Unterschied Zwischen Eigentum Und Besitz

Viele Menschen verwenden die Begriffe Eigentum und Besitz synonym, doch im deutschen Recht haben sie unterschiedliche Bedeutungen. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, insbesondere bei Transaktionen, Verträgen und Rechtsstreitigkeiten. Dieser Artikel erklärt die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz, um Ihnen ein klares Verständnis der jeweiligen Rechte und Pflichten zu vermitteln.
Was ist Besitz?
Besitz beschreibt die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache. Das bedeutet, dass man die faktische Gewalt über einen Gegenstand hat und in der Lage ist, diesen zu nutzen und über ihn zu verfügen. Besitz ist ein reiner Fakt, keine rechtliche Kategorie. Es kommt darauf an, dass die Person die Sache tatsächlich in ihrer Gewalt hat. Ein Mieter einer Wohnung hat beispielsweise den Besitz an der Wohnung, da er oder sie die tatsächliche Kontrolle darüber ausübt, dort wohnt und sie nutzen kann.
Arten des Besitzes
Es gibt verschiedene Arten des Besitzes, die im deutschen Recht unterschieden werden:
- Unmittelbarer Besitz: Hier hat die Person die Sache direkt in ihrer Gewalt. Ein Beispiel ist, wenn Sie ein Buch in Ihren Händen halten.
- Mittelbarer Besitz: Hier übt die Person die Sachherrschaft nicht direkt aus, sondern durch einen Besitzmittler. Der Vermieter einer Wohnung ist mittelbarer Besitzer, da der Mieter die Wohnung tatsächlich bewohnt und nutzt. Der Vermieter übt die Sachherrschaft über den Mietvertrag aus.
- Mitbesitz: Mehrere Personen teilen sich den Besitz an einer Sache. Ein Beispiel ist eine Wohngemeinschaft, in der sich die Bewohner den Besitz an der Wohnung teilen.
- Alleinbesitz: Eine einzelne Person hat den alleinigen Besitz an einer Sache.
Die Bedeutung des Besitzes
Besitz hat rechtliche Konsequenzen. Ein Besitzer hat bestimmte Rechte und Pflichten. Zum Beispiel hat der Besitzer ein Recht auf Besitzschutz. Das bedeutet, dass er sich gegen unbefugte Einwirkungen auf seinen Besitz wehren kann. Wenn jemand versucht, ihm eine Sache unrechtmäßig zu entreißen, kann er sich dagegen zur Wehr setzen. Andererseits hat der Besitzer auch Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht zur Sorgfalt im Umgang mit der Sache. Ein Mieter muss die Wohnung pfleglich behandeln.
Was ist Eigentum?
Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache. Es gibt dem Eigentümer das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903 BGB). Der Eigentümer kann die Sache nutzen, verbrauchen, verkaufen, verschenken oder sogar zerstören. Eigentum ist ein Recht, das im Grundbuch (bei Grundstücken) oder durch den Besitz und den Willen zur Aneignung (bei beweglichen Sachen) begründet wird. Der Eigentümer einer Wohnung hat das Recht, die Wohnung zu vermieten, zu verkaufen oder selbst zu bewohnen.
Arten des Eigentums
Auch beim Eigentum gibt es verschiedene Arten:
- Alleineigentum: Eine einzelne Person ist alleiniger Eigentümer einer Sache.
- Miteigentum: Mehrere Personen sind gemeinsam Eigentümer einer Sache. Dies kann in Form einer Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB) oder einer Gesamthandsgemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, § 2032 BGB) erfolgen. Bei einer Bruchteilsgemeinschaft hat jeder Miteigentümer einen bestimmten Anteil an der Sache. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft gehört die Sache allen Miteigentümern gemeinsam, ohne dass einzelne Anteile bestehen.
- Gesamthandseigentum: Eine spezielle Form des Miteigentums, bei der die Eigentümergemeinschaft als solche die Verfügungsgewalt über das Eigentum hat (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR).
