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Minijob Länger Als 6 Wochen Krank Abmelden


Minijob Länger Als 6 Wochen Krank Abmelden

Willkommen! Wenn du als Tourist, Expat oder für einen Kurzaufenthalt in Deutschland bist und einen Minijob ausübst, kann es zu Fragen kommen, wenn du länger als sechs Wochen krank bist. Keine Sorge, dieser Leitfaden hilft dir, dich im deutschen System zurechtzufinden. Wir erklären dir, was du beachten musst, welche Rechte du hast und wie du dich korrekt abmeldest.

Was ist ein Minijob?

Zuerst klären wir, was genau ein Minijob in Deutschland ist. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du entweder maximal 538 Euro im Monat verdienst (Stand 2024) oder nur kurzfristig beschäftigt bist. Das bedeutet, die Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern. Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Entgeltgeringfügige Beschäftigung: Hier liegt der Fokus auf dem Verdienst, der maximal 538 Euro beträgt.
  • Zeitgeringfügige Beschäftigung: Hier ist die Beschäftigungsdauer begrenzt, unabhängig vom Verdienst.

Krankmeldung im Minijob: Die ersten sechs Wochen

Grundsätzlich hast du auch als Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiterzahlen, wenn du krank bist. Wichtig ist:

  • Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): Du musst dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Meistens ist das telefonisch oder per E-Mail möglich.
  • Ärztliches Attest: Ab dem ersten Krankheitstag brauchst du in der Regel ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) von einem Arzt. Dein Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass du das Attest früher vorlegst.
  • Dauer der Entgeltfortzahlung: Die Entgeltfortzahlung dauert maximal sechs Wochen.

Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?

Hier wird es etwas komplizierter, aber keine Angst, wir führen dich durch:

Krankengeldanspruch für Minijobber

Ob du nach sechs Wochen Krankheit Anspruch auf Krankengeld hast, hängt davon ab, ob du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Achtung: In den meisten Fällen sind Minijobber nicht automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, da sie oft von der Versicherungspflicht befreit sind. Wenn du jedoch freiwillig gesetzlich versichert bist oder über eine andere Beschäftigung versichert bist, die dich in die gesetzliche Krankenversicherung bringt, hast du unter Umständen Anspruch auf Krankengeld.

Voraussetzungen für Krankengeldanspruch

Um Krankengeld zu beziehen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse: Du musst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
  • Arbeitsunfähigkeit: Du musst weiterhin arbeitsunfähig sein und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
  • Vorversicherungszeit: Du musst eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Das bedeutet, du musst in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate versichert gewesen sein.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Wie beantrage ich Krankengeld?

Wenn du die Voraussetzungen für Krankengeld erfüllst, musst du es bei deiner Krankenkasse beantragen. Dein Arzt wird dir weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, die du an deine Krankenkasse schickst. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob du Anspruch auf Krankengeld hast und dir dieses auszahlen.

Abmeldung vom Minijob bei längerer Krankheit

Muss ich mich abmelden?

Ob du dich von deinem Minijob abmelden musst, hängt von deiner individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt:

  • Unbefristeter Minijob: Wenn du einen unbefristeten Minijob hast und planst, nach deiner Krankheit wieder zu arbeiten, musst du dich in der Regel nicht abmelden. Du bleibst weiterhin angestellt, auch wenn du Krankengeld beziehst. Sprich aber unbedingt mit deinem Arbeitgeber.
  • Befristeter Minijob: Wenn dein Minijob befristet ist und die Befristung während deiner Krankheit ausläuft, endet dein Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Ablauf der Befristung. In diesem Fall musst du dich nicht explizit abmelden.
  • Kündigung: Wenn du aufgrund deiner Krankheit nicht mehr in der Lage bist, deinen Minijob auszuüben, kannst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag.

Wie melde ich mich ab?

Wenn du dich abmelden musst oder möchtest, solltest du folgende Schritte beachten:

  • Kündigungsschreiben: Verfasse ein schriftliches Kündigungsschreiben. Gib darin deinen Namen, deine Adresse, den Namen deines Arbeitgebers, das Datum und den Kündigungstermin an. Formuliere die Kündigung klar und deutlich.
  • Kündigungsfrist beachten: Informiere dich über die geltenden Kündigungsfristen. Diese können im Arbeitsvertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sein.
  • Übergabe des Kündigungsschreibens: Übergebe das Kündigungsschreiben persönlich an deinen Arbeitgeber oder schicke es per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen Nachweis über den Zugang der Kündigung.
  • Arbeitszeugnis: Bitte deinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis. Dieses kann für zukünftige Bewerbungen hilfreich sein.
  • Abmeldung bei der Minijob-Zentrale: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei der Minijob-Zentrale abzumelden. Du musst dich nicht selbst abmelden.

Was passiert mit meinen Sozialversicherungsbeiträgen?

Während du Krankengeld beziehst, werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von deinem Krankengeld abgezogen. Wenn du nicht gesetzlich krankenversichert bist und keine anderen Einnahmen hast, musst du dich möglicherweise freiwillig krankenversichern, um weiterhin Versicherungsschutz zu haben.

Wichtige Tipps für Touristen und Expats

  • Krankenversicherung: Stelle sicher, dass du eine gültige Krankenversicherung hast, die auch in Deutschland gilt. Für EU-Bürger ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in der Regel ausreichend. Für Nicht-EU-Bürger ist eine private Krankenversicherung erforderlich.
  • Sprachbarriere: Wenn du die deutsche Sprache nicht gut beherrschst, bitte jemanden um Hilfe beim Ausfüllen von Formularen oder bei Gesprächen mit der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber.
  • Beratung: Scheue dich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Es gibt Beratungsstellen, die sich auf Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht spezialisiert haben. Auch deine Krankenkasse kann dir weiterhelfen.
  • Dokumente aufbewahren: Bewahre alle wichtigen Dokumente im Zusammenhang mit deiner Krankheit und deinem Minijob sorgfältig auf, wie z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Kündigungsschreiben und Arbeitszeugnisse.

Zusammenfassung

Ein Minijob in Deutschland kann eine gute Möglichkeit sein, dein Budget aufzubessern, während du das Land erkundest. Im Krankheitsfall ist es wichtig, deine Rechte und Pflichten zu kennen. Denke daran, dich rechtzeitig krankzumelden, ein ärztliches Attest vorzulegen und dich bei Bedarf über deinen Krankengeldanspruch zu informieren. Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, kann die Situation komplexer werden, aber mit den Informationen in diesem Leitfaden bist du gut vorbereitet.

Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Wende dich im Zweifelsfall an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Wir hoffen, dieser Artikel hat dir geholfen! Gute Besserung und viel Erfolg in Deutschland!

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