Ich Wurde Geblitzt Wann Kommt Der Brief
Wer in Deutschland geblitzt wird, fragt sich oft: "Wann kommt der Brief?" Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieser Artikel erklärt den Ablauf nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die üblichen Wartezeiten und was Sie tun können, wenn der Brief nicht oder verspätet ankommt.
Der Ablauf nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Nachdem Sie von einer Radarfalle ("Blitzer") erfasst wurden, beginnt ein standardisierter Prozess:
1. Datenerfassung
Die Radaranlage erfasst zunächst das Fahrzeug, die Geschwindigkeit und das Kennzeichen. Moderne Anlagen sind in der Regel mit Kameras ausgestattet, die ein Foto des Fahrers machen. Diese Daten werden an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet.
2. Fahrzeughalterermittlung
Die Bußgeldstelle gleicht das Kennzeichen mit dem zentralen Fahrzeugregister (Kraftfahrt-Bundesamt) ab, um den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Dies ist ein wichtiger Schritt, da der Halter nicht automatisch auch der Fahrer zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung sein muss.
3. Prüfung des Falls
Die Bußgeldstelle prüft die Beweismittel, also das Foto, die Messdaten und die Umstände der Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob die Anlage ordnungsgemäß geeicht ist. Hierbei können auch Toleranzen berücksichtigt werden, die von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Diese Toleranz dient dazu, mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen.
4. Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
Nach der Prüfung verschickt die Bußgeldstelle entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid. Welches Schreiben zuerst kommt, hängt von der Praxis der jeweiligen Behörde ab.
- Anhörungsbogen: Mit dem Anhörungsbogen wird dem Fahrzeughalter die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Er kann angeben, ob er selbst gefahren ist oder wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Es besteht keine Pflicht zur Aussage.
- Bußgeldbescheid: Der Bußgeldbescheid enthält die konkrete Strafe (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) und die Begründung für den Vorwurf.
Die Wartezeit auf den Brief
Die Wartezeit auf den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kann variieren. Generell gilt:
- Innerhalb von 2 Wochen: In manchen Fällen kann der Brief bereits innerhalb von zwei Wochen eintreffen. Dies ist eher die Ausnahme und hängt von der Effizienz der jeweiligen Bußgeldstelle ab.
- 2 bis 4 Wochen: Dies ist der häufigste Zeitraum, in dem der Brief zugestellt wird. Die Bearbeitung der Daten, die Halterermittlung und die Prüfung des Falls benötigen Zeit.
- Bis zu 3 Monate: In einigen Fällen kann es bis zu drei Monate dauern, bis der Brief eintrifft. Dies kann verschiedene Gründe haben:
- Hohe Arbeitsbelastung der Bußgeldstelle
- Komplizierte Sachverhalte (z.B. bei ausländischen Kennzeichen)
- Technische Probleme bei der Datenübertragung
- Urlaubszeit oder Personalmangel in der Behörde
Wichtig: Nach § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjährt die Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten. Das bedeutet, dass die Behörde innerhalb dieser Frist aktiv werden muss, um den Bußgeldbescheid zuzustellen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Ordnungswidrigkeit.
Was tun, wenn der Brief nicht kommt?
Was passiert, wenn nach Ablauf von drei Monaten kein Brief eintrifft? Oder was ist, wenn der Brief verspätet ankommt?
1. Verjährung
Grundsätzlich gilt: Wenn der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten zugestellt wird, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Allerdings gibt es Ausnahmen! Die Verjährung kann unterbrochen werden, beispielsweise durch:
- Die Zusendung eines Anhörungsbogens
- Die Anordnung einer Begutachtung
- Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Wenn eine dieser Maßnahmen innerhalb der drei Monate erfolgt ist, beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen.
2. Verspäteter Brief
Auch wenn der Brief verspätet ankommt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Bußgeldbescheid ungültig ist. Es ist wichtig, das Datum des Briefes und den Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit zu prüfen. Wenn die Verjährungsfrist unterbrochen wurde, kann der Bescheid auch nach Ablauf der drei Monate noch wirksam sein.
3. Was Sie tun können
Wenn Sie unsicher sind, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Akteneinsicht beantragen: Sie haben das Recht, die Akte bei der Bußgeldstelle einzusehen. So können Sie sich ein genaueres Bild von dem Fall machen und prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und ob alle Fristen eingehalten wurden.
- Einspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und begründet sein.
- Rechtlichen Rat einholen: Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, den Fall zu beurteilen und Ihre Rechte wahrzunehmen.
Besonderheiten für Ausländer und im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland geblitzt werden oder mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- Halterermittlung: Die Halterermittlung kann sich verzögern, da die Daten aus dem ausländischen Fahrzeugregister angefordert werden müssen.
- Zustellung ins Ausland: Die Zustellung eines Bußgeldbescheids ins Ausland kann länger dauern.
- Vollstreckung: Bußgelder können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland vollstreckt werden. Dies ist insbesondere innerhalb der Europäischen Union möglich.
Wichtig: Ignorieren Sie den Bußgeldbescheid nicht, auch wenn er ins Ausland geschickt wurde. Die Nichtzahlung kann zu weiteren Konsequenzen führen, wie z.B. einem Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS) oder einer Einreisesperre nach Deutschland.
Zusammenfassung
Die Wartezeit auf den Brief nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland kann variieren. In den meisten Fällen trifft der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid innerhalb von zwei bis vier Wochen ein. Es kann aber auch bis zu drei Monate dauern. Wenn Sie unsicher sind, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, sollten Sie Akteneinsicht beantragen, Einspruch einlegen oder rechtlichen Rat einholen.
Merke: Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung kann jedoch unterbrochen werden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