Die Bedeutung des Eigentums
Eigentum ist das stärkste Recht an einer Sache und genießt besonderen Schutz durch das Grundgesetz (Art. 14 GG). Der Eigentümer hat weitgehende Befugnisse, aber auch Pflichten. Beispielsweise muss der Eigentümer einer Immobilie Grundsteuer zahlen und ist für die Verkehrssicherheit seines Grundstücks verantwortlich.
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz
Der wesentliche Unterschied zwischen Eigentum und Besitz liegt darin, dass Eigentum ein Recht ist, während Besitz ein Zustand ist. Eigentum ist das Recht, über eine Sache zu verfügen, während Besitz die tatsächliche Sachherrschaft ist. Man kann Eigentümer sein, ohne Besitzer zu sein, und umgekehrt.
Beispiele zur Verdeutlichung
- Mieter und Vermieter: Der Mieter hat den Besitz an der Wohnung, während der Vermieter das Eigentum an der Wohnung behält.
- Dieb und gestohlene Ware: Der Dieb hat den Besitz an der gestohlenen Ware, aber nicht das Eigentum. Der ursprüngliche Eigentümer behält das Eigentum, auch wenn er den Besitz verloren hat.
- Leasing: Beim Leasing hat der Leasingnehmer den Besitz am Leasinggegenstand (z.B. ein Auto), während die Leasinggesellschaft das Eigentum behält.
Zusammenfassung der Unterschiede
Besitz:
- Tatsächliche Sachherrschaft
- Faktischer Zustand
- Begründet durch tatsächliche Gewalt über die Sache
- Gibt Recht auf Besitzschutz
Eigentum:
- Umfassendstes Recht an einer Sache
- Rechtliche Kategorie
- Begründet durch Übereignung (z.B. Kaufvertrag und Übergabe) oder Eintragung im Grundbuch
- Gibt Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren
Wie Eigentum erworben wird
Der Erwerb von Eigentum richtet sich nach der Art der Sache:
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (§ 929 BGB)
Für den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (z.B. ein Auto, ein Möbelstück) sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Einigung: Der Verkäufer und der Käufer müssen sich darüber einigen, dass das Eigentum an der Sache auf den Käufer übergehen soll. Dies geschieht in der Regel durch einen Kaufvertrag.
- Übergabe: Die Sache muss dem Käufer übergeben werden. Dadurch erlangt der Käufer den Besitz an der Sache.
- Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe: Verkäufer und Käufer müssen im Zeitpunkt der Übergabe noch übereinstimmend wollen, dass das Eigentum übergeht.
- Berechtigung des Veräußerers: Der Verkäufer muss grundsätzlich Eigentümer der Sache sein oder die Berechtigung haben, über sie zu verfügen (z.B. durch eine Vollmacht). Gutgläubiger Erwerb ist unter Umständen möglich (§ 932 BGB).
Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen (Grundstücken) (§ 873 BGB)
Der Eigentumserwerb an Grundstücken (z.B. ein Haus, ein Grundstück) ist komplizierter und erfordert:
- Auflassung: Eine notariell beurkundete Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang.
- Eintragung im Grundbuch: Die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Erst mit der Eintragung geht das Eigentum tatsächlich über.
- Berechtigung des Veräußerers: Der Verkäufer muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein oder eine entsprechende Berechtigung vorweisen können.
Fazit
Obwohl die Begriffe Eigentum und Besitz oft verwechselt werden, sind sie rechtlich unterschiedlich. Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, während Eigentum das umfassendste Recht an einer Sache ist. Das Verständnis dieser Unterscheidung ist wichtig, um Ihre Rechte und Pflichten in verschiedenen Situationen zu kennen, insbesondere bei Kaufverträgen, Mietverhältnissen und im Umgang mit fremden Sachen. Wenn Sie sich unsicher sind, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

