Krank Melden Zusammen Oder Getrennt
In Deutschland ist die Frage, ob man sich krankmelden muss, wenn man verheiratet ist oder in einer Partnerschaft lebt, oft Gegenstand von Verwirrung. Die Antwort ist: Es gibt keinen Unterschied zwischen verheirateten/partnerschaftlichen Personen und Einzelpersonen hinsichtlich der Krankmeldung. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der arbeitsunfähig erkrankt, muss sich an bestimmte Regeln halten, unabhängig vom Familienstand.
Die Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit
Unabhängig davon, ob Sie Single, verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen Form von Partnerschaft leben, gelten die gleichen Regeln, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Diese Regeln sind gesetzlich festgelegt und dienen dazu, sowohl die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen als auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren und gegebenenfalls zu reagieren.
1. Unverzügliche Meldung beim Arbeitgeber
Der wichtigste Schritt ist die unverzügliche Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber. Unverzüglich bedeutet in der Regel am ersten Tag der Erkrankung, und zwar so früh wie möglich. Idealerweise erfolgt die Meldung telefonisch oder per E-Mail, bevor Ihre reguläre Arbeitszeit beginnt. Es ist wichtig, den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung zu informieren. Auch wenn Sie noch keine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder AU-Bescheinigung) haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Die Art und Weise der Meldung kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Achten Sie darauf, die dort genannten Vorgaben zu befolgen.
2. Ärztliche Bescheinigung (AU-Bescheinigung)
Abhängig von Ihrem Arbeitsvertrag oder den betrieblichen Regelungen, kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie ab dem ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG) geregelt. Ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gilt die gesetzliche Regelung: Sie müssen spätestens ab dem vierten Tag der Erkrankung eine AU-Bescheinigung vorlegen. Das bedeutet, wenn Sie am Montag erkranken, müssen Sie spätestens am Donnerstag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Es empfiehlt sich jedoch, so früh wie möglich zum Arzt zu gehen, um Ihre Erkrankung abzuklären und eine AU-Bescheinigung zu erhalten. Die AU-Bescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt sein und Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Sie erhalten in der Regel drei Exemplare der AU-Bescheinigung: eines für Ihren Arbeitgeber, eines für Ihre Krankenkasse und eines für Ihre eigenen Unterlagen.
3. Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber und der Krankenkasse
Sie sind verpflichtet, die AU-Bescheinigung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die Bescheinigung so schnell wie möglich nach Erhalt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten sollten. Die Krankenkasse erhält Ihre AU-Bescheinigung mittlerweile in der Regel digital direkt von Ihrem Arzt. Es empfiehlt sich dennoch, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob Sie die Bescheinigung auch selbst einreichen müssen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft.
4. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie seit mindestens vier Wochen ununterbrochen in Ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht Ihrem regulären Gehalt. Nach Ablauf der sechs Wochen zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld, in der Regel in Höhe von 70% Ihres Bruttoeinkommens (maximal 90% Ihres Nettoeinkommens).
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen, die bei der Krankmeldung beachtet werden sollten:
1. Erkrankung während des Urlaubs
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Gutschrift der Urlaubstage, sofern Sie eine AU-Bescheinigung vorlegen können. Die Erkrankung muss jedoch die Arbeitsunfähigkeit begründen. Es reicht also nicht aus, wenn Sie sich im Urlaub einfach nur unwohl fühlen. Sie müssen einen Arzt aufsuchen und sich arbeitsunfähig schreiben lassen. Informieren Sie auch hier unverzüglich Ihren Arbeitgeber über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer.
2. Erkrankung von Kindern
Wenn Ihr Kind erkrankt und Sie es betreuen müssen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dies gilt in der Regel, wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Auch hier ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Erkrankung des Kindes bestätigt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung Ihres Kindes und Ihren Bedarf an Kinderkrankengeld.
3. Arbeitsunfall
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, gelten besondere Regelungen. In diesem Fall ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation übernimmt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über den Arbeitsunfall und lassen Sie sich von einem Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft zu melden.
Zusammenfassung: Krankmelden – Zusammen oder Getrennt?
Abschließend lässt sich festhalten: Ob Sie verheiratet, ledig oder in einer Partnerschaft leben, spielt bei der Krankmeldung keine Rolle. Die gleichen Regeln und Pflichten gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Wichtig ist die unverzügliche Meldung beim Arbeitgeber, die rechtzeitige Vorlage der AU-Bescheinigung und die Einhaltung der betrieblichen Regelungen. Bei Sonderfällen wie Erkrankung während des Urlaubs, Erkrankung von Kindern oder Arbeitsunfällen gelten gesonderte Bestimmungen, die beachtet werden sollten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder einem Anwalt für Arbeitsrecht informieren.
Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Gesetze und Regelungen können sich ändern. Es empfiehlt sich, aktuelle Informationen einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Bestimmungen einhalten.
Merke: Die korrekte Einhaltung der Krankmeldung-Regeln ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber wichtig, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu wahren.
