Steht Mir Als Springer Mehr Geld Zu
Die Frage, ob einem als Springer mehr Geld zusteht, ist komplex und facettenreich. Sie berührt arbeitsrechtliche Grundlagen, tarifvertragliche Regelungen und nicht zuletzt die individuelle Verhandlungsposition. Anstatt eine pauschale Antwort zu liefern, wollen wir uns im Folgenden mit den verschiedenen Aspekten auseinandersetzen, die bei der Beurteilung dieser Frage eine Rolle spielen. Dabei betrachten wir sowohl die rechtliche Seite als auch die praktischen Herausforderungen und Chancen, die mit der Tätigkeit als Springer verbunden sind.
Die rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine explizite Definition oder Sonderregelung für "Springer". Die arbeitsrechtliche Behandlung richtet sich vielmehr nach der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Ein Springer kann im Prinzip Angestellter mit einem festen Arbeitsort und einer klaren Aufgabenbeschreibung sein, der lediglich im Bedarfsfall an anderen Standorten oder in anderen Funktionen eingesetzt wird. Er kann aber auch als Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten und Aufgaben fungieren, was einer Art flexibler Arbeitnehmerüberlassung im eigenen Unternehmen ähnelt.
Kernfrage ist daher: Welche Vereinbarungen wurden im Arbeitsvertrag getroffen? Wurde ein bestimmter Tätigkeitsbereich definiert? Wurden Regelungen zur Vergütung von Mehrarbeit oder zur Kompensation von erhöhten Fahrtkosten getroffen? Fehlen diese Vereinbarungen, greifen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und eventuell anwendbare Tarifverträge.
Ein wichtiger Punkt ist der § 612 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die übliche Vergütung regelt. Demnach ist die Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat. Was "angemessen" ist, hängt von der Art der Tätigkeit, der Qualifikation des Arbeitnehmers und den üblichen Löhnen in der Branche und Region ab.
"Die Angemessenheit der Vergütung ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten."
Tarifverträge: Eine entscheidende Rolle
Tarifverträge spielen bei der Vergütung von Springern oft eine entscheidende Rolle. Viele Branchen haben spezifische Tarifverträge, die detaillierte Regelungen zur Vergütung von Arbeitnehmern in unterschiedlichen Funktionen enthalten. Diese Tarifverträge können beispielsweise Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit vorsehen. Ebenso können sie Regelungen zur Vergütung von Mehrarbeit oder zur Kompensation von Reisekosten enthalten.
Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist und ob der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. Auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich fallen, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es ist daher ratsam, sich eingehend über die anwendbaren Tarifverträge zu informieren.
Häufig enthalten Tarifverträge auch Regelungen, die speziell auf die Besonderheiten von Springertätigkeiten eingehen. So können beispielsweise höhere Gehaltsgruppen oder spezielle Zulagen für Springer vorgesehen sein, die aufgrund ihrer Flexibilität und der häufig wechselnden Einsatzorte eine höhere Belastung tragen.
Spezifische Klauseln in Tarifverträgen
Es lohnt sich, die Tarifverträge genau zu prüfen, um spezifische Klauseln zu finden, die die Situation von Springern betreffen könnten:
- Zulagen für wechselnde Einsatzorte: Einige Tarifverträge sehen Zulagen für Arbeitnehmer vor, die regelmäßig an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden.
- Kompensation von Reisekosten: Die Erstattung von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen ist in vielen Tarifverträgen geregelt.
- Höhere Gehaltsgruppen für Springer: In manchen Branchen werden Springer aufgrund ihrer vielseitigen Fähigkeiten und ihrer Flexibilität in höhere Gehaltsgruppen eingestuft.
- Regelungen zur Rufbereitschaft: Wenn Springer regelmäßig Rufbereitschaft haben, sollte geprüft werden, ob hierfür eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist.
Die individuelle Verhandlungsposition
Unabhängig von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Vergütung individuell mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Insbesondere bei Springertätigkeiten, die mit einer hohen Flexibilität und einer erhöhten Belastung verbunden sind, kann es sinnvoll sein, eine höhere Vergütung oder zusätzliche Leistungen auszuhandeln.
Argumente für eine höhere Vergütung als Springer können sein:
- Die Notwendigkeit, sich schnell in neue Aufgaben und Teams einzuarbeiten: Springer müssen in der Lage sein, sich schnell an neue Situationen anzupassen und effektiv zu arbeiten.
- Die erhöhte Belastung durch wechselnde Arbeitsorte und Arbeitszeiten: Die ständigen Veränderungen können zu einer höheren psychischen und physischen Belastung führen.
- Die Bereitschaft, kurzfristig einzuspringen: Springer müssen oft bereit sein, kurzfristig einzuspringen und ihre Pläne zu ändern.
- Der Verzicht auf einen festen Arbeitsplatz und ein stabiles Arbeitsumfeld: Viele Springer verzichten auf die Sicherheit und Stabilität eines festen Arbeitsplatzes.
Bei der Verhandlung sollte man sich gut vorbereiten und seine eigenen Fähigkeiten und Leistungen realistisch einschätzen. Es kann hilfreich sein, sich über die üblichen Gehälter für Springer in der Branche und Region zu informieren und sich entsprechende Argumente zurechtzulegen.
Die Rolle der Arbeitszeit und Mehrarbeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arbeitszeit. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in Deutschland in der Regel 40 Stunden pro Woche. Wenn ein Springer regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat er grundsätzlich Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge oder einen Freizeitausgleich. Ob und in welcher Höhe Mehrarbeitszuschläge gezahlt werden, ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Es ist wichtig, die Arbeitszeit genau zu dokumentieren, um im Streitfall einen Nachweis über die geleistete Mehrarbeit zu haben. Auch hier können Tarifverträge spezielle Regelungen treffen, die die Vergütung von Mehrarbeit für Springer besonders berücksichtigen.
Besonders zu beachten: Die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit, die sich aus dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 ergibt, und die Umsetzung im deutschen Arbeitszeitgesetz. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Zusammenfassend: Was sollten Springer tun?
Um herauszufinden, ob einem als Springer mehr Geld zusteht, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu unternehmen:
- Arbeitsvertrag prüfen: Welche Vereinbarungen wurden getroffen? Gibt es Regelungen zur Vergütung von Mehrarbeit oder Reisekosten?
- Tarifverträge recherchieren: Gibt es anwendbare Tarifverträge? Welche Regelungen enthalten diese zur Vergütung von Springern?
- Individuelle Verhandlung vorbereiten: Welche Argumente können für eine höhere Vergütung vorgebracht werden?
- Arbeitszeit dokumentieren: Wie viele Stunden wurden tatsächlich gearbeitet? Gibt es Mehrarbeit?
- Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.
Die Frage, ob einem als Springer mehr Geld zusteht, lässt sich also nicht pauschal beantworten. Sie erfordert eine individuelle Prüfung der jeweiligen Umstände und eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen, tarifvertraglichen und individuellen Gegebenheiten. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die Bereitschaft zur Verhandlung sind dabei oft der Schlüssel zum Erfolg. Denken Sie daran: Ihre Flexibilität und Ihr Know-how haben einen Wert, den Sie selbstbewusst vertreten sollten.
