Steuererklärung Schornsteinfeger Wo Eintragen 2021 Elster
Die jährliche Steuererklärung ist für viele Bürger eine wiederkehrende, oft als lästig empfundene Pflicht. Umso wichtiger ist es, alle relevanten Ausgaben korrekt anzugeben, um die Steuerlast zu minimieren. Eine Position, die häufig zu Fragen führt, sind die Kosten für den Schornsteinfeger. Dieser Artikel widmet sich der Frage, wo genau diese Kosten in der Steuererklärung 2021 im Rahmen von ELSTER eingetragen werden müssen, und beleuchtet dabei die rechtlichen Grundlagen sowie die Abgrenzung zu anderen Ausgaben.
Schornsteinfegerkosten als Handwerkerleistungen: Der Dreh- und Angelpunkt
Die Kosten für den Schornsteinfeger sind in der Regel als Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) absetzbar. Dieser Paragraph ermöglicht es Steuerpflichtigen, einen Teil der Aufwendungen für bestimmte handwerkliche Tätigkeiten im Privathaushalt direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass nicht alle Leistungen des Schornsteinfegers steuerlich absetzbar sind. Hier gilt es genau zu differenzieren.
Absetzbare und nicht absetzbare Leistungen: Eine differenzierte Betrachtung
Die absetzbaren Leistungen des Schornsteinfegers umfassen in erster Linie die Arbeitskosten, Fahrtkosten sowie die Mehrwertsteuer, die auf diese Kosten entfällt. Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise die Kosten für die Kehrung des Schornsteins, die Überprüfung der Abgasanlage oder die Reinigung der Heizungsanlage grundsätzlich absetzbar sind, sofern sie im Zusammenhang mit dem eigenen Wohnraum stehen.
Nicht absetzbar sind hingegen Leistungen, die als reine Materialkosten anzusehen sind, oder Leistungen, die im Rahmen einer Neuanschaffung einer Heizungsanlage erbracht werden. Ebenfalls nicht absetzbar sind Kosten, die durch öffentlich-rechtliche Gebühren entstehen. Diese Gebühren sind in der Regel durch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) der jeweiligen Bundesländer festgelegt und werden nicht als Handwerkerleistung betrachtet. Es ist daher ratsam, die Rechnung des Schornsteinfegers genau zu prüfen und die einzelnen Positionen zu identifizieren.
Wo in ELSTER eintragen? Der praktische Leitfaden
Die Eintragung der Schornsteinfegerkosten in ELSTER erfolgt im Formular "Anlage Haushaltsscheck / Anlage Handwerkerleistungen". Diese Anlage ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung und muss zusätzlich zum Hauptvordruck ausgefüllt werden. Innerhalb dieser Anlage sind die Kosten für Handwerkerleistungen in den entsprechenden Zeilen einzutragen. Die genauen Zeilennummern können sich von Jahr zu Jahr leicht ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Hinweise in ELSTER sorgfältig zu lesen.
Detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung für ELSTER
- ELSTER öffnen und einloggen: Starten Sie ELSTER und loggen Sie sich mit Ihrem Zertifikat ein.
- Einkommensteuererklärung 2021 auswählen: Wählen Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 aus.
- Anlage Haushaltsscheck / Anlage Handwerkerleistungen hinzufügen: Fügen Sie die Anlage "Haushaltsscheck / Handwerkerleistungen" hinzu. Diese finden Sie in der Regel unter dem Punkt "weitere Formulare".
- Angaben zum Rechnungsdatum und zur Leistungserbringung: Tragen Sie das Datum der Rechnung sowie den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, ein.
- Art der Leistung auswählen: Wählen Sie die passende Kategorie für die erbrachte Leistung aus. In der Regel handelt es sich um "sonstige Handwerkerleistungen".
- Arbeitskosten, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer eintragen: Tragen Sie die reinen Arbeitskosten, die Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer ein. Achten Sie darauf, nur die Beträge einzutragen, die tatsächlich auf diese Positionen entfallen. Materialkosten dürfen nicht berücksichtigt werden.
- Belege aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung des Schornsteinfegers sorgfältig auf. Diese muss zwar nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden, kann aber im Rahmen einer Nachfrage durch das Finanzamt angefordert werden.
Besonderheiten und Fallstricke
Bei der Eintragung der Schornsteinfegerkosten in ELSTER gibt es einige Besonderheiten und Fallstricke, die es zu beachten gilt. Einer der häufigsten Fehler ist die Verwechslung von Arbeitskosten und Materialkosten. Wie bereits erwähnt, sind nur die Arbeitskosten absetzbar. Daher ist es wichtig, die Rechnung des Schornsteinfegers genau zu prüfen und die einzelnen Positionen zu identifizieren. Ein weiterer Fallstrick ist die Höchstgrenze für die absetzbaren Handwerkerleistungen. Diese beträgt derzeit 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass maximal 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden können. Wenn Sie also beispielsweise Handwerkerleistungen in Höhe von 6.000 Euro im Jahr 2021 hatten, können Sie maximal 1.200 Euro absetzen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Leistungen im eigenen Haushalt erbracht worden sein müssen. Das bedeutet, dass die Kosten für den Schornsteinfeger nur dann absetzbar sind, wenn die Leistungen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus erbracht wurden. Wenn Sie beispielsweise Mieter sind, können Sie die Kosten für den Schornsteinfeger nur dann absetzen, wenn Sie diese selbst getragen haben und nicht bereits über die Nebenkosten abgerechnet wurden. In diesem Fall benötigen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Nebenkostenabrechnung, aus der hervorgeht, welcher Anteil auf die Schornsteinfegerkosten entfällt.
Dokumentation und Nachweispflicht
Auch wenn Sie die Belege nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen müssen, sind Sie dennoch verpflichtet, diese aufzubewahren. Das Finanzamt kann die Belege jederzeit anfordern, um die Angaben in Ihrer Steuererklärung zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt in der Regel sieben Jahre. Es ist daher ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Rechnungen des Schornsteinfegers, detaillierte Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsnachweise, sorgfältig aufzubewahren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zahlungsnachweis. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel nur unbare Zahlungen, also Überweisungen oder Zahlungen per Kreditkarte. Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt. Daher ist es wichtig, dass Sie die Zahlung der Rechnung des Schornsteinfegers nachweisen können, beispielsweise durch einen Kontoauszug.
Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus
Die korrekte Angabe der Schornsteinfegerkosten in der Steuererklärung 2021 ist essentiell, um Steuervorteile optimal zu nutzen. Die Unterscheidung zwischen absetzbaren Arbeitskosten und nicht absetzbaren Materialkosten, das Verständnis der Höchstgrenzen und die sorgfältige Dokumentation sind hierbei von großer Bedeutung. Mit der hier bereitgestellten Anleitung und den erläuterten Hinweisen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen und somit Ihre Steuerlast zu optimieren. Denken Sie daran: Sorgfalt und Genauigkeit zahlen sich am Ende aus.
