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Firmenwagen Bei Krankheit über 6 Wochen


Firmenwagen Bei Krankheit über 6 Wochen

Stell dir vor, du stehst am Flughafen, die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist riesig. Doch dann, *bumm!* – eine Erkältung, die sich zu einer ausgewachsenen Grippe entwickelt. Was als entspannte Auszeit geplant war, wird zum Albtraum. Und mitten in diesem ganzen Chaos schwirrt eine Frage im Hinterkopf herum: Was passiert eigentlich mit meinem Firmenwagen, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Ich spreche aus Erfahrung. Vor ein paar Jahren, kurz vor einer geplanten Rundreise durch die Toskana, erwischte es mich richtig übel. Fieber, Schüttelfrost, das volle Programm. An Urlaub war natürlich nicht zu denken. Ich lag flach, und neben den üblichen Sorgen um meine Gesundheit kam noch die Frage nach dem Firmenwagen hinzu. Ich hatte ihn schließlich auch privat genutzt und liebte die Flexibilität, die er mir ermöglichte – nicht nur für meine kleinen Abenteuer am Wochenende, sondern auch für alltägliche Dinge wie Einkäufe und Arztbesuche.

Also habe ich mich schlau gemacht und die Materie mal genauer unter die Lupe genommen. Was ich herausgefunden habe, möchte ich gerne mit dir teilen, damit du im Fall der Fälle bestens informiert bist und nicht in die gleichen Unsicherheiten gerätst wie ich damals.

Die Grundregel: Sechs Wochen Lohnfortzahlung

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass du als Arbeitnehmer in Deutschland im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen deinen vollen Lohn weitergezahlt bekommst. Das ist gesetzlich so geregelt. Aber was bedeutet das für den Firmenwagen? Hier kommt es auf die genauen Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag bzw. in der Überlassungsvereinbarung für den Firmenwagen an.

Wichtig: Die Überlassungsvereinbarung ist das Dokument, in dem alle Details zur Nutzung des Firmenwagens geregelt sind. Sie sollte klären, ob du den Wagen auch privat nutzen darfst und welche Kosten du trägst (z.B. für den geldwerten Vorteil).

Was passiert nach den sechs Wochen?

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Und hier wird es kompliziert. Die Frage, ob du den Firmenwagen behalten darfst oder abgeben musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Die Überlassungsvereinbarung ist entscheidend

Die Überlassungsvereinbarung ist dein wichtigstes Dokument. Sie sollte idealerweise eine Klausel enthalten, die regelt, was im Falle längerer Krankheit mit dem Firmenwagen passiert. Manche Vereinbarungen sehen vor, dass du den Wagen auch während des Krankengeldbezugs behalten darfst, andere wiederum nicht. Lies sie also sorgfältig durch!

Ein Beispiel: Meine Freundin Julia hat eine Überlassungsvereinbarung, in der steht, dass sie den Firmenwagen auch während des Krankengeldbezugs behalten darf, allerdings muss sie ab der siebten Woche die Kosten für den geldwerten Vorteil selbst tragen. Das ist eine faire Lösung, finde ich.

2. Die private Nutzung des Firmenwagens

Wenn du den Firmenwagen auch privat nutzen darfst, wird ein sogenannter geldwerter Vorteil versteuert. Das bedeutet, dass du monatlich einen bestimmten Betrag als "Einkommen" versteuern musst, da du den Wagen ja auch für private Zwecke nutzt. Wenn du krank bist und den Wagen nicht mehr privat nutzt, stellt sich die Frage, ob dieser geldwerte Vorteil weiterhin versteuert werden muss.

Achtung: In der Regel entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn du den Wagen nachweislich nicht mehr privat nutzt. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass du den Wagen behalten darfst. Dein Arbeitgeber kann trotzdem verlangen, dass du ihn abgibst.

