedoch, im Zweifelsfall das Finanzamt zu kontaktieren.

Welche Informationen werden benötigt?

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts erfordert detaillierte Angaben zum Grundstück und den Gebäuden. Zu den wichtigsten Informationen gehören:

  • Angaben zum Eigentümer: Name, Anschrift, Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) oder Firmenname und Sitz (bei juristischen Personen).
  • Angaben zum Grundstück: Genaue Lage des Grundstücks (Adresse, Flurstücknummer, Gemarkung), Größe des Grundstücks (in Quadratmetern), Nutzungsart (z.B. Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück, landwirtschaftliche Nutzung).
  • Angaben zum Gebäude: Baujahr, Wohnfläche (bei Wohngrundstücken), Nutzfläche (bei Geschäftsgrundstücken), Anzahl der Wohnungen, Garagen, Stellplätze, Ausstattung (z.B. Heizungsart, Sanitäranlagen).
  • Besondere Verhältnisse: Bestehen besondere Belastungen oder Rechte am Grundstück (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht)? Gibt es Baulasten?
  • ggf. Angaben zur Land- und Forstwirtschaft: Art der Nutzung, Größe der bewirtschafteten Flächen, Viehbestand.

Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnungen und Mietverträge bereitzuhalten, um die Angaben korrekt und vollständig machen zu können. Achten Sie besonders auf die korrekte Angabe der Wohn- und Nutzfläche, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Einheitswerts und somit auch auf die Grundsteuer hat.

Wo finde ich ein ausgefülltes Muster für NRW?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein ausgefülltes Muster für die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts in NRW zu finden:

  • Finanzamt: Das Finanzamt stellt in der Regel Mustererklärungen und Ausfüllhinweise zur Verfügung. Diese können entweder online heruntergeladen oder persönlich beim Finanzamt abgeholt werden. Die Website des Finanzamts NRW ist ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach den notwendigen Formularen und Informationen.
  • Steuerberater: Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur bei der Erstellung der Erklärung helfen, sondern Ihnen auch ein ausgefülltes Muster als Beispiel zeigen. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Sie unsicher sind oder komplexe Sachverhalte vorliegen.
  • Verbraucherzentralen: Auch die Verbraucherzentralen bieten oft Informationen und Hilfestellungen zum Thema Grundsteuer und Einheitswert an.
  • Online-Portale: Es gibt verschiedene Online-Portale, die Mustererklärungen und Ausfüllhilfen anbieten. Achten Sie jedoch darauf, dass die Informationen aktuell und korrekt sind. Vergewissern Sie sich, dass das Muster speziell für NRW und die aktuelle Rechtslage gilt.

Wichtig: Ein ausgefülltes Muster dient lediglich als Orientierungshilfe. Sie müssen die Angaben immer an Ihre individuellen Verhältnisse anpassen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt letztendlich beim Eigentümer.

Tipps zum Ausfüllen der Erklärung

Das Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts kann komplex sein. Hier einige Tipps, die Ihnen dabei helfen:

  • Sorgfältige Vorbereitung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.
  • Genaue Angaben: Achten Sie auf korrekte und vollständige Angaben. Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer fehlerhaften Festsetzung des Einheitswerts und somit zu einer falschen Grundsteuer führen.
  • Ausfüllhinweise beachten: Lesen Sie die Ausfüllhinweise des Finanzamts sorgfältig durch. Diese enthalten wichtige Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Feldern der Erklärung.
  • Fragen stellen: Wenn Sie unsicher sind, scheuen Sie sich nicht, das Finanzamt oder einen Steuerberater zu kontaktieren.
  • Fristen beachten: Achten Sie auf die Frist zur Abgabe der Erklärung. Verspätete Abgabe kann zu Säumniszuschlägen führen.

Folgen der Feststellung des Einheitswerts

Der festgestellte Einheitswert ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Die Gemeinde multipliziert den Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz, um die Grundsteuer zu ermitteln. Die Grundsteuermesszahl ist ein bundeseinheitlicher Wert, der vom Gesetzgeber festgelegt wird. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Sie wird für die Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Straßen und Parks verwendet. Als Immobilieneigentümer tragen Sie mit der Grundsteuer zur Finanzierung dieser Einrichtungen bei.

Was tun bei Fehlern im Einheitswertbescheid?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Einheitswertbescheid fehlerhaft ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Einspruch darlegen. Es ist ratsam, den Einspruch zu begründen und Beweismittel beizufügen, die Ihre Argumentation unterstützen.

Das Finanzamt wird Ihren Einspruch prüfen und gegebenenfalls den Einheitswertbescheid ändern. Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnt, können Sie Klage vor dem Finanzgericht erheben.

Zusammenfassung

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer in NRW. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Das Ausfüllen der Erklärung erfordert sorgfältige Vorbereitung und genaue Angaben. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Achten Sie auf die Fristen zur Abgabe der Erklärung und legen Sie im Falle eines fehlerhaften Einheitswertbescheids Einspruch ein.

Die Grundsteuerreform und die damit verbundene Neubewertung des Grundbesitzes ist ein komplexes Thema. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren und sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu suchen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Pflichten als Immobilieneigentümer erfüllen und nicht unnötig benachteiligt werden.

Weiterführende Informationen

  • Website des Finanzministeriums NRW: Hier finden Sie Informationen, Formulare und Ausfüllhinweise zur Grundsteuer und zur Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts.
  • Steuerberater: Ein Steuerberater kann Sie individuell beraten und Ihnen bei der Erstellung der Erklärung helfen.
  • Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen bieten Informationen und Beratungen zum Thema Grundsteuer an.
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