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übrige Unbeschränkte Abziehbare Betriebsausgaben


übrige Unbeschränkte Abziehbare Betriebsausgaben

Stell dir vor, du bist der König oder die Königin deines eigenen kleinen Unternehmens. Dein Büro? Dein Wohnzimmer. Deine Angestellten? Vielleicht deine Katze (die aber leider oft nur schläft). Aber hey, du bist der Boss! Und als Boss hast du natürlich Ausgaben. Und hier kommt der absolute Star unseres heutigen Programms ins Spiel: Die übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe! Klingt kompliziert? Bloß nicht abschrecken lassen! Das ist viel einfacher als du denkst.

Was zum Kuckuck ist das überhaupt?

Im Grunde sind das all die Ausgaben, die so gar nicht in die üblichen Schubladen passen. Du weißt schon, Miete, Personal, Material – das ist alles ziemlich klar. Aber was ist mit dem komischen Kochkurs, den du belegt hast, weil du dachtest, du könntest deine Kunden mit selbstgebackenen Keksen beeindrucken (und es dann doch nur verbrannt hast)? Oder mit dem schicken neuen Schreibtischstuhl, der dir versprochen hat, deine Rückenschmerzen zu heilen (und du jetzt trotzdem zum Physiotherapeuten musst)? Das sind die Kandidaten für die übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben!

Die Kategorie der kuriosen Kosten

Denk mal an all die kleinen, manchmal fast schon lächerlichen Ausgaben, die sich im Laufe eines Geschäftsjahres so ansammeln. Die Fachzeitschrift "Das Magazin für ambitionierte Goldfischzüchter" (weil du ja auch mal Goldfische aufziehen wolltest, als Nebenerwerb, versteht sich). Die teure Kaffeemaschine, die nur dreimal benutzt wurde, weil du dann doch lieber Tee trinkst. Das sind alles potenzielle Kandidaten. Wichtig ist: Es muss irgendwie, irgendwo, irgendwann mit deinem Business zusammenhängen. Sonst wird's schwierig.

Aber keine Sorge, hier ist die gute Nachricht: Solange es betrieblich veranlasst ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt (also kein Striptease für die Buchhaltung), kannst du es in der Regel absetzen. Und das bedeutet: Weniger Steuern zahlen! Juhu!

Beispiele, die das Leben schreibt (oder so ähnlich)

Okay, genug der Theorie. Hier ein paar Beispiele, damit es richtig Klick macht. Stell dir vor:

  • Du bist freiberuflicher Schriftsteller und hast dir ein teures Notizbuch aus Büffelleder gekauft. War es wirklich nötig? Wahrscheinlich nicht. Aber es sah einfach so professionell aus! Absetzbar? Höchstwahrscheinlich.
  • Du bist Webdesigner und hast an einem Workshop für Feng Shui im Büro teilgenommen, um die Energie in deinem Arbeitsbereich zu verbessern. Hat es geholfen? Vielleicht. Aber zumindest hast du jetzt eine Topfpflanze mehr im Zimmer. Absetzbar? Könnte klappen.
  • Du bist selbstständiger Coach und hast dir eine Massage gegönnt, um dich nach einem besonders stressigen Seminar zu entspannen. War es für deine Gesundheit und Leistungsfähigkeit wichtig? Argumentiere gut und es könnte durchgehen!

Merke: Sei kreativ! Sei mutig! Aber sei auch realistisch. Die Finanzbeamten sind nicht dumm. Versuche also nicht, deinen Jahresurlaub auf den Malediven als Fortbildung zu deklarieren (obwohl… die Recherche für den perfekten Strandroman… 😉).

Die Beweislast liegt bei dir!

Ganz wichtig: Sammle Belege! Jede Quittung, jede Rechnung, jeder Kontoauszug ist Gold wert. Denn wenn das Finanzamt fragt, musst du beweisen können, dass die Ausgabe tatsächlich betrieblich veranlasst war. Also, ab in den Ordner damit!

"Die Buchhaltung ist das Fundament eines jeden erfolgreichen Unternehmens – auch wenn dieses Fundament manchmal aus verbrannten Keksen und Feng Shui besteht." – Ein sehr weiser Mensch (vermutlich).

Also, liebe Unternehmer und Unternehmerinnen, lasst euch nicht entmutigen! Nutzt die Möglichkeiten, die euch die übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben bieten. Werdet kreativ, seid mutig und vergesst nicht: Jeder Euro, den ihr spart, ist ein Euro mehr in eurer Tasche. Und das ist doch wirklich ein Grund zum Feiern! (Am besten mit steuerlich absetzbaren Getränken, versteht sich).

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