Neuer Job Und Gleich Krank Wer Zahlt
Viele Arbeitnehmer kennen das Szenario: Man tritt einen neuen Job an und wird kurz darauf krank. Neben den Sorgen um die Gesundheit kommt dann schnell die Frage auf: Wer zahlt mein Gehalt, wenn ich im neuen Job krank werde? In Deutschland ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich geregelt, allerdings gibt es gerade zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses Besonderheiten, die man kennen sollte.
Die Wartezeit: Vier Wochen bis zur Lohnfortzahlung
Der wichtigste Punkt, den es zu beachten gilt, ist die sogenannte Wartezeit. Nach § 3 Abs. 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von vier Wochen im selben Betrieb. Das bedeutet konkret: Wer innerhalb der ersten vier Wochen nach Arbeitsbeginn krank wird, erhält in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber. Diese Wartezeit gilt unabhängig davon, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Beispiel: Sie haben am 1. Mai einen neuen Job begonnen. Wenn Sie zwischen dem 1. und dem 28. Mai erkranken, haben Sie noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erkranken Sie jedoch ab dem 29. Mai, greift die Lohnfortzahlungspflicht.
Ausnahmen von der Wartezeit
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Vier-Wochen-Frist. Diese Ausnahmen sind jedoch eher selten und bedürfen einer genauen Prüfung des Einzelfalls:
- Arbeitsvertragliche Vereinbarungen: Im Arbeitsvertrag kann explizit vereinbart sein, dass die Wartezeit verkürzt oder sogar ganz aufgehoben wird. Solche Klauseln sind zwar nicht die Regel, kommen aber vor, insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel.
- Tarifvertragliche Regelungen: Auch Tarifverträge können Regelungen zur Lohnfortzahlung treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen und beispielsweise die Wartezeit verkürzen oder aufheben.
- Direkt aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse: Wenn Sie unmittelbar von einem anderen Arbeitgeber in den neuen Job gewechselt sind und dort bereits einen Anspruch auf Lohnfortzahlung erworben hatten, kann argumentiert werden, dass die Wartezeit nicht erneut anfällt. Dies ist jedoch ein komplexer Sachverhalt, der in der Regel eine juristische Prüfung erfordert.
Was passiert, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist? Krankenkasse zahlt Krankengeld!
Auch wenn Sie innerhalb der ersten vier Wochen krank werden und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben, stehen Sie nicht ohne Einkommen da. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Allerdings müssen auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
- Ärztliche Krankschreibung: Sie benötigen eine ärztliche Krankschreibung, die Sie unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen. Die Krankschreibung muss von einem Arzt ausgestellt sein, der zur Behandlung von Kassenpatienten zugelassen ist.
- Anspruch auf Krankengeld: Sie müssen einen Anspruch auf Krankengeld haben. Dieser entsteht in der Regel automatisch mit Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden noch Sozialversicherungsbeiträge (für Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genaue Höhe des Krankengeldes wird von Ihrer Krankenkasse individuell berechnet. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid, in dem die Höhe des Krankengeldes aufgeführt ist.
Dauer des Krankengeldbezugs
Krankengeld wird in der Regel für die Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist endet der Anspruch auf Krankengeld. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Krankengeldbezug zu verlängern, beispielsweise durch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Der Arbeitgeber zahlt nach der Wartezeit
Sobald die vierwöchige Wartezeit verstrichen ist, greift die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Ihnen im Krankheitsfall Ihr Gehalt weiterzahlen muss, und zwar für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Diese Lohnfortzahlungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags (unbefristet, befristet, Teilzeit, Vollzeit).
Wichtig: Auch hier benötigen Sie eine ärztliche Krankschreibung, die Sie unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Die Krankschreibung muss in der Regel spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Viele Arbeitgeber verlangen die Krankschreibung jedoch bereits ab dem ersten Tag der Krankheit. Informieren Sie sich daher über die internen Regelungen Ihres Arbeitgebers.
Höhe der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung beträgt 100 Prozent Ihres regulären Gehalts. Das bedeutet, dass Sie während der Krankschreibung genauso viel Geld erhalten wie wenn Sie arbeiten würden. Auch Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen, die Sie üblicherweise erhalten, werden in der Regel bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt.
Was passiert nach den sechs Wochen?
Wenn Sie nach Ablauf der sechs Wochen weiterhin krank sind, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Höhe und Dauer des Krankengeldbezugs sind oben beschrieben.
Besondere Situationen und Fragen
Es gibt einige besondere Situationen und Fragen, die im Zusammenhang mit Krankheit im neuen Job auftreten können:
- Krankheit vor Arbeitsantritt: Wenn Sie bereits vor dem ersten Arbeitstag krank sind, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld vom neuen Arbeitgeber. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre vorherige Krankenkasse wenden.
- Wiederholte Erkrankungen: Wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrfach an derselben Krankheit erkranken, kann dies Auswirkungen auf die Dauer des Krankengeldbezugs haben. Die Krankenkasse prüft in diesem Fall, ob die einzelnen Erkrankungen im Zusammenhang stehen.
- Kündigung während der Krankheit: Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, allerdings gibt es bestimmte Schutzvorschriften. So ist eine Kündigung während der ersten sechs Wochen der Krankheit in der Regel unwirksam, wenn sie allein aufgrund der Krankheit erfolgt.
Zusammenfassende Checkliste
Um auf Nummer sicher zu gehen, hier eine zusammenfassende Checkliste für den Fall, dass Sie im neuen Job krank werden:
- Unverzüglich Arzt aufsuchen: Gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt und lassen Sie sich krankschreiben.
- Arbeitgeber informieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Krankschreibung einreichen: Reichen Sie die Krankschreibung unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse ein.
- Anspruch auf Lohnfortzahlung prüfen: Prüfen Sie, ob Sie bereits einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben (Wartezeit von vier Wochen beachten).
- Krankengeld beantragen: Wenn Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, beantragen Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Krankschreibungen, Bescheide der Krankenkasse) sorgfältig auf.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Fachperson beraten lassen.
