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Kann Man Mit 17 Ausziehen


Kann Man Mit 17 Ausziehen

Für viele Jugendliche ist der Auszug aus dem Elternhaus ein großer Schritt in die Selbstständigkeit. Doch wann ist es in Deutschland rechtlich und finanziell möglich, mit 17 Jahren auszuziehen? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, finanziellen Aspekte und praktischen Überlegungen, die bei einem Auszug mit 17 Jahren in Deutschland zu beachten sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland gilt man mit 18 Jahren als volljährig und somit voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man ab diesem Alter Verträge abschließen, wählen gehen und uneingeschränkt über sein Leben bestimmen kann. Mit 17 Jahren ist man minderjährig und untersteht grundsätzlich der elterlichen Sorge. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit, aus dem Elternhaus auszuziehen.

Elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Dazu gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Recht zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält. Grundsätzlich haben die Eltern das Recht, zu bestimmen, dass ein 17-Jähriger zu Hause wohnen bleibt. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Einverständnis der Eltern: Der einfachste Weg, mit 17 auszuziehen, ist das Einverständnis beider Elternteile (sofern beide sorgeberechtigt sind). Wenn die Eltern zustimmen, können sie auf ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichten und dem Auszug zustimmen. Diese Zustimmung sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  • Gerichtliche Genehmigung: Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Genehmigung zu beantragen. Das Familiengericht wird in diesem Fall prüfen, ob der Auszug dem Wohl des Jugendlichen dient. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn triftige Gründe vorliegen, die einen Auszug rechtfertigen, beispielsweise:
    • Unzumutbare Zustände im Elternhaus (z.B. Gewalt, Vernachlässigung).
    • Eine Ausbildung oder ein Studium, das einen Umzug erforderlich macht und am bisherigen Wohnort nicht möglich ist.
    • Ein schwerwiegendes Zerwürfnis mit den Eltern, das ein Zusammenleben unmöglich macht.

Das Gericht wird bei seiner Entscheidung auch die Meinung des Jugendlichen berücksichtigen. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.

Teilgeschäftsfähigkeit

Mit 17 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man zwar Verträge abschließen kann, diese aber erst dann wirksam werden, wenn die Eltern zustimmen. Dies gilt auch für Mietverträge. Ohne die Zustimmung der Eltern ist ein Mietvertrag für einen 17-Jährigen schwebend unwirksam. Der Vermieter kann den Vertrag kündigen, wenn die Eltern ihre Zustimmung verweigern. Selbst wenn ein Gericht dem Auszug zustimmt, ersetzt dies nicht die Notwendigkeit einer Zustimmung zum Mietvertrag, wenn der Jugendliche diesen selbst abschließt.

Finanzielle Aspekte

Ein Auszug aus dem Elternhaus bedeutet in der Regel auch, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss. Dies ist gerade mit 17 Jahren oft eine große Herausforderung, da man in der Regel noch nicht über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt.

Unterhaltsanspruch

Grundsätzlich haben Eltern die Pflicht, ihren Kindern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums Unterhalt zu zahlen. Dieser Unterhaltsanspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf des Kindes. Der Bedarf eines auswärts wohnenden Kindes ist in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterhaltsanspruch entfallen oder gekürzt werden kann, wenn der Jugendliche mutwillig seine Ausbildung verzögert oder abbricht.

Kindergeld

Das Kindergeld wird in der Regel an die Eltern ausgezahlt, kann aber auf Antrag an den Jugendlichen selbst überwiesen werden, wenn dieser nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche das Kindergeld tatsächlich für seinen Lebensunterhalt benötigt.

BAföG und andere staatliche Leistungen

Wenn man eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann man unter Umständen BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. BAföG ist eine staatliche Unterstützung, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Die Höhe des BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Vermögen. Unter Umständen können auch andere staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Wohngeld oder Sozialhilfe. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden (z.B. Jobcenter, Wohngeldstelle) über die individuellen Ansprüche zu informieren.

Eigene Einkünfte

Neben den staatlichen Leistungen ist es wichtig, über eigene Einkünfte zu verfügen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies kann durch einen Nebenjob, ein Praktikum oder eine Ausbildungsvergütung geschehen. Es ist ratsam, sich vor dem Auszug einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einen realistischen Finanzplan aufzustellen.

Praktische Überlegungen

Ein Auszug mit 17 Jahren ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. Es gilt, viele praktische Dinge zu beachten:

Wohnungssuche

Die Wohnungssuche kann sich gerade in Ballungsgebieten schwierig gestalten. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und verschiedene Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise:

  • WG-Zimmer: Eine Wohngemeinschaft (WG) ist oft eine kostengünstige und unkomplizierte Möglichkeit, eine Wohnung zu finden.
  • Studentenwohnheim: Wenn man studiert, kann man sich um einen Platz in einem Studentenwohnheim bewerben.
  • Eigene Wohnung: Eine eigene Wohnung ist in der Regel teurer und erfordert mehr Organisation.

Bei der Wohnungssuche sollte man auf die Lage, die Größe, den Zustand und die Kosten der Wohnung achten. Es ist wichtig, sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrags gründlich zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Versicherungen

Nach dem Auszug aus dem Elternhaus ist man in der Regel nicht mehr automatisch über die Familienversicherung mitversichert. Es ist daher wichtig, sich um eine eigene Krankenversicherung zu kümmern. Auch andere Versicherungen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung, können sinnvoll sein.

Behördengänge

Nach dem Auszug muss man sich bei der Meldebehörde ummelden. Auch andere Behördengänge können erforderlich sein, wie beispielsweise die Beantragung von BAföG oder Wohngeld.

Haushaltsführung

Ein eigener Haushalt bedeutet auch, dass man sich um Dinge wie Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen kümmern muss. Es ist ratsam, sich vor dem Auszug mit diesen Aufgaben vertraut zu machen und gegebenenfalls Hilfe von Freunden oder Familie in Anspruch zu nehmen.

Checkliste für den Auszug mit 17

Um den Auszug mit 17 Jahren erfolgreich zu gestalten, ist es hilfreich, eine Checkliste abzuarbeiten:

  • Einverständnis der Eltern einholen oder gerichtliche Genehmigung beantragen.
  • Finanzielle Situation klären: Unterhaltsanspruch, Kindergeld, BAföG, Wohngeld, eigene Einkünfte.
  • Wohnung suchen und Mietvertrag prüfen lassen.
  • Krankenversicherung abschließen und andere Versicherungen prüfen.
  • Behördengänge erledigen: Ummelden, BAföG beantragen, etc.
  • Haushaltsführung organisieren: Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen.
  • Freunde und Familie informieren und Unterstützung suchen.

Fazit

Ein Auszug mit 17 Jahren ist in Deutschland möglich, aber mit einigen Hürden verbunden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Aspekte zu informieren und eine realistische Planung zu erstellen. Mit der Zustimmung der Eltern oder einer gerichtlichen Genehmigung, ausreichenden finanziellen Mitteln und guter Organisation kann der Traum von der eigenen Wohnung jedoch auch mit 17 Jahren Wirklichkeit werden. Wichtig ist, sich nicht zu überfordern und gegebenenfalls Hilfe von Freunden, Familie oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Der Auszug mit 17 kann ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit sein, sollte aber gut durchdacht und vorbereitet sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder einer anderen qualifizierten Fachkraft beraten zu lassen.
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