Rahmentarifvertrag Maler- Und Lackierer 2021 Kündigungsfristen
Der Rahmentarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk (RTV Maler) regelt die Arbeitsbedingungen für Angestellte und Auszubildende in diesem Bereich. Ein wesentlicher Aspekt des RTV Maler sind die Kündigungsfristen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gelten. Diese Fristen sind im RTV Maler 2021 festgelegt und haben Auswirkungen darauf, wann ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Dieser Artikel erklärt die Kündigungsfristen im RTV Maler 2021 in einer verständlichen Weise, besonders hilfreich für Neuankömmlinge und alle, die sich einen Überblick verschaffen möchten.
Grundlegende Informationen zum RTV Maler
Bevor wir auf die Kündigungsfristen eingehen, ist es wichtig zu verstehen, was der RTV Maler eigentlich ist. Der RTV Maler ist ein Tarifvertrag, der zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelt wird. Er gilt in der Regel für alle Betriebe, die dem Maler- und Lackiererhandwerk zugehörig sind, und für deren Beschäftigte, sofern sie nicht durch einen anderen Tarifvertrag gebunden sind oder individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Die Anwendung des RTV Maler kann entweder durch betriebliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder durch allgemeinverbindliche Erklärung erzwungen werden. Er regelt unter anderem:
- Arbeitszeiten
- Bezahlung (Löhne und Gehälter)
- Urlaubsanspruch
- Sonderzahlungen
- Kündigungsfristen
Der RTV Maler dient dazu, faire und einheitliche Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk zu gewährleisten. Er bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Rechtssicherheit und Orientierung.
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im RTV Maler 2021 sind in § 13 des RTV geregelt. Sie sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dies bedeutet, je länger ein Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt ist, desto länger ist die Kündigungsfrist. Die relevanten Fristen sind:
- Während der Probezeit: Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate beträgt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
- Nach der Probezeit: Nach Ablauf der Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen:
- Bis zu zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: Ein Monat zum Monatsende.
- Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: Zwei Monate zum Monatsende.
- Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: Drei Monate zum Monatsende.
- Nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit: Vier Monate zum Monatsende.
- Nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit: Fünf Monate zum Monatsende.
- Nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit: Sechs Monate zum Monatsende.
Wichtig: Diese Fristen gelten, sofern im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung keine längeren Fristen vereinbart wurden. Längere Fristen sind zulässig, kürzere Fristen jedoch nur, wenn dies im Tarifvertrag explizit vorgesehen ist, was im RTV Maler nicht der Fall ist.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seit drei Jahren in einem Malerbetrieb arbeitet, möchte kündigen. Seine Kündigungsfrist beträgt laut RTV Maler zwei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, wenn er beispielsweise am 10. Mai kündigt, wird seine Kündigung zum 31. Juli wirksam.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber gelten im RTV Maler 2021 Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten. Die Fristen für Arbeitgeber sind jedoch in der Regel länger als die für Arbeitnehmer. Sie sollen dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber sind identisch zu den oben genannten Fristen für Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit.
- Während der Probezeit: Wie beim Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit auch für den Arbeitgeber zwei Wochen.
- Nach der Probezeit: Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber sind wie folgt:
- Bis zu zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: Ein Monat zum Monatsende.
- Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit: Zwei Monate zum Monatsende.
- Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: Drei Monate zum Monatsende.
- Nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit: Vier Monate zum Monatsende.
- Nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit: Fünf Monate zum Monatsende.
- Nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit: Sechs Monate zum Monatsende.
Wichtig: Auch hier gilt, dass im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung längere Fristen vereinbart werden können. Kürzere Fristen sind in der Regel unzulässig, es sei denn, der Tarifvertrag sieht dies ausdrücklich vor.
Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte einem Arbeitnehmer kündigen, der seit sechs Jahren im Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigungsfrist beträgt laut RTV Maler drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber die Kündigung am 15. April ausspricht, wird die Kündigung zum 31. Juli wirksam.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt bestimmte Situationen, in denen die regulären Kündigungsfristen nicht gelten oder angepasst werden können. Dazu gehören:
- Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung): Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende von dem wichtigen Grund erfahren hat.
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt vorsieht. In diesem Fall sind die Kündigungsfristen irrelevant, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich geregelt wird. Es ist jedoch ratsam, sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags rechtlich beraten zu lassen.
- Insolvenz des Arbeitgebers: Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers können unter Umständen kürzere Kündigungsfristen gelten. Dies ist jedoch von den jeweiligen Umständen des Insolvenzverfahrens abhängig.
Wichtig: Im Falle einer Kündigung, insbesondere einer außerordentlichen Kündigung, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt oder eine Gewerkschaft kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Die Kündigungserklärung
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Die Kündigungserklärung muss klar und eindeutig formuliert sein. Sie sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Datum der Kündigung
- Kündigungserklärung (z.B. "Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]")
- Unterschrift des Kündigenden (bei Kündigung durch den Arbeitgeber muss die Kündigung von einer dazu bevollmächtigten Person unterschrieben sein)
Es ist ratsam, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen oder sie per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu haben.
Besondere Regelungen für Auszubildende
Auch für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk gelten besondere Kündigungsfristen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund kündigen oder wenn er eine andere Ausbildung beginnen möchte. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.
Zusammenfassung und Empfehlungen
Die Kündigungsfristen im RTV Maler 2021 sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich mit den geltenden Fristen vertraut machen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Hier sind einige Empfehlungen:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den RTV Maler auf die für Sie geltenden Kündigungsfristen.
- Beachten Sie die unterschiedlichen Fristen während und nach der Probezeit.
- Achten Sie auf die Schriftform der Kündigung und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang der Kündigung auf.
- Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten, insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk.
Indem Sie die Kündigungsfristen im RTV Maler 2021 kennen und beachten, können Sie sicherstellen, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses reibungslos und rechtssicher verläuft. Diese Informationen sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Für eine detaillierte rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
