Ich Muss Mich Für Heute Leider Krank Melden
Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, ist es wichtig zu wissen, wie Sie sich korrekt krankmelden. Der Satz "Ich muss mich für heute leider krankmelden" ist ein gängiger Ausdruck, aber es gibt mehr zu beachten als nur diesen Satz zu sagen. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie sich in Deutschland richtig krankmelden, welche Pflichten Sie haben und was Sie wissen sollten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Krankmeldung: Der erste Schritt
Der erste und wichtigste Schritt ist die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, idealerweise bevor Arbeitsbeginn oder zumindest unverzüglich danach. Die meisten Arbeitsverträge legen genaue Fristen und Modalitäten fest. Es ist ratsam, diese in Ihrem Arbeitsvertrag nachzulesen.
Die Krankmeldung selbst kann in der Regel telefonisch, per E-Mail oder – je nach betrieblicher Regelung – auch über ein internes System erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Krankmeldung nachweislich absetzen können. Eine E-Mail ist in diesem Fall oft besser als ein Telefonanruf, da Sie einen schriftlichen Beleg haben.
Wenn Sie sich telefonisch krankmelden, sollten Sie sich notieren, mit wem Sie gesprochen haben und wann. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht zur Krankmeldung nachgekommen sind.
Was muss die Krankmeldung beinhalten?
Die Krankmeldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Ihren Namen
- Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Dies ist eine Schätzung, kann sich aber im Laufe der Erkrankung ändern.
- Ihre Abteilung oder Position (optional, aber hilfreich für den Arbeitgeber)
- Die Art, wie Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, siehe unten) einreichen werden.
Ein Beispiel für eine E-Mail-Krankmeldung könnte so aussehen:
Betreff: Krankmeldung – [Ihr Name] Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vorgesetzten], ich muss mich für heute, den [Datum], leider krankmelden. Ich gehe davon aus, dass ich bis zum [voraussichtliches Enddatum] nicht arbeiten kann. Ich werde Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schnellstmöglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]
Wichtig: Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber freundlich mitteilen, dass Sie krank sind, ist dies eine formelle Mitteilung. Bleiben Sie sachlich und präzise.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)
Neben der Krankmeldung beim Arbeitgeber benötigen Sie in Deutschland in der Regel auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), auch bekannt als "gelber Schein" oder "Krankenschein". Diese wird von Ihrem Arzt ausgestellt und bestätigt Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Wann brauche ich eine AU-Bescheinigung?
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vorlegen müssen. Das bedeutet, wenn Sie am Montag krank werden, müssen Sie spätestens am Donnerstag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch bereits ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung. Dies ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre individuellen Vereinbarungen.
Wenn Ihr Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangt, müssen Sie diese unverzüglich, d.h. so schnell wie möglich, vorlegen. In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass Sie noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag einen Arzt aufsuchen müssen.
Wie erhalte ich eine AU-Bescheinigung?
Um eine AU-Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie einen Arzt aufsuchen. Dies kann Ihr Hausarzt sein oder ein Facharzt, je nach Art Ihrer Erkrankung. Schildern Sie Ihrem Arzt Ihre Symptome und er wird entscheiden, ob er Ihnen eine AU-Bescheinigung ausstellt.
Die AU-Bescheinigung besteht in der Regel aus drei Teilen:
- Ein Exemplar für Ihre Krankenkasse
- Ein Exemplar für Ihren Arbeitgeber
- Ein Exemplar für Ihre eigenen Unterlagen
Sie sind verpflichtet, das Exemplar für Ihren Arbeitgeber unverzüglich an diesen zu senden. Dies kann per Post oder – falls im Unternehmen üblich – auch per E-Mail (als Scan oder Foto) geschehen. Bewahren Sie das Exemplar für Ihre eigenen Unterlagen gut auf.
Seit einiger Zeit gibt es auch die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). In diesem Fall übermittelt der Arzt die AU-Bescheinigung direkt an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber ruft die Daten dann elektronisch bei der Krankenkasse ab. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankmeldung zu informieren.
Was passiert, wenn ich länger krank bin?
Wenn Ihre Erkrankung länger dauert als auf der ersten AU-Bescheinigung angegeben, müssen Sie sich erneut von Ihrem Arzt untersuchen lassen und eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Diese Folgebescheinigung muss nahtlos an die vorherige Bescheinigung anschließen, d.h. sie muss spätestens am Tag nach dem Ende der vorherigen Bescheinigung ausgestellt werden. Andernfalls gilt die Arbeitsunfähigkeit als unterbrochen und Sie haben möglicherweise keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
In Deutschland haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Dies gilt für die ersten sechs Wochen der Erkrankung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind.
Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70% Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% Ihres Nettoeinkommens.
Achtung: Wenn Sie Ihre Pflichten im Krankheitsfall nicht erfüllen (z.B. verspätete Krankmeldung oder fehlende AU-Bescheinigung), kann Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld gefährdet sein.
Was darf ich während meiner Krankheit tun?
Grundsätzlich gilt, dass Sie während Ihrer Krankheit alles tun dürfen, was Ihrer Genesung förderlich ist und nichts, was diese behindert. Dies bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, zu Hause im Bett zu bleiben. Sie dürfen spazieren gehen, einkaufen oder sich mit Freunden treffen, solange dies Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
Achtung: Sie dürfen jedoch keine Tätigkeiten ausüben, die Ihrer eigentlichen Arbeit ähneln oder die den Eindruck erwecken, dass Sie nicht wirklich krank sind. Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Rückenproblemen krankgeschrieben sind, sollten Sie keine schweren Gegenstände heben oder stundenlang am Computer sitzen.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, Ihren Arzt zu fragen, welche Aktivitäten für Sie geeignet sind.
Besondere Fälle
Krankmeldung im Urlaub
Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung Ihrer Urlaubstage. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können, die Ihre Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubszeitraums bestätigt.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Erkrankung informieren und ihm die ärztliche Bescheinigung zukommen lassen. Die während des Urlaubs krankheitsbedingt ausgefallenen Tage werden Ihnen dann gutgeschrieben und Sie können diese später nehmen.
Krankmeldung während der Probezeit
Auch während der Probezeit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Regeln sind die gleichen wie nach der Probezeit. Allerdings kann eine häufige oder lange Krankmeldung während der Probezeit dazu führen, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird.
Krankmeldung bei befristeten Arbeitsverträgen
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung mit dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags. Wenn Sie nach Ablauf des Vertrags weiterhin krank sind, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber (vor Arbeitsbeginn oder so schnell wie möglich danach).
- Informationen in der Krankmeldung: Name, voraussichtliche Dauer der Erkrankung, Abteilung/Position.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vom Arzt einholen.
- Fristen für die Vorlage der AU-Bescheinigung beachten (gesetzlich ab dem 4. Tag, oft bereits ab dem 1. Tag).
- AU-Bescheinigung rechtzeitig an den Arbeitgeber schicken.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die ersten sechs Wochen.
- Während der Krankheit alles tun, was der Genesung förderlich ist und nichts, was sie behindert.
- Besondere Regeln gelten für Krankmeldung im Urlaub, während der Probezeit und bei befristeten Arbeitsverträgen.
Indem Sie diese Informationen beachten, können Sie sicherstellen, dass Sie sich in Deutschland korrekt krankmelden und Ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und ein gutes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber zu pflegen.
