Kann Man Teilzeit Und Minijob Haben
Viele Menschen in Deutschland, insbesondere Expats und Neuankömmlinge, fragen sich, ob es möglich ist, gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung und einem Minijob nachzugehen. Die Antwort ist grundsätzlich ja, aber es gibt einige wichtige Punkte und Grenzen, die beachtet werden müssen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Regelungen, Voraussetzungen und potenziellen Auswirkungen, wenn Sie Teilzeit und Minijob kombinieren.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine Form der Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Aktuell (Stand Oktober 2024) liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat. Wichtig ist, dass diese Grenze nicht auf einen Jahresdurchschnitt basiert, sondern auf den tatsächlichen Monatsverdienst. Das bedeutet, dass es in einzelnen Monaten Ausnahmen geben kann, solange der durchschnittliche Verdienst über das Jahr verteilt die 538-Euro-Grenze nicht übersteigt. Minijobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, mit Ausnahme des Rentenversicherungsanteils, auf den man sich jedoch befreien lassen kann.
Arten von Minijobs
Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:
- Entgeltgeringfügige Beschäftigung: Hier liegt der Fokus auf der Einhaltung der Verdienstgrenze von 538 Euro. Die Arbeitszeit ist flexibel und richtet sich nach dem Verdienst.
- Zeitgeringfügige Beschäftigung: Diese Art des Minijobs ist unabhängig vom Verdienst. Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Diese Regelung ist besonders für saisonale Tätigkeiten relevant.
Was ist eine Teilzeitbeschäftigung?
Eine Teilzeitbeschäftigung ist jede Beschäftigung, bei der die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung. Die genaue Anzahl der Stunden, die als Teilzeit gelten, variiert je nach Branche und Unternehmen. Entscheidend ist, dass die Arbeitszeit unter der üblichen Vollzeit liegt, die in Deutschland meist zwischen 38 und 40 Stunden pro Woche beträgt.
Rechte und Pflichten in Teilzeit
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, pro rata temporis. Das bedeutet, dass Ansprüche wie Urlaub, Gehalt und Sonderzahlungen anteilig entsprechend der Arbeitszeit berechnet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter zu behandeln als Vollzeitbeschäftigte. Es besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung.
Kombination von Teilzeit und Minijob: Die Regeln
Die Kombination von Teilzeit und Minijob ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Schlüssel liegt in der Sozialversicherungspflicht. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Hauptbeschäftigung: Die Teilzeitbeschäftigung wird in der Regel als Hauptbeschäftigung betrachtet. Das bedeutet, dass von diesem Gehalt die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgeführt werden.
- Minijob als Nebenbeschäftigung: Der Minijob wird als Nebenbeschäftigung behandelt. Solange der Minijob die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet, ist er in der Regel sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer (mit Ausnahme des Rentenversicherungsanteils).
- Mehrere Minijobs: Wenn Sie mehrere Minijobs neben Ihrer Teilzeitbeschäftigung ausüben, werden die Einkommen aus den Minijobs zusammengerechnet. Überschreitet die Summe der Minijob-Einkommen die 538-Euro-Grenze, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Nettoverdienst haben.
Sozialversicherungspflicht: Ein genauerer Blick
Die Sozialversicherungspflicht ist der entscheidende Faktor bei der Kombination von Teilzeit und Minijob. Hier eine detaillierte Erklärung:
Krankenversicherung
Als Teilzeitbeschäftigter sind Sie in der Regel über Ihre Hauptbeschäftigung krankenversichert. Der Minijob ist dann nicht zusätzlich krankenversicherungspflichtig, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wenn Sie jedoch mehr als einen Minijob haben und das Gesamteinkommen aus den Minijobs die Grenze übersteigt, müssen Sie auch für diese Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Rentenversicherung
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn Sie sich befreien lassen, zahlen Sie keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge. Andernfalls zahlen Sie einen reduzierten Beitragssatz. Die Rentenversicherungspflicht im Minijob kann sich positiv auf Ihre spätere Rentenhöhe auswirken, daher sollte die Befreiung gut überlegt sein. Die Teilzeitbeschäftigung ist ohnehin rentenversicherungspflichtig, daher hat die Entscheidung bezüglich der Rentenversicherung im Minijob vor allem Auswirkungen auf Ihre kurzfristige finanzielle Situation und langfristige Rentenansprüche.
