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Kennzeichen Vom Vorbesitzer übernehmen Anderer Zulassungsbezirk


Kennzeichen Vom Vorbesitzer übernehmen Anderer Zulassungsbezirk

In Deutschland ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen, auch wenn man in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Dieser Artikel erklärt die Bedingungen, den Ablauf und die Vor- und Nachteile dieser Option.

Kennzeichenübernahme vom Vorbesitzer: Die Grundlagen

Grundsätzlich ist die Kennzeichenmitnahme in Deutschland nicht automatisch möglich. Das Kennzeichen ist an das Fahrzeug und den Zulassungsbezirk gebunden. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es erlauben, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen, selbst wenn der neue Fahrzeughalter in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet ist. Diese Möglichkeit wurde eingeführt, um Bürgern Bürokratie zu ersparen und die freie Wahl des Kennzeichens zu fördern.

Voraussetzungen für die Kennzeichenübernahme

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kennzeichenübernahme möglich ist:

  • Einvernehmlichkeit: Sowohl der Vorbesitzer als auch der neue Fahrzeughalter müssen mit der Kennzeichenübernahme einverstanden sein.
  • Gleicher Zulassungsbezirk (ursprünglich): Das Fahrzeug muss ursprünglich im selben Zulassungsbezirk zugelassen gewesen sein, in dem auch der Vorbesitzer gemeldet war. Dies ist der wichtigste Punkt, denn die Kennzeichenmitnahme über Bezirksgrenzen hinweg ist nicht möglich, wenn das Fahrzeug vorher nie in diesem Bezirk zugelassen war.
  • Verfügbarkeit des Kennzeichens: Das Kennzeichen darf nicht anderweitig vergeben sein oder für eine spätere Reservierung des Vorbesitzers blockiert sein.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU): Das Fahrzeug muss eine gültige HU und AU haben.
  • Keine Schulden: Es dürfen keine offenen Gebühren oder Steuerschulden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bestehen.
  • Formale Zustimmung des Vorbesitzers: Der Vorbesitzer muss in der Regel eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Diese Erklärung bestätigt, dass er auf die Rechte an dem Kennzeichen verzichtet.

Wichtig: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Zulassungsstelle das Recht, die Kennzeichenübernahme abzulehnen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Bedenken hinsichtlich der Lesbarkeit des Kennzeichens bestehen.

Ablauf der Kennzeichenübernahme

Der Ablauf der Kennzeichenübernahme gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer: Nehmen Sie Kontakt zum Vorbesitzer auf und klären Sie, ob er mit der Kennzeichenübernahme einverstanden ist.
  2. Einverständniserklärung des Vorbesitzers: Der Vorbesitzer füllt eine Einverständniserklärung aus. Viele Zulassungsstellen bieten hierfür Vordrucke an, die auf ihrer Website heruntergeladen werden können.
  3. Prüfung der Verfügbarkeit: Fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle an, ob das Kennzeichen noch verfügbar ist. Dies kann oft telefonisch oder online erfolgen.
  4. Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
  5. Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören in der Regel:
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über gültige HU und AU (HU-Bericht)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Einverständniserklärung des Vorbesitzers
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  6. Besuch der Zulassungsstelle: Legen Sie alle Unterlagen vor und beantragen Sie die Kennzeichenübernahme.
  7. Bezahlung der Gebühren: Entrichten Sie die fälligen Gebühren. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Zulassungsstelle.
  8. Stempelung der Kennzeichen: Lassen Sie die Kennzeichen von der Zulassungsstelle stempeln.

Kennzeichenübernahme in einem anderen Zulassungsbezirk?

Wie bereits erwähnt, ist die Kennzeichenübernahme direkt in einen anderen Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn das Fahrzeug vorher nicht in diesem Bezirk zugelassen war. Das bedeutet, wenn der Vorbesitzer beispielsweise in München (M) gemeldet war und Sie in Berlin (B) wohnen, können Sie sein Kennzeichen nicht direkt übernehmen, es sei denn, das Fahrzeug war zuvor in Berlin zugelassen.

Allerdings gibt es eine indirekte Möglichkeit:

Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug abmeldet und die Kennzeichen behält, kann er Ihnen diese unter Umständen übertragen, bevor Sie das Fahrzeug in Ihrem eigenen Zulassungsbezirk anmelden. Dies erfordert jedoch eine enge Absprache und Koordination mit dem Vorbesitzer und den beteiligten Zulassungsstellen. Der Vorbesitzer müsste das Kennzeichen in seinem Bezirk reservieren, auf seinen Namen behalten und es Ihnen dann "überlassen", indem er Ihnen die Reservierungsbestätigung übergibt. Sie können dann in Ihrem Bezirk versuchen, das Kennzeichen unter Vorlage der Reservierungsbestätigung des Vorbesitzers zu beantragen. Ob dies tatsächlich möglich ist, hängt von den jeweiligen Bestimmungen der Zulassungsstellen ab und ist nicht garantiert.

Vor- und Nachteile der Kennzeichenübernahme

Die Kennzeichenübernahme bietet sowohl Vor- als auch Nachteile:

Vorteile:

  • Emotionale Bindung: Möglicherweise besteht eine emotionale Bindung zum Kennzeichen, beispielsweise wenn es sich um ein Wunschkennzeichen handelt, das dem Vorbesitzer viel bedeutet hat.
  • Kostenersparnis: Sie sparen die Kosten für die Prägung neuer Kennzeichen.
  • Weniger Bürokratie: Der Anmeldeprozess kann etwas vereinfacht sein, da keine neuen Kennzeichen bestellt und geprägt werden müssen.

Nachteile:

  • Eingeschränkte Wahlfreiheit: Sie sind auf das Kennzeichen des Vorbesitzers beschränkt und haben keine Möglichkeit, ein eigenes Wunschkennzeichen zu wählen.
  • Mögliche Ablehnung: Die Zulassungsstelle kann die Kennzeichenübernahme ablehnen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Abhängigkeit vom Vorbesitzer: Sie sind auf die Kooperation des Vorbesitzers angewiesen, der die Einverständniserklärung abgeben muss.
  • Keine eindeutige Zuordnung zum Wohnort (bei indirekter Übernahme): Wenn das Kennzeichen ursprünglich aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt, ist es nicht Ihrem Wohnort zugeordnet, was für manche Menschen ein ästhetisches Problem darstellt.

Fazit

Die Kennzeichenübernahme vom Vorbesitzer kann eine praktische Option sein, um Kosten zu sparen und den Anmeldeprozess zu vereinfachen. Allerdings ist sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden und erfordert die Kooperation des Vorbesitzers. Die Übernahme in einen anderen Zulassungsbezirk ist direkt nicht möglich, es gibt jedoch indirekte Wege, die jedoch nicht garantiert sind. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle über die genauen Bestimmungen und den Ablauf zu informieren. Bedenken Sie, dass die Zulassungsstelle immer das letzte Wort hat.

Es ist auch wichtig, sich zu fragen, ob die vermeintlichen Vorteile (Kostenersparnis) die Einschränkung der Wahlfreiheit wirklich wert sind. Ein neues Wunschkennzeichen bietet die Möglichkeit, sich selbst auszudrücken und eine persönliche Note zu verleihen.

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