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Freiwillige Unterstützung Eltern Steuerlich Absetzbar 2021


Freiwillige Unterstützung Eltern Steuerlich Absetzbar 2021

Willkommen in Deutschland! Planen Sie einen Aufenthalt, vielleicht als Tourist, Expat oder für einen längeren Besuch? Dann ist es gut zu wissen, wie Sie als Eltern Ihre finanzielle Situation optimieren können. Ein Thema, das dabei oft übersehen wird, ist die freiwillige Unterstützung von Eltern und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile im Jahr 2021. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick geben, damit Sie bestens informiert sind.

Was bedeutet "Freiwillige Unterstützung der Eltern" steuerlich gesehen?

Der Begriff "freiwillige Unterstützung" bezieht sich auf finanzielle Leistungen, die Sie Ihren Eltern zukommen lassen, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Es handelt sich also um eine Art Unterhaltszahlung an Ihre Eltern, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Im Steuerrecht wird dies als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, die unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar ist.

Wer kann die Unterstützung absetzen?

Grundsätzlich können Sie die Unterhaltsleistungen für Ihre Eltern als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Verwandtschaftsverhältnis: Es muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades zwischen Ihnen und der unterstützten Person (Ihren Eltern) bestehen.
  • Bedürftigkeit der Eltern: Ihre Eltern müssen bedürftig sein. Das bedeutet, dass ihre eigenen Einkünfte und ihr Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Hierbei werden auch mögliche Rentenansprüche berücksichtigt.
  • Eigene Leistungsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, die Unterhaltsleistungen zu erbringen, ohne Ihren eigenen Lebensstandard unangemessen zu beeinträchtigen.
  • Keine rechtliche Unterhaltspflicht Dritter: Es dürfen keine anderen Personen (z.B. andere Kinder der Eltern) vorliegen, die vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sind. Sind mehrere Kinder vorhanden, wird geprüft, wer in welchem Umfang zur Unterstützung beitragen kann.
  • Zahlungen müssen nachweisbar sein: Sie müssen die Zahlungen an Ihre Eltern nachweisen können. Dies kann durch Kontoauszüge, Überweisungsbelege oder Quittungen erfolgen. Barzahlungen sind problematisch, da sie schwer nachzuweisen sind.

Welche Aufwendungen können abgesetzt werden?

Absetzbar sind die tatsächlichen Aufwendungen, die Sie für den Unterhalt Ihrer Eltern geleistet haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lebenshaltungskosten: Kosten für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und Strom.
  • Krankheitskosten: Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Pflege. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten nur insoweit absetzbar sind, als sie nicht von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen übernommen werden.
  • Pflegekosten: Kosten für die häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim. Auch hier gilt, dass nur die Kosten absetzbar sind, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
  • Ausbildungskosten: Wenn Ihre Eltern sich in Ausbildung befinden (was eher selten der Fall ist, aber nicht ausgeschlossen), können auch Ausbildungskosten abgesetzt werden.

Wichtig: Es können nur die Aufwendungen abgesetzt werden, die notwendig sind. Luxusausgaben sind nicht absetzbar.

Wie hoch ist der absetzbare Betrag?

Der absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen ist im Einkommensteuergesetz festgelegt. Für das Jahr 2021 betrug dieser Betrag bis zu 9.696 Euro pro Kalenderjahr und unterstützter Person. Dieser Betrag wird jedoch um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gekürzt, die über einen bestimmten Freibetrag hinausgehen.

Beispiel:

Angenommen, Sie unterstützen Ihre Mutter mit 12.000 Euro pro Jahr. Ihre Mutter hat eigene Renteneinkünfte von 4.000 Euro. Der absetzbare Höchstbetrag beträgt 9.696 Euro. Da die Renteneinkünfte Ihrer Mutter diesen Betrag unterschreiten, können Sie maximal 9.696 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge der Eltern

Wie bereits erwähnt, werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person (also Ihrer Eltern) auf den absetzbaren Höchstbetrag angerechnet. Dazu gehören:

  • Renten: Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Kapitalerträge.
  • Unterhaltsansprüche gegen Dritte.
  • Sozialleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld.

Bestimmte Einkünfte und Bezüge werden jedoch nicht angerechnet, beispielsweise:

  • Blindengeld.
  • Pflegegeld.
  • Grundrente. (Teilweise)

Nachweis der Bedürftigkeit der Eltern

Um die Bedürftigkeit Ihrer Eltern nachzuweisen, müssen Sie dem Finanzamt entsprechende Unterlagen vorlegen. Dazu gehören:

  • Einkommensnachweise der Eltern: Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, etc.
  • Vermögensnachweise der Eltern: Kontoauszüge, Wertpapierdepots, Grundbuchauszüge.
  • Nachweise über die Unterhaltsleistungen: Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Quittungen.

Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Besonderheiten bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind, können Sie unter Umständen zusätzlich zum Unterhalt noch weitere Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst.
  • Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Kosten für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett).

Auch hier gilt, dass nur die Kosten absetzbar sind, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Außerdem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen, wenn Sie Ihre Eltern selbst pflegen. Dieser Pauschbetrag ist gestaffelt nach dem Pflegegrad der Eltern.

Wie wird die freiwillige Unterstützung in der Steuererklärung angegeben?

Die freiwillige Unterstützung der Eltern wird in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Die entsprechenden Angaben machen Sie im Mantelbogen und in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen". Sie müssen die Namen und Steueridentifikationsnummern Ihrer Eltern angeben und die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen sowie die Einkünfte und Bezüge Ihrer Eltern angeben. Fügen Sie alle relevanten Nachweise bei, um Ihre Angaben zu belegen.

Tipps für Expats und ausländische Besucher

Wenn Sie als Expat oder ausländischer Besucher in Deutschland steuerpflichtig sind, können Sie die freiwillige Unterstützung Ihrer Eltern unter Umständen auch dann absetzen, wenn Ihre Eltern im Ausland leben. Allerdings gelten hier besondere Voraussetzungen. Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Ihre Eltern im Ausland bedürftig sind und dass Sie die Unterhaltsleistungen tatsächlich erbracht haben. Informieren Sie sich gründlich oder konsultieren Sie einen Steuerberater, der sich mit internationalen Steuerfragen auskennt.

Fazit

Die freiwillige Unterstützung der Eltern kann steuerlich absetzbar sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu sammeln. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren. Mit diesem Wissen können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland optimal gestalten und gleichzeitig Ihre Familie unterstützen!

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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