Arbeitslosenversicherung
Der Minijob ist neben einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Sie erwerben Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld ausschließlich durch Ihre Teilzeitbeschäftigung.
Pflegeversicherung
Ähnlich wie bei der Krankenversicherung ist der Minijob neben einer Teilzeitbeschäftigung nicht pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden über Ihre Teilzeitbeschäftigung abgeführt.
Steuerliche Aspekte
Minijobs können pauschal versteuert werden, entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer. In den meisten Fällen wählt der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung, was für den Arbeitnehmer bedeutet, dass keine zusätzlichen Steuern auf den Minijob anfallen. Die Teilzeitbeschäftigung wird normal versteuert, d.h. die Lohnsteuer wird anhand Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse berechnet und abgeführt.
Worauf Sie achten sollten
Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie bei der Kombination von Teilzeit und Minijob beachten sollten:
- Einhaltung der Verdienstgrenze: Achten Sie genau darauf, dass das monatliche Einkommen aus dem Minijob die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet.
- Mehrere Minijobs: Wenn Sie mehrere Minijobs haben, behalten Sie den Überblick über Ihr Gesamteinkommen, um die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden.
- Arbeitszeitgesetz: Beachten Sie das Arbeitszeitgesetz. Die Kombination von Teilzeit und Minijob darf nicht dazu führen, dass Sie die zulässige Höchstarbeitszeit überschreiten. In der Regel beträgt diese 48 Stunden pro Woche.
- Urlaub: Ihr Urlaubsanspruch wird anteilig auf Basis Ihrer Arbeitszeit in der Teilzeitbeschäftigung berechnet. Der Minijob hat keinen zusätzlichen Einfluss auf Ihren Urlaubsanspruch.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebenbeschäftigung. Dies ist in der Regel vertraglich vorgeschrieben.
- Krankmeldung: Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich sowohl bei Ihrem Teilzeit-Arbeitgeber als auch bei Ihrem Minijob-Arbeitgeber krankmelden.
Konsequenzen bei Überschreitung der Verdienstgrenze
Was passiert, wenn Sie die 538-Euro-Grenze im Minijob überschreiten?
Wenn Sie die Verdienstgrenze regelmäßig überschreiten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Ihr Nettoverdienst aus dem Minijob wird dadurch deutlich geringer.
Es ist daher ratsam, die Verdienstgrenze genau einzuhalten und gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber über eine Anpassung der Arbeitszeit zu sprechen, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Beispiele
Um die Sachlage zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:
- Beispiel 1: Anna arbeitet 20 Stunden pro Woche in Teilzeit und verdient 1500 Euro brutto. Zusätzlich hat sie einen Minijob, bei dem sie 450 Euro pro Monat verdient. Annas Minijob ist sozialversicherungsfrei (mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der sie sich befreien lassen kann).
- Beispiel 2: Peter arbeitet 30 Stunden pro Woche in Teilzeit und verdient 2000 Euro brutto. Zusätzlich hat er zwei Minijobs: einen, bei dem er 300 Euro verdient, und einen zweiten, bei dem er 250 Euro verdient. Da Peters Gesamteinkommen aus den Minijobs (300 + 250 = 550 Euro) die 538-Euro-Grenze überschreitet, werden beide Minijobs sozialversicherungspflichtig.
- Beispiel 3: Lisa arbeitet 15 Stunden pro Woche in Teilzeit und verdient 1000 Euro brutto. Sie hat außerdem einen Minijob, bei dem sie in einem Monat 600 Euro verdient, weil sie eingesprungen ist. Da diese Überschreitung nicht regelmäßig erfolgt und ihr Jahresdurchschnitt unter 538 Euro bleibt, ist der Minijob weiterhin geringfügig.
Fazit
Die Kombination von Teilzeit und Minijob ist grundsätzlich möglich und kann eine attraktive Option sein, um das Einkommen aufzubessern. Es ist jedoch wichtig, die Regeln und Grenzen genau zu kennen, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht. Achten Sie auf die Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder der Minijob-Zentrale beraten zu lassen. Durch sorgfältige Planung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen können Sie von den Vorteilen einer Kombination aus Teilzeit und Minijob profitieren, ohne unerwünschte Konsequenzen zu riskieren.