3. Der Ermessensspielraum des Arbeitgebers

Auch wenn deine Überlassungsvereinbarung keine klare Regelung enthält, hat dein Arbeitgeber einen gewissen Ermessensspielraum. Er kann dir den Wagen beispielsweise aus Kulanzgründen weiterhin überlassen, besonders wenn du schon lange im Unternehmen bist und ein gutes Verhältnis zu ihm hast.

Meine Erfahrung: In meinem Fall war es so, dass mein Arbeitgeber mir den Wagen angeboten hat, für eine reduzierte monatliche Gebühr zu behalten. Da ich den Wagen für Arztbesuche und Therapien brauchte, war ich sehr dankbar für dieses Angebot.

4. Betriebliche Übung

Wenn dein Arbeitgeber in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen immer gleich gehandelt hat (z.B. den Firmenwagen immer während des Krankengeldbezugs überlassen hat), kann sich eine sogenannte betriebliche Übung entwickelt haben. Das bedeutet, dass du dich darauf berufen könntest, dass du den Wagen auch in deinem Fall behalten darfst. Allerdings ist es oft schwierig, eine betriebliche Übung nachzuweisen.

Was solltest du tun?

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du in jedem Fall folgende Schritte unternehmen:

  • Lies deine Überlassungsvereinbarung sorgfältig durch. Prüfe, ob es eine Klausel gibt, die den Fall längerer Krankheit regelt.
  • Sprich mit deinem Arbeitgeber. Suche das Gespräch und kläre die Situation offen und ehrlich. Vielleicht findet ihr eine einvernehmliche Lösung.
  • Informiere dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn du unsicher bist oder Probleme mit deinem Arbeitgeber hast, kann dir ein Anwalt weiterhelfen.

Die Abgabe des Firmenwagens: Was ist zu beachten?

Wenn du den Firmenwagen abgeben musst, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Vereinbare einen Termin zur Übergabe. Achte darauf, dass du den Wagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgibst.
  • Lass ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin sollten alle Schäden und Mängel am Wagen dokumentiert werden.
  • Gib alle Schlüssel und Papiere ab. Vergiss nicht, auch die Tankkarte und eventuelle Parkkarten zurückzugeben.

Tipp: Mach Fotos vom Wagen, bevor du ihn abgibst. So hast du im Streitfall Beweise.

Alternativen: Was tun, wenn der Firmenwagen weg ist?

Wenn du den Firmenwagen abgeben musst, stehst du plötzlich ohne Auto da. Das ist natürlich ärgerlich, besonders wenn du auf ein Auto angewiesen bist. Hier ein paar Alternativen:

  • Miete ein Auto. Es gibt viele Autovermietungen, die günstige Tarife für Langzeitmieten anbieten.
  • Nutze Carsharing. Carsharing ist eine gute Option, wenn du nur gelegentlich ein Auto brauchst.
  • Kaufe dir ein günstiges Auto. Wenn du langfristig ein Auto brauchst, kann sich der Kauf eines gebrauchten Wagens lohnen.

Denk daran: Es gibt immer eine Lösung. Lass dich nicht entmutigen!

Fazit: Vorbereitung ist alles

Die Frage, was mit dem Firmenwagen bei Krankheit über sechs Wochen passiert, ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigste Erkenntnis ist: Informiere dich rechtzeitig! Lies deine Überlassungsvereinbarung sorgfältig durch und sprich mit deinem Arbeitgeber. So bist du bestens vorbereitet und kannst im Fall der Fälle entspannter mit der Situation umgehen. Und wer weiß, vielleicht schenkt dir dein Arbeitgeber ja eine nette Geste, wie mir damals, damit du trotz Krankheit mobil bleibst.

Und jetzt? Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Einblick etwas helfen. Vielleicht bist du gerade auch in einer ähnlichen Situation oder planst einfach nur voraus. Egal was es ist, ich wünsche dir alles Gute und vor allem: Bleib gesund!

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