Frau Krank Mann Muss Auf Kind Aufpassen

In Deutschland ist es üblich, dass Eltern sich um ihre Kinder kümmern. Doch was passiert, wenn die betreuende Person, typischerweise die Mutter oder der Vater, erkrankt und nicht in der Lage ist, die Kinder zu versorgen? Dieser Artikel erläutert die rechtlichen und praktischen Aspekte, wenn ein Elternteil krank ist und sich um ein Kind kümmern muss, wobei der Fokus auf der Situation liegt, wenn die Mutter krank ist und der Vater die Betreuung übernimmt. Die Informationen sind besonders relevant für Expats und Neuankömmlinge in Deutschland, die möglicherweise mit dem deutschen Sozialsystem und seinen spezifischen Regelungen noch nicht vertraut sind.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Betreuung eines Kindes bei Erkrankung eines Elternteils finden sich hauptsächlich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das SGB V regelt den Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, während das BGB die elterliche Sorge und die Pflicht zur Betreuung und Erziehung des Kindes festlegt.
§ 45 SGB V: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
§ 45 SGB V ist der zentrale Paragraph, der den Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes regelt. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Anspruchsberechtigung: Versicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr Kind unter 12 Jahre alt ist (oder behindert und auf Hilfe angewiesen) und sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
- Ärztliches Attest: Es ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes bescheinigt. Das Attest muss sowohl die Erkrankung des Kindes als auch die Notwendigkeit der Betreuung durch den Elternteil bestätigen.
- Keine andere Betreuungsmöglichkeit: Es darf keine andere Person im Haushalt leben, die das Kind betreuen kann. Dies schliesst in der Regel den anderen Elternteil ein, es sei denn, dieser ist ebenfalls erkrankt oder aus anderen Gründen verhindert.
- Anzahl der Tage: Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf 10 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Arbeitstage pro Kind und Kalenderjahr. Bei mehreren Kindern ist die Anzahl der Tage begrenzt. Für gesetzlich versicherte Eltern beträgt die maximale Anzahl der Tage pro Elternteil und Jahr 25 Arbeitstage bzw. für Alleinerziehende 50 Arbeitstage.
- Höhe des Krankengeldes: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens.
Elterliche Sorge und Betreuungspflicht (BGB)
Das BGB legt fest, dass beide Elternteile die Pflicht und das Recht haben, für das Wohl ihres Kindes zu sorgen (§ 1626 BGB). Dazu gehört auch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Wenn ein Elternteil erkrankt, obliegt es dem anderen Elternteil, die Betreuung sicherzustellen. Dies kann bedeuten, dass der Vater (oder die Mutter) von der Arbeit fernbleiben muss, um das Kind zu betreuen.
Der Fall: Frau krank, Mann muss auf Kind aufpassen
Konkret bedeutet dies, dass wenn die Mutter erkrankt und nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen, der Vater die Verantwortung für die Betreuung übernimmt. Der Vater hat dann im Wesentlichen folgende Optionen:
- Freistellung von der Arbeit und Bezug von Krankengeld: Wenn die Mutter aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen, und keine andere Betreuungsperson verfügbar ist (z.B. Großeltern, andere Verwandte oder eine Tagesmutter), kann der Vater sich von der Arbeit freistellen lassen und Krankengeld nach § 45 SGB V beantragen. Er benötigt hierfür ein ärztliches Attest sowohl für das Kind als auch idealerweise für die Mutter, um die Notwendigkeit seiner Betreuung zu belegen.
- Nutzung von Urlaubstagen: Der Vater kann auch seine Urlaubstage nutzen, um das Kind zu betreuen. Dies ist sinnvoll, wenn er beispielsweise nur wenige Tage benötigt oder keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat.
- Unbezahlte Freistellung: In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Vater auch unbezahlte Freistellung beantragen. Dies ist jedoch vom Einverständnis des Arbeitgebers abhängig.
- Unterstützung durch Familie und Freunde: Wenn möglich, können auch Familienmitglieder oder Freunde um Unterstützung gebeten werden.
Praktische Schritte
Wenn die Situation eintritt, dass die Mutter krank ist und der Vater die Kinderbetreuung übernehmen muss, sind folgende Schritte ratsam:
- Arztbesuch: Sowohl das Kind als auch die Mutter sollten von einem Arzt untersucht werden. Der Arzt stellt die notwendigen Atteste aus, die die Erkrankung und die Notwendigkeit der Betreuung bestätigen.
- Information des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Situation informiert werden. Der Vater sollte mitteilen, dass er aufgrund der Erkrankung der Mutter und der Notwendigkeit der Kinderbetreuung der Arbeit fernbleiben muss.
- Antrag auf Krankengeld: Der Antrag auf Krankengeld muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse benötigt die ärztlichen Atteste und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis und das Einkommen.
- Organisation der Kinderbetreuung: Neben der Klärung der finanziellen Aspekte ist es wichtig, die Kinderbetreuung zu organisieren. Dies kann bedeuten, dass der Vater die Kinder selbst betreut oder Unterstützung von Familie, Freunden oder einer professionellen Betreuungsperson in Anspruch nimmt.
Besonderheiten für Expats und Neuankömmlinge
Expats und Neuankömmlinge in Deutschland sollten folgende Besonderheiten beachten:
- Krankenversicherung: Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss eine gesetzliche Krankenversicherung bestehen. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel keine Leistungen bei Erkrankung des Kindes.
- Sprachbarriere: Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die relevanten Gesetze und Bestimmungen zu informieren. Bei Sprachbarrieren kann es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu suchen, beispielsweise durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
- Kulturelle Unterschiede: In einigen Kulturen ist es üblicher, dass Familienmitglieder bei der Kinderbetreuung unterstützen. In Deutschland ist dies nicht immer der Fall, und es ist wichtig, sich über die verfügbaren Unterstützungsangebote zu informieren.
- Dokumentation: Alle relevanten Dokumente, wie ärztliche Atteste, Anträge und Bescheinigungen, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Weitere Informationen und Anlaufstellen
Für weitere Informationen und Unterstützung können folgende Anlaufstellen kontaktiert werden:
- Krankenkassen: Die Krankenkassen bieten umfassende Informationen zum Thema Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.
- Familienzentren: Familienzentren bieten Beratung und Unterstützung für Familien in verschiedenen Lebenslagen.
- Beratungsstellen: Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, die sich auf die Beratung von Familien spezialisiert haben.
- Rechtsanwälte: Ein Rechtsanwalt kann bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung und dem Krankengeldanspruch beraten.
Fazit
Wenn ein Elternteil erkrankt und die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann, ist es wichtig, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zu kennen. Der Vater hat in diesem Fall verschiedene Optionen, um die Betreuung des Kindes sicherzustellen und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Durch rechtzeitige Information und Organisation kann die Situation erfolgreich bewältigt werden. Expats und Neuankömmlinge sollten sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in Deutschland informieren, um im Bedarfsfall optimal vorbereitet zu sein.
Wichtig: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen sollte ein Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle konsultiert werden.

