Urlaub Zum Neuen Arbeitgeber Mitnehmen öffentlicher Dienst
Hallo ihr Lieben, Fernweh-Geplagten und zukünftigen Job-Heros! Habt ihr euch jemals gefragt, ob ihr euren hart erarbeiteten Urlaub einfach so mit in den neuen Job schleppen könnt? Besonders, wenn es um den öffentlichen Dienst geht, kann das ein echter Dschungel an Regeln und Vorschriften sein. Ich erzähle euch heute von meiner ganz persönlichen Erfahrung und gebe euch ein paar Tipps mit auf den Weg, damit ihr nicht im Paragraphen-Dickicht verloren geht.
Meine Reise ins Ungewisse (oder: Wie ich meinen Urlaub retten wollte)
Vor ein paar Jahren stand ich vor der aufregenden Herausforderung, einen neuen Job im öffentlichen Dienst anzutreten. Juhu! Neue Kollegen, neue Aufgaben, eine sichere Zukunft… Klingt traumhaft, oder? Wäre da nicht die Sache mit meinem üppigen Urlaubsanspruch gewesen. Ich hatte noch fast 20 Tage Resturlaub aus meinem alten Job und die Vorstellung, die einfach verfallen zu lassen, war schlichtweg unerträglich. Ich meine, hallo? Das sind fast vier Wochen! Das wäre ja, als würde man eine Reise nach Bali buchen und dann einfach nicht hinfliegen!
Also begann ich, mich in die Materie einzulesen. Google war mein bester Freund, Gesetze und Verordnungen meine Gute-Nacht-Lektüre. Schnell merkte ich: Die Antwort ist, wie so oft, nicht einfach. Es hängt von vielen Faktoren ab. War mein alter Arbeitgeber auch im öffentlichen Dienst? Was steht in meinem Arbeitsvertrag? Und was sagt eigentlich der nette Herr von der Personalabteilung des neuen Arbeitgebers dazu?
Der Knackpunkt: Der Übertragungsanspruch
Das Zauberwort in diesem ganzen Dilemma lautet "Übertragungsanspruch". Das bedeutet, ob dein alter Arbeitgeber verpflichtet ist, deinen Resturlaub auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Und hier wird es spannend, denn das ist nicht immer der Fall.
Wenn du von einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu einem anderen wechselst (z.B. von einer Kommune zu einem Bundesland), dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dein Urlaubsanspruch übertragen wird. Das liegt daran, dass es oft Tarifverträge gibt, die das regeln (z.B. der TVöD oder TV-L). Informiere dich am besten genau, welcher Tarifvertrag für dich gilt. Sprich mit deiner Personalabteilung beim alten Arbeitgeber und lass dir alles schriftlich geben.
Aber Achtung! Auch wenn der Tarifvertrag die Übertragung vorsieht, kann es trotzdem zu Problemen kommen. Zum Beispiel, wenn dein alter Arbeitgeber der Meinung ist, du hättest deinen Urlaub schon längst nehmen müssen (was in manchen Fällen rechtlich in Ordnung sein kann). Oder wenn der neue Arbeitgeber sagt: "Nett, dass du Urlaub mitbringst, aber wir haben gerade eh schon so viel zu tun, da passt das gar nicht."
Wenn der alte Arbeitgeber nicht im öffentlichen Dienst war…
…dann wird es komplizierter. In diesem Fall gibt es keinen automatischen Übertragungsanspruch. Hier bist du auf die Kulanz beider Arbeitgeber angewiesen. Sprich offen und ehrlich mit beiden Parteien. Vielleicht ist der alte Arbeitgeber bereit, dir deinen Urlaub auszuzahlen (was natürlich auch eine Option ist, aber bei Weitem nicht so erholsam wie ein paar Tage am Strand, oder?). Und vielleicht ist der neue Arbeitgeber bereit, dir den Urlaub zu gewähren, auch wenn er ihn nicht "offiziell" übernehmen muss.
Mein Tipp: Sei proaktiv! Je früher du das Thema ansprichst, desto besser. Warte nicht bis kurz vor deinem Jobantritt, sondern kläre die Sache am besten schon im Bewerbungsgespräch oder kurz danach. So zeigst du, dass du organisiert bist und dich um deine Angelegenheiten kümmerst.
Meine persönliche Lösung (und was ich daraus gelernt habe)
In meinem Fall war es so, dass mein alter Arbeitgeber nicht im öffentlichen Dienst war. Ich war also auf die Kooperation aller Beteiligten angewiesen. Ich sprach zuerst mit meinem alten Chef und erklärte ihm meine Situation. Glücklicherweise war er sehr verständnisvoll und bot mir an, mir einen Teil meines Urlaubs auszuzahlen und den Rest in den letzten Wochen vor meinem Ausscheiden zu nehmen. Das war schon mal ein guter Anfang.
Dann wandte ich mich an die Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers. Auch hier traf ich auf offene Ohren. Sie erklärten mir, dass sie den Urlaub zwar nicht offiziell übernehmen könnten, aber sie wären bereit, mir so viele Urlaubstage wie möglich zu gewähren, ohne dass es zu betrieblichen Engpässen kommt.
Am Ende konnte ich fast meinen gesamten Urlaubsanspruch retten! Ich musste zwar ein paar Abstriche machen und meinen Urlaub etwas anders planen als ursprünglich gedacht, aber das war es definitiv wert. Und das Beste daran: Ich konnte meinen neuen Job entspannt und ausgeruht antreten.
Checkliste: So rettest du deinen Urlaub beim Jobwechsel
Hier sind noch ein paar praktische Tipps, die dir helfen können, deinen Urlaubsanspruch beim Jobwechsel zu sichern:
- Frühzeitig informieren: Informiere dich so früh wie möglich über die rechtliche Situation und die Tarifbestimmungen.
- Gespräch suchen: Sprich offen und ehrlich mit deinem alten und neuen Arbeitgeber.
- Schriftliche Vereinbarungen: Lass dir alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
- Urlaubsplanung anpassen: Sei flexibel und passe deine Urlaubsplanung gegebenenfalls an.
- Alternativen prüfen: Überlege, ob eine Auszahlung des Urlaubs oder eine Kombination aus Auszahlung und Urlaub eine Option ist.
- Nicht aufgeben: Auch wenn es schwierig erscheint, gib nicht auf! Mit etwas Verhandlungsgeschick und Glück kannst du deinen Urlaubsanspruch retten.
Fazit: Urlaub ist Gold wert!
Ich hoffe, meine Geschichte und meine Tipps helfen euch dabei, euren Urlaubsanspruch beim Jobwechsel zu sichern. Denn eins ist klar: Urlaub ist Gold wert! Er dient nicht nur der Erholung, sondern auch der Motivation und der Leistungsfähigkeit. Und wer möchte schon unmotiviert und ausgebrannt in einen neuen Job starten?
Also, liebe Freunde des Reisens und der Entspannung, informiert euch gut, seid proaktiv und vergesst nicht: Ein bisschen Urlaub hat noch niemandem geschadet! In diesem Sinne: Gute Reise und viel Erfolg im neuen Job!
Eure reiselustige Job-Expertin (oder so ähnlich 😉)
