Erklärung Zur Feststellung Des Einheitswerts Ausgefülltes Muster Sachsen-anhalt

Hallo ihr Lieben! Eure reiselustige Freundin Anna hier, wieder einmal mit einem Thema, das auf den ersten Blick vielleicht nicht super-glamourös klingt, aber für alle Reisenden, die länger in Sachsen-Anhalt verweilen oder gar hier ein kleines Feriendomizil erwerben möchten, Gold wert sein kann: die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts. Ja, richtig gehört! Das klingt erst mal nach trockenem Behördenkram, aber keine Sorge, ich nehme euch an die Hand und zeige euch, wie das Ganze funktioniert – und vor allem, warum es für euch relevant sein könnte!
Stellt euch vor, ihr habt euch Hals über Kopf in die wunderschöne Altmark verliebt, mit ihren sanften Hügeln, den reetgedeckten Häusern und der unglaublichen Ruhe. Oder vielleicht zieht es euch eher in den Harz, mit seinen mystischen Wäldern und den charmanten Fachwerkstädten. Der Gedanke, hier ein kleines Häuschen zu kaufen, um dem Alltag zu entfliehen, ist plötzlich ganz real. Aber bevor ihr den Kaufvertrag unterschreibt, solltet ihr euch unbedingt mit dem Thema Einheitswert auseinandersetzen. Denn dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die ihr dann jährlich entrichten müsst.
Was ist der Einheitswert überhaupt?
Ganz einfach gesagt, ist der Einheitswert eine Art veraltete Wertschätzung eures Grundstücks oder eurer Immobilie. Er wurde in den alten Bundesländern zuletzt im Jahr 1964 ermittelt, und in den neuen Bundesländern im Jahr 1935. Ja, ihr habt richtig gelesen – das ist lange her! Er berücksichtigt also nicht den aktuellen Marktwert eures Objekts, sondern basiert auf den damaligen Verhältnissen. Trotzdem ist er wichtig, weil er eben die Basis für die Grundsteuer und andere Berechnungen bildet.
Und hier kommt die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ins Spiel. Mit dieser Erklärung gebt ihr dem Finanzamt alle relevanten Informationen über euer Grundstück oder eure Immobilie, damit der Einheitswert überhaupt erst festgestellt werden kann. Das klingt komplizierter, als es ist, versprochen! Ich habe das Ganze selbst schon durchgemacht, und mit ein paar Tipps und Tricks ist es wirklich machbar.
Mein persönliches Abenteuer mit dem Einheitswert
Als ich mich vor einigen Jahren entschloss, ein kleines Ferienhäuschen im Harz zu kaufen, war ich zunächst völlig überfordert mit dem ganzen Papierkram. Ich hatte keine Ahnung, was ein Einheitswert ist, geschweige denn, wie man eine Erklärung dazu ausfüllt. Aber ich bin ja nicht umsonst eure reiselustige Freundin – ich stürze mich ins Abenteuer und lerne daraus. Also habe ich mich hingesetzt, recherchiert, und mit Hilfe eines freundlichen Steuerberaters und des Internets habe ich es schließlich geschafft.
Und genau dieses Wissen möchte ich heute mit euch teilen. Denn ich weiß, wie einschüchternd das Ganze am Anfang wirken kann. Aber glaubt mir, es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen. Denn wer die Spielregeln kennt, kann auch Fehler vermeiden und am Ende vielleicht sogar Geld sparen.
Das Ausfüllen der Erklärung: Schritt für Schritt
Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ist ein Formular, das ihr beim Finanzamt Sachsen-Anhalt bekommt oder online herunterladen könnt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die ihr ausfüllen müsst:
1. Allgemeine Angaben
Hier tragt ihr eure persönlichen Daten ein: Name, Adresse, Steuernummer, und so weiter. Achtet darauf, dass alle Angaben korrekt sind, damit das Finanzamt euch auch erreichen kann.
2. Angaben zum Grundstück
Hier geht es um die Fakten zu eurem Grundstück: Lage, Größe, Nutzungsart (z.B. Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück), und so weiter. Diese Informationen findet ihr in eurem Kaufvertrag, im Grundbuchauszug oder im Liegenschaftskataster.
