Unterschied Abstrakte Und Konkrete Normenkontrolle
Normenkontrolle! Klingt wie 'ne TÜV-Prüfung für Gesetze, oder? Irgendwie beruhigend, dass da jemand drüber guckt, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Aber halt mal, es gibt da ja zwei Sorten: die abstrakte und die konkrete. Und jetzt wird's erst richtig lustig!
Was zum Henker ist der Unterschied?
Stellt euch vor, das Gesetz ist ein Kuchen. Ein leckerer Schokoladenkuchen, gebacken von unserer lieben Regierung. Die abstrakte Normenkontrolle ist wie ein Lebensmittelkontrolleur, der den Kuchen schon vor dem Anschneiden inspiziert. Riecht der gut? Sind die Zutaten in Ordnung? Stimmt das Rezept?
Die konkrete Normenkontrolle ist anders. Die kommt erst, wenn jemand schon ein Stück vom Kuchen gegessen hat und sagt: "Igitt! Das schmeckt ja nach Fuß!" Dann wird genauer hingeschaut. War da wirklich Fuß drin, oder hat sich der Bäcker vielleicht nur im Mehl geirrt?
Abstrakte Normenkontrolle: Der vorsichtige Prüfer
Bei der abstrakten Normenkontrolle geht's also darum, ein Gesetz generell auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Ohne konkreten Anlass. Einfach so, weil jemand Zweifel hat. Typischerweise sind das die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel des Bundestages. Die sagen dann: "Leute, wir finden, dieser Kuchen sieht komisch aus. Bitte einmal untersuchen!"
Und hier kommt meine erste (und vielleicht unpopuläre) Meinung: Ist das nicht ein bisschen... naja... übervorsichtig? Klar, Prävention ist wichtig. Aber ständig den Kuchen zu verdächtigen, bevor überhaupt jemand probiert hat? Könnte man die Ressourcen nicht sinnvoller einsetzen?
Konkrete Normenkontrolle: Der enttäuschte Esser
Die konkrete Normenkontrolle hingegen kommt ins Spiel, wenn ein Gericht in einem konkreten Fall ein Gesetz für verfassungswidrig hält. Also, wenn ein Richter sagt: "Moment mal, dieses Gesetz, das ich hier anwenden soll, verstößt meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz!" Dann setzt er das Verfahren aus und legt die Sache dem Bundesverfassungsgericht vor.
Das finde ich persönlich viel sinnvoller. Erst wenn ein Gesetz tatsächlich Probleme verursacht, wird es überprüft. Das ist wie mit dem Kuchen: Solange er schmeckt, ist doch alles gut! Erst wenn jemand Bauchschmerzen bekommt, sollte man sich Sorgen machen.
Meine (unpopuläre) Meinung: Mehr "konkret", weniger "abstrakt"!
Ich weiß, ich weiß, viele Juristen werden jetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Aber ich finde, die abstrakte Normenkontrolle ist oft ein bisschen wie "Alarmstufe Rot", obwohl noch gar nichts passiert ist. Könnte man nicht mehr auf die Gerichte vertrauen, die ja sowieso jeden Tag Gesetze anwenden und im Zweifelsfall die konkrete Normenkontrolle anstoßen können?
Klar, das Grundgesetz ist heilig. Und es ist wichtig, dass es geschützt wird. Aber vielleicht sollten wir ein bisschen mehr Vertrauen in den gesunden Menschenverstand haben. Und ein bisschen weniger Angst vor dem bösen, bösen Kuchen, der uns alle vergiften will. Vielleicht schmeckt er ja doch ganz gut!
Und außerdem: Wer sagt eigentlich, dass das Bundesverfassungsgericht immer Recht hat? (Okay, ich sag's. Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte...)
Also, beim nächsten Mal, wenn ihr von abstrakter oder konkreter Normenkontrolle hört, denkt an den Kuchen. Und fragt euch: Würdet ihr den Kuchen lieber schon vor dem Anschneiden misstrauisch beäugen, oder erst, wenn er euch nicht schmeckt? Ich persönlich bin ja eher für die zweite Variante. Aber hey, das ist nur meine Meinung. Und die ist, wie gesagt, wahrscheinlich unpopulär. Aber wenigstens unterhaltsam, oder?
In diesem Sinne: Lasst es euch schmecken (oder auch nicht)!
