Schornsteinfeger Steuererklärung 2020 Wo Eintragen Elster
Hallo liebe Reisefreunde! Eure Steuererklärung 2020 steht an, und da kommt man nicht drumherum, auch an den Schornsteinfeger zu denken. Klingt erstmal nach trockener Materie, aber keine Sorge, ich helfe euch durch den Dschungel! Als passionierter Reisender und jemand, der auch mit den bürokratischen Hürden Deutschlands vertraut ist (ich nenne es liebevoll „Amtsschimmel-Safari“), zeige ich euch, wo ihr die Kosten für den Schornsteinfeger in eurer ELSTER-Erklärung eintragt. Und versprochen: Es wird einfacher, als ihr denkt – fast so entspannt wie ein Sonnenuntergang am Strand von Bali!
Warum überhaupt Schornsteinfeger in der Steuererklärung?
Bevor wir ins Detail gehen, kurz zur Erklärung: Die Kosten für den Schornsteinfeger sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Warum? Weil sie als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Das bedeutet, dass der Staat euch einen Teil der Kosten zurückerstattet, da ihr quasi jemanden beauftragt habt, Arbeiten in eurem Haushalt zu erledigen. Und wer möchte sich nicht ein paar Euro vom Staat zurückholen, die man dann in die nächste Reise investieren kann? Stellt euch vor, das sind die Flugmeilen, die ihr euch mit eurer Steuererklärung verdient!
Wichtig: Absetzbar sind in der Regel nur die Arbeitskosten, die Anfahrtskosten und die Mehrwertsteuer. Die Materialkosten für beispielsweise neue Messgeräte sind nicht absetzbar.
Die ELSTER-Erklärung: Wo finde ich den richtigen Ort für den Schornsteinfeger?
Jetzt wird's konkret! Ihr habt ELSTER geöffnet und seid bereit, eure Steuererklärung zu erstellen. Super! Hier kommt die Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit ihr den Schornsteinfeger richtig eintragt:
Schritt 1: Den richtigen Bereich finden: "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
Innerhalb von ELSTER navigiert ihr zum Bereich "Haushaltsnahe Aufwendungen". Dieser Bereich ist eure Schatzkiste für alle möglichen Dienstleistungen rund um Haus und Garten. Ihr findet ihn meistens im Hauptmenü oder unter "Einkommensteuererklärung" und dann "Anlagen".
Tipp: Wenn ihr Schwierigkeiten habt, den Bereich zu finden, nutzt die Suchfunktion innerhalb von ELSTER. Gebt einfach "Haushaltsnahe Dienstleistungen" ein, und das Programm sollte euch direkt dorthin führen.
Schritt 2: Die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" öffnen
Habt ihr den Bereich "Haushaltsnahe Aufwendungen" gefunden, öffnet ihr die entsprechende Anlage. Hier werden alle eure Ausgaben für Dienstleistungen erfasst, die in eurem Haushalt erbracht wurden. Keine Angst, ihr müsst nicht alles einzeln auflisten. Es gibt vorgefertigte Felder, in die ihr eure Daten eintragen könnt.
Schritt 3: Die Kosten für den Schornsteinfeger eintragen
In der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" findet ihr in der Regel ein Feld oder eine Zeile, die sich speziell auf "Handwerkerleistungen" oder "Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen" bezieht. Hier könnt ihr die Kosten für den Schornsteinfeger eintragen.
Wichtig: Achtet darauf, dass ihr nur die Arbeitskosten, Anfahrtskosten und die Mehrwertsteuer eintragt. Die Materialkosten, wie bereits erwähnt, sind nicht absetzbar. Schaut euch also die Rechnung des Schornsteinfegers genau an und trennt die Beträge voneinander.
Schritt 4: Belege aufbewahren!
Auch wenn ihr die Belege nicht direkt mit ELSTER einreichen müsst, solltet ihr sie unbedingt aufbewahren! Das Finanzamt kann im Rahmen einer Stichprobenprüfung die Belege anfordern. Und dann solltet ihr sie natürlich vorlegen können. Also: Ab in den Ordner mit der Aufschrift "Steuerunterlagen" damit! Das ist quasi eure Versicherung für den Fall, dass das Finanzamt genauer hinschauen möchte.
Fallstricke und Stolpersteine: Was ihr beachten solltet
Wie bei jeder Reise gibt es auch bei der Steuererklärung ein paar potenzielle Stolpersteine. Hier ein paar Tipps, damit ihr nicht ins Straucheln geratet:
- Rechnung genau prüfen: Stellt sicher, dass auf der Rechnung des Schornsteinfegers die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Wenn das nicht der Fall ist, fordert eine detaillierte Aufschlüsselung an.
- Zahlungsbeleg: Das Finanzamt akzeptiert in der Regel nur die Kosten, die ihr auch tatsächlich bezahlt habt. Legt also am besten einen Kontoauszug als Zahlungsbeleg vor (wenn er angefordert wird).
- Vermieter: Wenn ihr Mieter seid, sind die Kosten für den Schornsteinfeger in der Regel in den Nebenkosten enthalten. Fragt euren Vermieter nach einer detaillierten Aufstellung, damit ihr die absetzbaren Kosten in eurer Steuererklärung angeben könnt.
- Höchstbeträge beachten: Es gibt Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen. Informiert euch, wie hoch diese für das Steuerjahr 2020 waren. So vermeidet ihr, dass ihr zu viel angebt und das Finanzamt eure Erklärung korrigiert.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen wir an, die Rechnung des Schornsteinfegers beläuft sich auf 150 Euro. Davon sind 100 Euro Arbeitskosten, 30 Euro Materialkosten und 20 Euro Mehrwertsteuer auf die Arbeitskosten. In eurer Steuererklärung könnt ihr die 100 Euro Arbeitskosten plus die 20 Euro Mehrwertsteuer, also insgesamt 120 Euro, als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die 30 Euro Materialkosten bleiben außen vor.
Und was, wenn ich mich vertippt habe?
Keine Panik! ELSTER bietet euch die Möglichkeit, eure Steuererklärung zu korrigieren, bevor ihr sie endgültig absendet. Überprüft also alle eure Angaben sorgfältig, bevor ihr auf "Senden" klickt. Und selbst wenn ihr die Erklärung bereits abgeschickt habt, könnt ihr sie in vielen Fällen noch nachträglich ändern. Informiert euch am besten auf der ELSTER-Website über die genauen Vorgehensweisen.
Fazit: Mit ELSTER und ein bisschen Know-how zum Steuervorteil
Ich hoffe, ich konnte euch mit dieser kleinen "Steuer-Reise" ein bisschen Klarheit verschaffen. Die Kosten für den Schornsteinfeger in eurer ELSTER-Erklärung richtig einzutragen, ist kein Hexenwerk. Mit ein bisschen Vorbereitung und den richtigen Informationen ist es einfacher, als ihr denkt. Und denkt daran: Jeder Euro, den ihr durch eure Steuererklärung spart, ist ein Euro mehr für eure nächste Reise! In diesem Sinne: Gute Reise und viel Erfolg bei eurer Steuererklärung!
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater. Die hier genannten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall solltet ihr euch immer an einen qualifizierten Steuerberater wenden.
"Reisen bildet! Und eine gut gemachte Steuererklärung auch!" - Euer Reiseblogger
