Seiten Null Mit übergang Oben Lang
Viele Neuankömmlinge in Deutschland stoßen bei der Wohnungssuche auf den Begriff "Seiten Null mit Übergang oben lang". Diese Formulierung beschreibt einen bestimmten Zustand einer Mietwohnung und beinhaltet klare Erwartungen an den Mieter beim Auszug. Es ist wichtig, diese Bedeutung genau zu verstehen, um unangenehme Überraschungen und finanzielle Belastungen beim Auszug zu vermeiden.
Was bedeutet "Seiten Null"?
Der Ausdruck "Seiten Null" bezieht sich auf den Zustand der Wohnung, wenn sie dem Mieter übergeben wird. Er bedeutet, dass die Wohnung komplett renoviert und in einem neuwertigen Zustand ist. Dies umfasst typischerweise:
- Neu gestrichene Wände und Decken: Alle Oberflächen sind frisch und makellos weiß gestrichen. Es dürfen keine Flecken, Beschädigungen oder Farbunterschiede vorhanden sein.
- Neue oder neuwertige Bodenbeläge: Teppichböden sind gereinigt oder erneuert, Parkettböden sind abgeschliffen und versiegelt, Laminatböden sind unbeschädigt und sauber.
- Saubere und funktionstüchtige Sanitäranlagen: Badezimmer und Toiletten sind gründlich gereinigt, Armaturen sind poliert und alle Installationen funktionieren einwandfrei.
- Gereinigte Fenster und Türen: Fenster und Türen sind sauber und frei von Beschädigungen.
Achtung: Der Begriff "Seiten Null" impliziert nicht zwingend, dass die Wohnung tatsächlich komplett neu ist. Es kann sich auch um eine gründlich renovierte Wohnung handeln, die den Eindruck eines Neubaus vermittelt. Wichtig ist, dass der Zustand bei Übergabe dem eines Neubaus entspricht.
Was bedeutet "Übergang oben lang"?
Der Zusatz "Übergang oben lang" bezieht sich auf die Renovierungspflichten des Mieters beim Auszug. Er präzisiert, dass der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung in einem ähnlichen Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben, aber mit einer gewissen "Kulanz" oder "Abnutzungstoleranz". Dies bedeutet konkret:
- Wände und Decken streichen: Der Mieter muss die Wände und Decken in der Regel weiß streichen. Allerdings wird in der Praxis eine gewisse normale Abnutzung toleriert. Das bedeutet, dass kleinere Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer oder Abriebspuren nicht zwangsläufig beseitigt werden müssen. Entscheidend ist, dass der Gesamteindruck der Wohnung weiterhin sauber und gepflegt ist.
- Bodenbeläge: Der Mieter ist in der Regel nicht verpflichtet, Bodenbeläge zu erneuern, es sei denn, er hat diese durch unsachgemäße Behandlung beschädigt (z.B. tiefe Kratzer im Parkett, Flecken auf dem Teppich, die nicht zu entfernen sind). Normale Abnutzungserscheinungen wie leichte Laufspuren sind in der Regel akzeptabel.
- Sanitäranlagen: Die Sanitäranlagen müssen gründlich gereinigt werden. Kleinere Kalkablagerungen oder Gebrauchsspuren sind in der Regel akzeptabel, solange der Gesamteindruck sauber ist.
Der Begriff "oben lang" impliziert also, dass die Renovierungspflichten zwar grundsätzlich bestehen, aber weniger streng ausgelegt werden als bei einer Formulierung wie "besenrein" oder "in ursprünglichem Zustand". Die Abnutzungstoleranz ist größer.
Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten
Sowohl bei der Übergabe der Wohnung als auch beim Auszug ist es wichtig, ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen. Dieses Protokoll dient als Beweismittel für den Zustand der Wohnung. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Detaillierte Beschreibung des Zustands: Beschreiben Sie jeden Raum einzeln und dokumentieren Sie alle vorhandenen Mängel, Beschädigungen und Gebrauchsspuren. Machen Sie Fotos oder Videos, um den Zustand zu dokumentieren.
- Unterschrift beider Parteien: Vermieter und Mieter müssen das Protokoll unterzeichnen, um seine Gültigkeit zu bestätigen.
- Kopien für beide Parteien: Jeder Vertragspartner sollte eine Kopie des Übergabeprotokolls erhalten.
Beim Auszug sollten Sie die Wohnung gründlich reinigen und alle beschädigten oder abgenutzten Stellen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, fachgerecht reparieren oder renovieren lassen. Lassen Sie sich gegebenenfalls professionell beraten, um Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden.
Streitigkeiten und Rechtliches
Trotz sorgfältiger Dokumentation kann es beim Auszug zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen. Häufige Streitpunkte sind:
- Umfang der Renovierungspflichten: Der Mieter ist der Meinung, dass er nur minimale Renovierungsarbeiten durchführen muss, während der Vermieter eine umfassende Renovierung fordert.
- Definition von "normaler Abnutzung": Mieter und Vermieter sind sich nicht einig, was unter normale Abnutzung fällt und welche Schäden vom Mieter behoben werden müssen.
- Kosten der Renovierung: Der Vermieter beauftragt eine teure Firma mit der Renovierung, deren Kosten er dem Mieter in Rechnung stellt.
Im Streitfall sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Diese können Sie rechtlich beraten und Ihnen helfen, Ihre Interessen durchzusetzen. In vielen Fällen ist es hilfreich, eine neutrale Begutachtung des Wohnungszustands durch einen Sachverständigen zu veranlassen.
Zusammenfassung
"Seiten Null mit Übergang oben lang" ist eine gängige Formulierung in Mietverträgen, die den Zustand der Wohnung bei Übergabe und die Renovierungspflichten des Mieters beim Auszug beschreibt. Es bedeutet, dass die Wohnung bei Übergabe in einem neuwertigen Zustand ist und der Mieter sie beim Auszug grundsätzlich renoviert zurückgeben muss, wobei eine gewisse normale Abnutzung toleriert wird. Es ist wichtig, den genauen Umfang der Renovierungspflichten im Einzelfall zu prüfen und ein detailliertes Übergabeprotokoll zu erstellen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Merke: Transparenz und Kommunikation sind der Schlüssel zu einem reibungslosen Mietverhältnis. Klären Sie alle Unklarheiten vor Vertragsabschluss und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung sorgfältig.
Weitere Tipps
- Fotodokumentation: Machen Sie bei Ein- und Auszug detaillierte Fotos aller Räume und Details, um den Zustand festzuhalten.
- Zeugen: Lassen Sie sich bei der Übergabe von einer unabhängigen Person begleiten, die den Zustand der Wohnung bezeugen kann.
- Protokoll genau lesen: Gehen Sie das Übergabeprotokoll sorgfältig durch und ergänzen Sie fehlende Angaben.
- Rechtzeitig renovieren: Beginnen Sie rechtzeitig mit den Renovierungsarbeiten, um Stress kurz vor dem Auszug zu vermeiden.
