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Steuererklärung Fahrtkosten Zum Arzt Einfach Oder Hin- Und Zurück


Steuererklärung Fahrtkosten Zum Arzt Einfach Oder Hin- Und Zurück

Die alljährliche Steuererklärung ist für viele ein notwendiges Übel, durch das man sich mit Formularen, Fristen und Fachbegriffen kämpfen muss. Ein Punkt, der dabei oft Fragen aufwirft, sind die Fahrtkosten zum Arzt. Kann man diese überhaupt absetzen? Und wenn ja, wie gestaltet sich die Berechnung – einfach oder hin- und zurück? Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen und Ihnen eine fundierte Grundlage für die korrekte Angabe Ihrer Fahrtkosten in der Steuererklärung liefern.

Grundlagen: Wann sind Fahrtkosten zum Arzt absetzbar?

Nicht jede Fahrt zum Arzt kann automatisch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Grundsätzlich handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen, die über eine zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Dies bedeutet, dass Ihre gesamten Krankheitskosten, einschließlich der Fahrtkosten, einen bestimmten Prozentsatz Ihres Einkommens übersteigen müssen, bevor sie steuerlich wirksam werden. Dieser Prozentsatz ist individuell und hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt automatisch berechnet, wenn Sie Ihre Krankheitskosten angeben.

Wichtig ist, dass es sich um medizinisch notwendige Fahrten handeln muss. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fahrten zum Hausarzt oder Facharzt
  • Fahrten zu Therapien (z.B. Physiotherapie, Logopädie)
  • Fahrten ins Krankenhaus (stationär und ambulant)
  • Fahrten zur Apotheke, wenn diese im Zusammenhang mit der Behandlung stehen
  • Fahrten zu medizinisch notwendigen Kuren

Nicht absetzbar sind hingegen Fahrten zu Wellness-Anwendungen oder rein präventiven Maßnahmen, die nicht ärztlich verordnet wurden.

Die Berechnung: Einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt?

Die gute Nachricht ist: Sie können grundsätzlich die vollen Fahrtkosten absetzen, also die Kosten für die Hin- und Rückfahrt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi gefahren sind. Entscheidend ist, dass die Fahrt medizinisch notwendig war.

Fahrtkosten mit dem eigenen Auto

Wenn Sie Ihr eigenes Auto genutzt haben, können Sie die Fahrtkosten entweder mit den tatsächlichen Kosten (z.B. Benzin, Reparaturen, Versicherung) oder mit der sogenannten Kilometerpauschale ansetzen. Die Kilometerpauschale ist die gebräuchlichste Methode und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Derzeit (Stand: [Aktuelles Jahr]) beträgt die Kilometerpauschale für Pkw 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Dies gilt sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt.

Beispiel: Sie fahren zu einem Facharzt, der 20 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist. Die Fahrt ist medizinisch notwendig. Sie nutzen Ihr eigenes Auto. Sie können folgende Kosten geltend machen:

Hin- und Rückfahrt: 20 km (Hinweg) + 20 km (Rückweg) = 40 km

Kilometerpauschale: 40 km * 0,30 €/km = 12 €

Sie können also 12 € in Ihrer Steuererklärung als Fahrtkosten geltend machen.

Achtung: Parkgebühren, die im Zusammenhang mit der Arztfahrt entstanden sind, können Sie zusätzlich zu der Kilometerpauschale absetzen. Bewahren Sie die Parktickets also gut auf!

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, können Sie die tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten absetzen. Heben Sie die Fahrkarten therefore gut auf und legen Sie diese im Zweifel Ihrer Steuererklärung bei. Ist eine digitale Fahrkarte vorhanden, machen Sie einen Screenshot davon.

Fahrtkosten mit dem Taxi

Auch Taxifahrten können abgesetzt werden, wenn diese medizinisch notwendig waren und keine andere Möglichkeit der Beförderung bestand oder Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden konnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie gehbehindert sind oder aufgrund einer akuten Erkrankung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, die die medizinische Notwendigkeit der Taxifahrt bestätigt.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Es gibt einige besondere Fälle, in denen die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arzt anders geregelt ist:

Begleitpersonen

Die Fahrtkosten einer Begleitperson können ebenfalls abgesetzt werden, wenn die Begleitung medizinisch notwendig war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient minderjährig ist, pflegebedürftig ist oder aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, alleine zum Arzt zu gehen. Auch hier ist es ratsam, sich vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, die die medizinische Notwendigkeit der Begleitung bestätigt.

Fahrten zu behinderten Kindern

Für behinderte Kinder können Eltern die Fahrtkosten zu Ärzten, Therapeuten und anderen medizinischen Einrichtungen in unbegrenzter Höhe absetzen, auch wenn die zumutbare Belastungsgrenze nicht überschritten wird. Hierfür muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen oder das Kind als hilflos (Merkzeichen H) eingestuft sein.

Regelmäßige Behandlungen

Bei regelmäßigen Behandlungen (z.B. Dialyse, Chemotherapie) ist es ratsam, die Fahrten in einer Liste zu dokumentieren und dem Finanzamt vorzulegen. Auch hier ist es von Vorteil, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung vorlegen können.

Dokumentation und Nachweise

Um die Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Bewahren Sie alle Belege und Nachweise gut auf, wie z.B.:

  • Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Taxiquittungen
  • Parktickets
  • Rechnungen für Benzin (wenn Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen möchten)
  • Ärztliche Bescheinigungen über die medizinische Notwendigkeit der Fahrten oder Begleitung
  • Eine Liste mit den Fahrten (Datum, Ziel, Zweck, Kilometer)

Legen Sie die Belege Ihrer Steuererklärung im Original bei oder laden Sie diese digital hoch, wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben. Das Finanzamt kann die Belege anfordern, um die Angaben in Ihrer Steuererklärung zu überprüfen.

Fazit

Die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zum Arzt ist ein wichtiger Aspekt der Steuererklärung. Obwohl es sich um außergewöhnliche Belastungen handelt, die über eine zumutbare Eigenbelastung hinausgehen müssen, können sich die Fahrtkosten im Laufe des Jahres summieren und zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Es ist daher ratsam, alle Fahrten sorgfältig zu dokumentieren und die Belege gut aufzubewahren. Die Berechnung ist relativ einfach: Sie können die Kosten für die Hin- und Rückfahrt geltend machen, entweder mit der Kilometerpauschale für das eigene Auto oder mit den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi. Achten Sie darauf, die medizinische Notwendigkeit der Fahrten zu belegen, insbesondere in besonderen Fällen wie Taxifahrten oder Begleitpersonen. Mit einer guten Vorbereitung und Dokumentation steht einer erfolgreichen Geltendmachung Ihrer Fahrtkosten zum Arzt nichts im Wege.

Hinweis

Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden.

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