Lärm Niveu Erlaubd In Küche
Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, insbesondere in der Gastronomie, ist es wichtig, die Bestimmungen zum Lärmpegel am Arbeitsplatz zu kennen. Diese Bestimmungen sollen die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen und sicherstellen, dass die Arbeitsumgebung sicher und angenehm ist. In diesem Artikel werden die spezifischen Lärmschutzbestimmungen für Küchen in Deutschland erläutert. Wir werden uns mit den relevanten Gesetzen, den zulässigen Lärmgrenzwerten, den Pflichten des Arbeitgebers und den Rechten der Arbeitnehmer befassen.
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die den Lärmschutz in Deutschland regeln, sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz bildet die Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland und verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen des ArbSchG in Bezug auf Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Sie legt die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte fest und bestimmt, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR konkretisieren die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV. Insbesondere die ASR A3.7 "Lärm" enthält detaillierte Informationen zur Lärmminderung und zum Gehörschutz am Arbeitsplatz.
Zulässige Lärmpegel in Küchen
Die LärmVibrationsArbSchV definiert verschiedene Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz. Diese Werte sind entscheidend, um zu bestimmen, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss.
Auslösewerte
Es gibt zwei Auslösewerte:
- Untere Auslösewerte:
- LEX,8h = 80 dB(A) (Tages-Lärmexpositionspegel)
- LpC,peak = 135 dB(C) (Spitzenschalldruckpegel)
- Obere Auslösewerte:
- LEX,8h = 85 dB(A) (Tages-Lärmexpositionspegel)
- LpC,peak = 137 dB(C) (Spitzenschalldruckpegel)
Wenn die Lärmbelastung diese Werte erreicht oder überschreitet, muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Expositionsgrenzwerte
Der Expositionsgrenzwert, bei dessen Überschreitung unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, beträgt:
- LEX,8h = 87 dB(A) (Tages-Lärmexpositionspegel) unter Berücksichtigung der Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes
- LpC,peak = 140 dB(C) (Spitzenschalldruckpegel)
Wichtig: Der Expositionsgrenzwert von 87 dB(A) bezieht sich auf den Lärmpegel, dem ein Arbeitnehmer trotz Verwendung von Gehörschutz ausgesetzt ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen muss, wenn die Lärmbelastung ohne Gehörschutz diesen Wert überschreiten würde, und Maßnahmen ergreifen muss, um den Lärmpegel insgesamt zu reduzieren.
In der Praxis bedeutet dies für Küchen:
- Eine moderne Großküche kann leicht Lärmpegel von 80 dB(A) oder mehr erreichen, insbesondere während der Stoßzeiten.
- Geräte wie Geschirrspüler, Mixer, Dunstabzugshauben und Kühlaggregate tragen erheblich zur Lärmbelastung bei.
- Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern kann durch den hohen Lärmpegel erschwert werden, was das Risiko von Missverständnissen und Fehlern erhöht.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber in Küchen haben eine Reihe von Pflichten in Bezug auf den Lärmschutz:
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu ermitteln. Diese Beurteilung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
- Lärmmessungen: Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Auslösewerte überschritten werden könnten, muss der Arbeitgeber Lärmmessungen durchführen oder durchführen lassen.
- Maßnahmen zur Lärmminderung: Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren. Diese Maßnahmen sollten in folgender Reihenfolge umgesetzt werden (STOP-Prinzip):
- Substitution: Lärmarme Geräte und Verfahren einsetzen.
- Technische Maßnahmen: Lärmquellen einkapseln, schallabsorbierende Materialien verwenden, Maschinen warten.
- Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsabläufe optimieren, lärmintensive Arbeiten zeitlich trennen, Ruhezeiten einplanen.
- Persönliche Schutzausrüstung: Gehörschutz zur Verfügung stellen und dessen Nutzung fördern.
- Bereitstellung von Gehörschutz: Wenn die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen.
- Unterweisung der Mitarbeiter: Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter über die Gefahren von Lärm, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen zur Lärmminderung unterweisen. Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden.
- Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten, um ihr Gehör zu überprüfen.
- Kennzeichnung von Lärmbereichen: Bereiche, in denen die oberen Auslösewerte überschritten werden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Rechte der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Küchen haben folgende Rechte in Bezug auf den Lärmschutz:
- Recht auf Information: Arbeitnehmer haben das Recht, über die Gefährdungen durch Lärm am Arbeitsplatz und die getroffenen Schutzmaßnahmen informiert zu werden.
- Recht auf Gehörschutz: Wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden, haben Arbeitnehmer das Recht auf kostenlosen Gehörschutz.
- Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht, an regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
- Recht auf Beschwerde: Arbeitnehmer haben das Recht, sich bei ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass die Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.
- Recht auf Mitwirkung: Arbeitnehmer haben das Recht, bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken und Vorschläge zur Verbesserung des Lärmschutzes einzubringen.
Praktische Beispiele zur Lärmminderung in Küchen
Hier sind einige konkrete Beispiele, wie Arbeitgeber die Lärmbelastung in Küchen reduzieren können:
- Geräteauswahl: Beim Kauf neuer Geräte auf den Lärmpegel achten und lärmarme Modelle bevorzugen.
- Wartung: Regelmäßige Wartung der Geräte, um unnötige Lärmemissionen zu vermeiden.
- Schalldämmung: Wände und Decken mit schallabsorbierenden Materialien verkleiden.
- Einkapselung: Lärmintensive Geräte wie Geschirrspüler oder Mixer in separate Räume oder Kapseln stellen.
- Arbeitsorganisation: Arbeitsabläufe so organisieren, dass lärmintensive Arbeiten nicht gleichzeitig stattfinden.
- Pausen: Regelmäßige Pausen in ruhiger Umgebung ermöglichen, um das Gehör zu entlasten.
- Gehörschutz: Passenden Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel oder Kapselgehörschützer) zur Verfügung stellen und dessen korrekte Anwendung schulen.
Fazit
Der Lärmschutz in Küchen ist ein wichtiges Thema, das die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu ermitteln, Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen und ihren Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, wenn die Auslösewerte überschritten werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf Information, Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge. Durch die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen können Arbeitgeber dazu beitragen, eine sichere und angenehme Arbeitsumgebung in Küchen zu schaffen.
Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder Problemen an die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) oder einen Fachmann für Arbeitssicherheit zu wenden. Diese können bei der Umsetzung der Lärmschutzbestimmungen beraten und unterstützen.
