Ist Dying Light In Deutschland Verboten
Die Frage, ob Dying Light in Deutschland verboten ist, ist komplexer als sie auf den ersten Blick erscheint. Es gibt keine einfache Ja- oder Nein-Antwort. Um das Thema vollständig zu verstehen, muss man sich mit den spezifischen Versionen des Spiels, der deutschen Jugendschutzgesetzgebung und der Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auseinandersetzen.
Indizierung vs. Verbot
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Indizierung und einem Verbot zu verstehen. Die BPjM kann Medien (Spiele, Filme, Bücher etc.) indizieren, wenn sie der Ansicht ist, dass diese jugendgefährdend sind. Eine Indizierung bedeutet nicht, dass das Spiel verboten ist. Es bedeutet aber:
- Kein Verkauf an Minderjährige: Das Spiel darf nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft, verliehen oder anderweitig zugänglich gemacht werden.
- Werbebeschränkungen: Werbung für das Spiel ist stark eingeschränkt, beispielsweise dürfen keine öffentlichen Werbeanzeigen geschaltet werden.
- Eingeschränkte öffentliche Zurschaustellung: Das Spiel darf nicht offen ausgestellt oder beworben werden (z.B. in Schaufenstern).
Ein Verbot hingegen ist eine deutlich drastischere Maßnahme. Ein verbotenes Spiel darf weder verkauft, noch besessen, noch importiert, noch verbreitet werden. Der Besitz oder die Verbreitung kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dying Light und die BPjM
Die ursprüngliche Version von Dying Light wurde in Deutschland indiziert. Dies lag vor allem an dem hohen Grad an Gewalt, der expliziten Darstellung von Blut und den "Splatter"-Elementen des Spiels. Die BPjM argumentierte, dass diese Gewaltdarstellung junge Menschen abstumpfen und zu aggressivem Verhalten anregen könnte.
Die Uncut-Version von Dying Light, also die Version ohne Zensur, war in Deutschland indiziert. Dies betraf die Fassung für PC, PlayStation 4 und Xbox One. Der Verkauf und die Verbreitung der indizierten Version waren, wie oben beschrieben, eingeschränkt.
Was bedeutet das für Käufer und Spieler?
Praktisch bedeutete die Indizierung, dass deutsche Händler das Spiel nicht offen im Laden verkaufen durften. Viele Händler umgingen dies, indem sie das Spiel "unter dem Tisch" verkauften oder es nur an Kunden über 18 Jahre abgaben, die ihren Ausweis vorzeigten. Online-Händler mussten sicherstellen, dass die Altersverifikation korrekt durchgeführt wurde.
Das Spielen des Spiels selbst war und ist nicht illegal. Es war lediglich der Kauf, Verkauf und die öffentliche Bewerbung der indizierten Version eingeschränkt.
Dying Light 2: Stay Human
Dying Light 2: Stay Human hat eine andere Geschichte. Techland, der Entwickler des Spiels, reichte Dying Light 2 bei der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ein, der deutschen Stelle, die Altersfreigaben für Spiele vergibt. Die USK vergab Dying Light 2: Stay Human eine Altersfreigabe ab 18 Jahren (USK 18).
Wichtig: Eine USK 18-Freigabe bedeutet nicht, dass das Spiel indiziert ist. Es bedeutet lediglich, dass es aufgrund seines Inhalts (Gewalt, Themen etc.) nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren geeignet ist.
Dying Light 2: Stay Human kann also in Deutschland legal verkauft, gekauft und gespielt werden, solange der Käufer volljährig ist. Händler müssen sicherstellen, dass das Spiel nicht an Minderjährige verkauft wird.
Die Entfernung der Indizierung von Dying Light (Teil 1)
Im August 2019 wurde die Indizierung von Dying Light (Teil 1) nach Ablauf der Frist auf Antrag des Herstellers aufgehoben. Die Entscheidung der BPjM, die Indizierung aufzuheben, basierte auf einer erneuten Prüfung des Spiels unter Berücksichtigung der aktuellen Jugendschutzstandards.
Diese Aufhebung der Indizierung bedeutete, dass die Verkaufsbeschränkungen und Werbeverbote für Dying Light (Teil 1) aufgehoben wurden. Das Spiel konnte wieder offen in Geschäften verkauft und beworben werden.
Die erneute Indizierung und darauffolgende Aufhebung von Dying Light (Teil 1)
Trotz der anfänglichen Aufhebung der Indizierung wurde Dying Light (Teil 1) im November 2019 aufgrund einer Beschwerde erneut indiziert. Die Gründe für die erneute Indizierung waren ähnlich wie bei der ursprünglichen Indizierung: Bedenken hinsichtlich der Gewaltdarstellung und der möglichen Auswirkungen auf junge Menschen.
Allerdings wurde die erneute Indizierung relativ schnell wieder aufgehoben. Im Dezember 2019, also nur einen Monat später, wurde die Indizierung von Dying Light (Teil 1) erneut aufgehoben. Diesmal argumentierte die BPjM, dass nach einer erneuten Prüfung keine ausreichenden Gründe für eine Indizierung vorlägen. Die Aufhebung erfolgte dieses Mal *ohne* Antrag des Herstellers.
Aktueller Stand
Der aktuelle Stand (Stand heute) ist, dass Dying Light (Teil 1) nicht indiziert ist und legal in Deutschland verkauft, gekauft und gespielt werden kann. Dying Light 2: Stay Human hat eine USK 18-Freigabe und ist ebenfalls legal erhältlich, solange der Verkauf an volljährige Personen erfolgt.
Zusammenfassung
- Dying Light (Teil 1): Derzeit nicht indiziert. Legal erhältlich und spielbar.
- Dying Light 2: Stay Human: USK 18-Freigabe. Legal erhältlich und spielbar für Personen ab 18 Jahren.
Wo kann man die Spiele kaufen?
Da Dying Light (Teil 1) nicht mehr indiziert ist und Dying Light 2: Stay Human eine USK 18-Freigabe hat, sind beide Spiele in den meisten großen Einzelhandelsketten, die Videospiele verkaufen, sowie online erhältlich. Dazu gehören beispielsweise:
- Große Elektronikmärkte: MediaMarkt, Saturn
- Online-Händler: Amazon, Steam (für PC-Versionen), PlayStation Store, Xbox Store
- Spezialisierte Spieleläden: GameStop (ggf. regionale Unterschiede beachten)
Beim Kauf in einem physischen Geschäft ist es wahrscheinlich, dass Sie beim Kauf von Dying Light 2: Stay Human Ihren Ausweis vorzeigen müssen, um Ihr Alter zu bestätigen. Online-Händler verwenden verschiedene Methoden zur Altersverifikation, wie z.B. die Abfrage des Geburtsdatums oder die Verwendung von Ausweisdokumenten.
Fazit
Die Geschichte von Dying Light in Deutschland ist ein gutes Beispiel dafür, wie komplex die Jugendschutzgesetzgebung sein kann und wie sich die Einschätzungen der BPjM im Laufe der Zeit ändern können. Obwohl die ursprüngliche Version des Spiels zeitweise indiziert war, ist sie derzeit legal erhältlich. Dying Light 2: Stay Human war von Anfang an legal erhältlich, solange die Altersbeschränkungen eingehalten werden. Für Expats, Neuzugänge oder einfach nur interessierte Spieler bedeutet dies, dass beide Spiele problemlos in Deutschland erworben und gespielt werden können, sofern die jeweiligen Altersfreigaben beachtet werden.
