Mietrecht Wie Oft Darf Mein Freund Bei Mir übernachten
Okay, Leute, lasst uns ehrlich sein. Wir alle kennen das. Dein Freund/deine Freundin ist einfach *zu* nett. Zu süß. Zu...oft da.
Die Frage aller Fragen, die schon so manches WG-Zimmer in ein Schlachtfeld verwandelt hat: Mietrecht hin oder her, wie oft darf mein Freund/meine Freundin eigentlich bei mir pennen?
Ich weiß, ich weiß. Klingt unromantisch. Aber mal ehrlich, irgendwann wird "spontan" eben zur Dauereinrichtung. Und Dauereinrichtungen zahlen Miete. Oder zumindest sollten sie…unpopuläre Meinung incoming!
Der Graubereich der Liebe (und des Mietrechts)
Das deutsche Mietrecht ist da, wie so oft, super präzise…nicht. Es gibt keine klare "Drei-Nächte-Regel" oder "Nach-fünf-Übernachtungen-wird-ein-Untermietvertrag-fällig" Klausel.
Stattdessen bewegt man sich im nebulösen Bereich der "Besuchsrecht". Besuch ist erlaubt. Logisch. Oma kommt zu Weihnachten, die beste Freundin braucht ein Sofa nach der Trennung, alles easy. Aber wann wird Besuch zur Untermiete durch die Hintertür?
Der Knackpunkt: Dauer
Genau das ist der Punkt. Die Dauer. Wenn dein Schatz öfter da ist, als du deine Socken wechselst (bitte wechselt eure Socken regelmäßig!), dann könnte es problematisch werden.
Es gibt da so eine grobe Faustregel: Wenn dein Freund/deine Freundin **mehrere Wochen am Stück** bei dir wohnt oder **regelmäßig fast jedes Wochenende** da ist, dann überschreitet das langsam aber sicher die Grenze zum normalen Besuch.
Und was bedeutet das? Nun, dein Vermieter könnte argumentieren, dass dein Freund/deine Freundin faktisch ein Untermieter ist. Und dafür brauchst du in der Regel die Erlaubnis des Vermieters.
Was passiert, wenn der Vermieter Wind davon bekommt?
Worst-Case-Szenario: Abmahnung. Noch schlimmer: Kündigung. Okay, so dramatisch wird's wahrscheinlich nicht, aber es kann unangenehm werden. Stell dir vor: Diskussionen, Briefe, vielleicht sogar ein Anwalt. Wer braucht das schon?
Besonders heikel wird es, wenn dein Freund/deine Freundin dauerhaft deine Adresse als Lebensmittelpunkt angibt, also z.B. seinen/ihren Hauptwohnsitz dort meldet. Das ist ein absolutes No-Go ohne Zustimmung des Vermieters!
"Liebe ist...wenn man dem Vermieter Bescheid sagt, bevor der Mitbewohner einzieht!"
Meine (unpopuläre) Meinung: Reden hilft!
Hier kommt meine unpopuläre Meinung: Redet miteinander! Nicht nur mit eurem Partner/eurer Partnerin, sondern auch mit eurem Vermieter.
Klar, ist unangenehm. Aber besser ehrlich und transparent, als irgendwann im Clinch zu liegen. Vielleicht findet ihr ja eine einvernehmliche Lösung. Vielleicht ist der Vermieter ja super cool und sagt: "Ach, solange die Miete pünktlich kommt, ist mir das Wurst." (Okay, unwahrscheinlich, aber man darf ja träumen).
Noch unpopulärer: Vielleicht ist es ja auch an der Zeit, dass der/die Liebste sich finanziell beteiligt. Ein kleiner Beitrag zur Miete, Strom, Internet – nur so als Zeichen der Wertschätzung. Nennt es "Liebes-Flatrate" oder so.
Die WG-Mitbewohner: Das vergessene Volk
Ganz wichtig: Vergesst eure WG-Mitbewohner nicht! Die haben nämlich auch ein Mitspracherecht. Stell dir vor, du wohnst in einer 2er-WG und plötzlich wohnt da dauerhaft noch jemand mit. Das kann ganz schön nerven. Respektiert die Bedürfnisse eurer Mitbewohner!
Frag sie, wie sie die Situation sehen. Vielleicht sind sie ja total entspannt damit. Vielleicht aber auch nicht. Lieber vorher klären, als hinterher Streit haben.
Fazit: Es gibt keine klare Antwort. Aber gesunder Menschenverstand, offene Kommunikation und ein bisschen Rücksichtnahme sind immer eine gute Idee. Und vielleicht, nur vielleicht, ist es ja auch ein Zeichen, dass es Zeit für eine größere Wohnung ist…
Also, viel Glück beim Navigieren durch den Dschungel des Mietrechts und der Liebe! Und denkt dran: Lieber einmal zu viel geredet, als einmal zu wenig gestritten!