3. Angaben zum Gebäude
Wenn auf eurem Grundstück ein Gebäude steht, müsst ihr auch hier Angaben machen: Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen, Ausstattung (z.B. Heizung, Sanitäranlagen), und so weiter. Auch hier gilt: Je genauer ihr die Angaben macht, desto besser.
4. Besondere Verhältnisse
Hier könnt ihr besondere Umstände angeben, die den Wert eures Grundstücks oder eures Gebäudes beeinflussen könnten. Das können zum Beispiel Belastungen sein, wie Wegerechte oder Nießbrauch, aber auch Schäden am Gebäude. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da er den Einheitswert beeinflussen kann.
5. Unterschrift
Vergesst nicht, die Erklärung am Ende zu unterschreiben! Sonst ist sie ungültig.
Der ausgefüllte Musterbogen: Eine wertvolle Hilfe
Das Finanzamt Sachsen-Anhalt stellt oft ausgefüllte Musterbögen zur Verfügung. Sucht danach! Diese sind Gold wert, denn sie zeigen euch, wie das Ganze in der Praxis aussehen kann. Sie sind zwar nicht für euren konkreten Fall ausgelegt, aber sie geben euch eine gute Orientierung und helfen euch, Fehler zu vermeiden.
Ihr findet diese Musterbögen meist auf der Webseite des Finanzamts Sachsen-Anhalt oder indem ihr einfach danach googelt: "Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts Muster Sachsen-Anhalt".
Meine persönlichen Tipps für das Ausfüllen
Nachdem ich das Ganze selbst schon durchgemacht habe, möchte ich euch noch ein paar persönliche Tipps mit auf den Weg geben:
* Seid gründlich: Nehmt euch Zeit für das Ausfüllen der Erklärung und lest alles genau durch. Je genauer ihr die Angaben macht, desto besser. * Nutzt die Hilfen: Das Finanzamt Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Hilfen an, wie zum Beispiel Merkblätter, Ausfüllanleitungen und Musterbögen. Nutzt diese unbedingt! * Fragt nach: Wenn ihr euch unsicher seid, fragt beim Finanzamt nach oder wendet euch an einen Steuerberater. Es ist besser, einmal zu viel gefragt zu haben, als einen Fehler zu machen. * Sammelt alle Unterlagen: Bevor ihr mit dem Ausfüllen beginnt, solltet ihr alle relevanten Unterlagen zusammensuchen: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Baupläne, und so weiter. * Bleibt entspannt: Ich weiß, das Ganze kann stressig sein. Aber versucht, entspannt zu bleiben und euch nicht unter Druck setzen zu lassen. Mit ein bisschen Geduld und Sorgfalt werdet ihr das schon schaffen!Nach dem Ausfüllen: Was passiert dann?
Nachdem ihr die Erklärung ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht habt, wird der Einheitswert festgestellt. Ihr bekommt dann einen Einheitswertbescheid zugeschickt. Diesen Bescheid solltet ihr sorgfältig aufbewahren, denn er ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.
Wenn ihr mit dem festgestellten Einheitswert nicht einverstanden seid, könnt ihr innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Das solltet ihr aber nur tun, wenn ihr gute Gründe dafür habt. Am besten lasst ihr euch in diesem Fall von einem Steuerberater beraten.
Fazit: Keine Angst vor dem Behördenkram!
Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Artikel ein wenig die Angst vor der Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts nehmen. Ja, es ist ein bisschen Behördenkram, aber es ist machbar. Und wenn ihr euch gut vorbereitet und die Hilfen nutzt, werdet ihr das schon schaffen. Und wer weiß, vielleicht könnt ihr ja schon bald euer eigenes kleines Feriendomizil in Sachsen-Anhalt genießen!
Also, liebe Reisefreunde, packen wir's an! Und vergesst nicht: Das Leben ist zu kurz für langweilige Bürokratie. Aber manchmal muss man eben durch, um seine Träume zu verwirklichen. In diesem Sinne: Viel Erfolg beim Ausfüllen und bis bald auf meinen nächsten Reisen!
Eure Anna

