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Urlaubsanspruch Nach Langer Krankheit Im öffentlichen Dienst 2019


Urlaubsanspruch Nach Langer Krankheit Im öffentlichen Dienst 2019

Viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst fragen sich, wie sich eine längere Krankheit auf ihren Urlaubsanspruch auswirkt. Dieser Artikel erläutert detailliert, wie der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst in Deutschland, speziell unter Berücksichtigung der Rechtslage im Jahr 2019, bei längerer Krankheit geregelt ist. Die Informationen sind besonders für Expats, Neuankömmlinge und alle, die einen klaren Überblick über dieses Thema suchen, gedacht.

Grundsatz: Urlaubsanspruch entsteht grundsätzlich auch während der Krankheit

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht, dass der Urlaubsanspruch auch dann entsteht, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeitet. Das bedeutet, dass Sie auch während einer längeren Krankheit Urlaubstage ansammeln. Dieser Grundsatz gilt auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Ihr vertraglich oder tariflich vereinbarter Urlaubsanspruch bleibt also bestehen, auch wenn Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind.

Gesetzliche Grundlage und Tarifverträge

Die wesentlichen Grundlagen für den Urlaubsanspruch finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Allerdings sind die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst häufig durch Tarifverträge geregelt. Die wichtigsten Tarifverträge sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Diese Tarifverträge enthalten oft detailliertere Regelungen zum Urlaubsanspruch als das Bundesurlaubsgesetz. Es ist daher wichtig, Ihren individuellen Arbeitsvertrag und den für Sie geltenden Tarifvertrag zu prüfen, um die genauen Bestimmungen zu Ihrem Urlaubsanspruch zu kennen.

TVöD und TV-L: Wesentliche Unterschiede

Obwohl TVöD und TV-L viele Gemeinsamkeiten aufweisen, können sich im Detail Unterschiede ergeben, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Urlaubsanspruchs und der Übertragung von Urlaub.

Übertragung des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung

Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, was mit dem angesammelten Urlaub passiert, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer langen Krankheit seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nicht nehmen kann. Hier kommt die Regelung zur Übertragung des Urlaubs ins Spiel. Gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG kann Urlaub, der wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte, grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Urlaubsanspruch, der während der Krankheit entstanden ist, bis zum 31. März des nächsten Jahres geltend machen können.

Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2019 aufgrund einer langen Krankheit Ihren Urlaub nicht nehmen konnten, haben Sie grundsätzlich bis zum 31. März 2020 Zeit, diesen Urlaub zu nehmen.

Achtung: Die Tarifverträge TVöD und TV-L können hiervon abweichende Regelungen enthalten. Es ist möglich, dass der Übertragungszeitraum abweichend geregelt ist. Informieren Sie sich daher unbedingt in Ihrem Tarifvertrag.

Sonderfall: Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig ist und auch bis zum Ende des Übertragungszeitraums (in der Regel der 31. März des Folgejahres) nicht in der Lage ist, seinen Urlaub zu nehmen? Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Urlaubsanspruch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch verfällt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Diese Abgeltung wird in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst basiert in der Regel auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die Tarifverträge TVöD und TV-L legen fest, wie viele Urlaubstage einem Beschäftigten pro Jahr zustehen. Dabei kann die Anzahl der Urlaubstage von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Alter des Beschäftigten oder der Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre im öffentlichen Dienst.

Beispiel: Ein Beschäftigter im TVöD, der 5 Tage pro Woche arbeitet, hat in der Regel einen Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Wenn dieser Beschäftigte im Jahr 2019 sechs Monate krank war, ändert dies nichts an seinem Anspruch auf 30 Urlaubstage. Er hat weiterhin Anspruch auf diese 30 Tage, die er entweder bis zum 31. März 2020 nehmen oder sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelten lassen kann, falls er dauerhaft arbeitsunfähig ist.

Teilzeitbeschäftigung

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaubsanspruch entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst. Wenn Sie beispielsweise nur die Hälfte der üblichen Arbeitszeit arbeiten, haben Sie auch nur Anspruch auf die Hälfte der üblichen Urlaubstage.

Was Sie tun sollten, wenn Sie lange krank sind

Wenn Sie aufgrund einer langen Krankheit Ihren Urlaub nicht nehmen können, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mit, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit Ihren Urlaub voraussichtlich nicht nehmen können.
  2. Dokumentieren Sie Ihre Krankheit: Sammeln Sie alle relevanten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit belegen.
  3. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den für Sie geltenden Tarifvertrag sorgfältig durch, um die genauen Bestimmungen zu Ihrem Urlaubsanspruch und der Übertragung von Urlaub zu kennen.
  4. Klären Sie die Abgeltung des Urlaubs: Wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind und Ihren Urlaub nicht nehmen können, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie die Abgeltung des Urlaubsanspruchs erfolgen wird.
  5. Holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat: Wenn Sie unsicher sind oder Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, kann es sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft zu holen.

Urlaub während der Krankheit

Es ist grundsätzlich möglich, während einer Krankschreibung Urlaub zu nehmen. Allerdings müssen einige Punkte beachtet werden. Wichtig ist, dass der Urlaub die Genesung nicht beeinträchtigen darf. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer ansteckenden Krankheit krankgeschrieben sind und eine Urlaubsreise planen, die das Risiko einer Ansteckung anderer Personen erhöht, kann dies problematisch sein. Sprechen Sie in solchen Fällen unbedingt mit Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie während des Urlaubs erkranken, gelten die üblichen Regeln für die Krankmeldung. Sie müssen sich unverzüglich bei Ihrem Arzt melden und Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Urlaubstage, an denen Sie krank waren, werden Ihnen dann wieder gutgeschrieben.

Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gibt es einige Besonderheiten, die bei der Beurteilung des Urlaubsanspruchs zu beachten sind:

  • Sonderurlaub: Neben dem regulären Urlaubsanspruch gibt es im öffentlichen Dienst oft auch die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen, beispielsweise für Fortbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder besondere persönliche Anlässe.
  • Bildungsurlaub: In einigen Bundesländern haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf Bildungsurlaub, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden.
  • Altersteilzeit: Wenn Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen, kann sich dies auf Ihren Urlaubsanspruch auswirken.

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Tarifvertrag zu informieren, um Ihren Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen und Ihre Rechte zu kennen.

Fazit

Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst bleibt grundsätzlich auch bei längerer Krankheit bestehen. Der nicht genommene Urlaub kann in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber auseinanderzusetzen, alle relevanten Dokumente zu sammeln und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag und dem für Sie geltenden Tarifvertrag, um Ihren Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen und Ihre Rechte zu wahren. Die Regelungen des Jahres 2019 sind hierbei relevant, können aber durch nachfolgende Änderungen in Tarifverträgen angepasst worden sein. Konsultieren Sie daher stets die aktuell gültige Fassung der für Sie relevanten Tarifverträge (TVöD, TV-L etc.).

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