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Kaufvertrag Moped Gekauft Wie Gesehen


Kaufvertrag Moped Gekauft Wie Gesehen

Der Kauf eines Mopeds in Deutschland, insbesondere wenn es sich um einen Privatverkauf unter der Klausel "Gekauft wie gesehen" handelt, erfordert sorgfältige Überlegung. Diese Klausel hat erhebliche rechtliche Auswirkungen und beeinflusst Ihre Möglichkeiten, im Nachhinein Mängel geltend zu machen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über den Kaufvertrag für ein Moped unter dieser Bedingung und hilft Ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Was bedeutet "Gekauft wie gesehen"?

Die Klausel "Gekauft wie gesehen" (auch: "wie besichtigt", "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung") ist eine Formulierung, die üblicherweise in Kaufverträgen für gebrauchte Gegenstände, insbesondere Fahrzeuge, verwendet wird. Sie bedeutet, dass der Käufer das Moped in dem Zustand erwirbt, in dem es sich zum Zeitpunkt der Besichtigung befindet. Der Verkäufer schließt damit in der Regel die gesetzliche Gewährleistungspflicht aus, die ihn ansonsten für Sachmängel haftbar machen würde, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben.

Wichtig: "Gekauft wie gesehen" bedeutet *nicht*, dass der Verkäufer vorsätzlich Mängel verschweigen oder falsche Angaben machen darf. Arglistige Täuschung ist auch bei dieser Klausel nicht zulässig.

Der Kaufvertrag: Herzstück der Vereinbarung

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Kauf eines Mopeds, insbesondere unter der Klausel "Gekauft wie gesehen", unerlässlich. Er dient als Beweis für die getroffenen Vereinbarungen und kann im Streitfall als Grundlage dienen. Der Vertrag sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer.
  • Genaue Beschreibung des Mopeds (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Baujahr, Kennzeichen).
  • Kaufpreis (in Euro und als Zahl).
  • Zahlungsmodalitäten (bar, Überweisung, etc.).
  • Datum und Ort des Vertragsabschlusses.
  • Die Klausel "Gekauft wie gesehen" (oder eine ähnliche Formulierung, die den Gewährleistungsausschluss klarstellt).
  • Eine Auflistung eventueller bekannter Mängel. Der Verkäufer sollte alle ihm bekannten Mängel im Vertrag aufführen. Dies dient sowohl dem Schutz des Verkäufers als auch der Information des Käufers.
  • Ein Hinweis auf die Übergabe von Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
  • Unterschriften von Käufer und Verkäufer.

Hinweis: Verwenden Sie idealerweise einen standardisierten Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge. Diese sind online verfügbar oder können beim ADAC erworben werden.

Die Bedeutung der Besichtigung

Da Sie das Moped "gekauft wie gesehen" erwerben, ist eine gründliche Besichtigung vor dem Kauf von größter Bedeutung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und prüfen Sie das Moped sorgfältig. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Äußerlicher Zustand: Gibt es Rost, Beulen, Kratzer oder andere Beschädigungen?
  • Technischer Zustand: Funktionieren alle Lichter, Blinker, Bremsen und die Hupe?
  • Motor: Springt der Motor gut an? Läuft er ruhig? Gibt es ungewöhnliche Geräusche?
  • Reifen: Wie ist das Profil der Reifen? Sind sie beschädigt?
  • Bremsen: Funktionieren die Bremsen einwandfrei? Gibt es Schleifgeräusche?
  • Fahrwerk: Ist das Fahrwerk in Ordnung? Gibt es Spiel in den Lenkern oder der Federung?
  • Kilometerstand: Ist der Kilometerstand plausibel? Prüfen Sie anhand von Wartungsbelegen, ob er mit dem Zustand des Mopeds übereinstimmt.
  • Fahrzeugpapiere: Stimmen die Angaben in den Papieren mit dem Moped überein? Sind die Papiere vollständig?

Tipp: Nehmen Sie, wenn möglich, eine sachkundige Person (z.B. einen Freund oder einen Mechaniker) mit zur Besichtigung. Diese kann Ihnen bei der Beurteilung des Zustands des Mopeds helfen.

Probefahrt

Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrverhalten des Mopeds zu beurteilen. Achten Sie während der Probefahrt auf folgende Punkte:

  • Motorleistung: Beschleunigt das Moped gut?
  • Schaltung: Lassen sich die Gänge leicht schalten?
  • Bremsen: Bremsen die Bremsen gleichmäßig und ohne Ruckeln?
  • Fahrwerk: Fährt das Moped stabil und ohne Vibrationen?
  • Geräusche: Gibt es ungewöhnliche Geräusche während der Fahrt?

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie während der Probefahrt versichert sind. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Verkäufer oder Ihrer Versicherung ab.

Ihre Rechte und Pflichten beim Kauf "Gekauft wie gesehen"

Wie bereits erwähnt, schließt die Klausel "Gekauft wie gesehen" in der Regel die Gewährleistungspflicht des Verkäufers aus. Das bedeutet, dass Sie im Nachhinein keine Ansprüche geltend machen können, wenn Mängel auftreten, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Arglistige Täuschung: Wenn der Verkäufer Ihnen vorsätzlich Mängel verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat, können Sie den Kaufvertrag anfechten und Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel "Gekauft wie gesehen" vereinbart wurde. Sie müssen jedoch beweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn absichtlich verschwiegen hat.
  • Beschaffenheitsvereinbarung: Wenn im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit des Mopeds vereinbart wurde (z.B. "unfallfrei"), und diese Beschaffenheit nicht zutrifft, liegt ein Mangel vor, für den der Verkäufer haftet.
  • Garantie: Wenn der Verkäufer eine Garantie auf das Moped gewährt hat, gelten die Bedingungen der Garantie. Die Klausel "Gekauft wie gesehen" schließt die Garantie nicht aus.

Ihre Pflichten als Käufer: Sie sind verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und das Moped abzunehmen. Sie sollten sich vor dem Kauf gründlich über den Zustand des Mopeds informieren und alle relevanten Informationen vom Verkäufer einholen.

Nach dem Kauf

Nach dem Kauf sollten Sie das Moped umgehend auf Ihren Namen ummelden. Bringen Sie dazu den Kaufvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle mit.

Es empfiehlt sich, das Moped nach dem Kauf in einer Werkstatt durchchecken zu lassen, um eventuelle versteckte Mängel zu entdecken und beheben zu lassen. Auch wenn Sie keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können, ist es wichtig, die Verkehrssicherheit des Mopeds zu gewährleisten.

Zusammenfassung

Der Kauf eines Mopeds unter der Klausel "Gekauft wie gesehen" ist mit Risiken verbunden, bietet aber auch die Möglichkeit, ein günstiges Fahrzeug zu erwerben. Eine sorgfältige Vorbereitung, eine gründliche Besichtigung und ein detaillierter Kaufvertrag sind entscheidend, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen vom Verkäufer einzuholen und den Zustand des Mopeds vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

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