öffentlich Rechtlicher Unterlassungsanspruch Schema
Okay, Leute, mal ehrlich: Wer hat beim Wort "öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch" nicht kurz Gänsehaut? Klingt kompliziert, ist es... nun ja, sagen wir, es kann kompliziert sein. Aber lasst uns das mal spielerisch angehen, okay?
Das Ding ist ja, dass wir alle ein bisschen Angst vor Behörden haben. Ist doch so! Egal, ob's ums Parken geht oder um den Bau einer neuen Kläranlage neben dem Schrebergarten. Und genau da kommt der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch ins Spiel. Stell dir vor, es ist wie ein Superheld, der auftaucht, wenn der Staat (oder wer auch immer im Namen des Staates handelt) Mist baut.
Das berüchtigte Schema...
Und jetzt kommt's: Dieses Superheldentum hat natürlich Regeln. Ein Schema, wie Juristen so schön sagen. Stell dir das Schema als eine Art Checkliste vor, die abgehakt werden muss, bevor der Superheld zum Einsatz kommt. Ich finde Checklisten ja an sich schon fragwürdig – wer hält sich schon dran? Aber im Gesetzbuch ist das natürlich anders, ne?
1. Die "öffentlich-rechtliche Handlung"
Punkt eins: Da muss erstmal eine "öffentlich-rechtliche Handlung" vorliegen. Das bedeutet, die Behörde muss überhaupt etwas getan haben. Irgendein Beschluss, irgendeine Anordnung. Nichts getan ist auch was getan? Kommt drauf an! Ich sag's ja: kompliziert. Aber gut, checken wir das mal ab. Handlung da?
2. Die "Rechtswidrigkeit"
Punkt zwei: Die Handlung muss rechtswidrig sein! Klar, sonst bräuchten wir ja keinen Superhelden. Aber was ist "rechtswidrig"? Tja, das ist die Million-Euro-Frage. Hat sich die Behörde an die Gesetze gehalten? Hat sie Ermessensfehler gemacht? Hat sie vergessen, den Hamster des Nachbarn zu befragen (okay, der letzte Punkt ist übertrieben, aber ihr wisst, was ich meine)? Rechtswidrigkeit? Check (hoffentlich)!
3. Die "Beeinträchtigung"
Punkt drei: Und jetzt kommt der Clou! Es muss eine "Beeinträchtigung" vorliegen. Und zwar nicht irgendeine, sondern eine, die dich persönlich betrifft. Also, du musst der Leidtragende sein. Wenn die neue Kläranlage neben dem Schrebergarten gebaut wird und deine Tomaten eingehen, dann ja! Wenn die neue Kläranlage irgendwo ist und du findest sie nur hässlich, dann eher nicht. Persönliche Beeinträchtigung? Bitte! Und nicht vergessen: "schwerwiegend" muss es sein!
4. Der "Anspruchsberechtigte"
Punkt vier: Bist du auch der Richtige, der klagen darf? Klingt blöd, aber nicht jeder kann einfach so gegen alles klagen. Du musst "anspruchsberechtigt" sein. Das bedeutet, du musst in deinen Rechten verletzt sein. Also wieder die Sache mit der persönlichen Betroffenheit. Anspruchsberechtigung? Jawoll!
Okay, Checkliste abgehakt! Heißt das, wir haben gewonnen? Nicht unbedingt. Denn jetzt kommt das große ABER...
Der "Unpopular Opinion"-Teil
Hier kommt meine (möglicherweise) unpopuläre Meinung: Ich finde, das ganze Schema ist manchmal total realitätsfern. Stell dir vor, du wirst von einer Lärmbelästigung durch eine neue Autobahn nachts wachgehalten. Du kannst nicht mehr schlafen, bist tagsüber total gerädert. Aber dann kommt irgendein Paragraphenreiter und sagt: "Naja, so schlimm ist es ja auch nicht. Und außerdem ist die Autobahn ja wichtig für die Wirtschaft." Und zack, dein Unterlassungsanspruch ist futsch.
Oder noch besser: Du bist der Einzige, der sich beschwert! Alle anderen finden die Autobahn super. Dann stehst du da, als Querulant, und versuchst, gegen den Strom zu schwimmen. Viel Spaß dabei!
Ich meine, klar, Gesetze sind wichtig. Und es muss Regeln geben. Aber manchmal wünsche ich mir, dass die Gerichte ein bisschen mehr auf den gesunden Menschenverstand hören würden. Und ein bisschen weniger auf die Checkliste. Nur so ein Gedanke...
Aber hey, immerhin kennen wir jetzt das öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch Schema. Und das ist doch schon mal was, oder? Vielleicht können wir es ja irgendwann mal gebrauchen. Und wenn nicht, dann haben wir zumindest etwas zum Lachen (oder Weinen, je nach Perspektive).
Also, Kopf hoch! Auch wenn der Staat manchmal nervt – wir haben ja schließlich Superhelden... äh, ich meine, Gesetze. Und ein bisschen Humor schadet auch nie.
