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Wann Ist Zusätzlich Zur Berufskleidung Schutzkleidung Notwendig


Wann Ist Zusätzlich Zur Berufskleidung Schutzkleidung Notwendig

Berufskleidung und Schutzkleidung sind zwei Begriffe, die oft im Arbeitsalltag vorkommen, aber unterschiedliche Funktionen erfüllen. Während Berufskleidung primär dazu dient, ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten oder die Kleidung vor Verschmutzung zu schützen, geht Schutzkleidung darüber hinaus und soll den Träger vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz schützen. Dieser Artikel erklärt, wann zusätzlich zur Berufskleidung Schutzkleidung erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Schutzkleidung?

Berufskleidung dient hauptsächlich dazu:

  • Ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens zu gewährleisten (Corporate Identity).
  • Die private Kleidung vor Verschmutzung, Beschädigung oder übermäßigem Verschleiß zu schützen.
  • Hygienestandards in bestimmten Branchen zu erfüllen (z.B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen).

Berufskleidung ist in der Regel nicht dafür ausgelegt, den Träger vor spezifischen Gefahren zu schützen. Sie ist oft bequem, strapazierfähig und pflegeleicht, aber bietet keinen oder nur geringen Schutz vor mechanischen, chemischen, thermischen oder biologischen Risiken.

Schutzkleidung hingegen hat den primären Zweck, den Träger vor konkreten Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Sie wird getragen, um Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch:

  • Mechanische Einwirkungen (z.B. Stöße, Schnitte, Quetschungen)
  • Chemische Substanzen (z.B. Säuren, Laugen, Lösungsmittel)
  • Thermische Einwirkungen (z.B. Hitze, Kälte, Feuer)
  • Elektrische Gefahren (z.B. Stromschläge)
  • Biologische Gefahren (z.B. Viren, Bakterien)
  • Optische Strahlung (z.B. UV-Strahlung, Laserstrahlung)
  • Lärm
  • Staub und andere Partikel
zu verhindern.

Wann ist Schutzkleidung zusätzlich zur Berufskleidung erforderlich?

Die Notwendigkeit von Schutzkleidung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführen muss. Diese Beurteilung identifiziert potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz und legt fest, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die vorhandene Berufskleidung nicht ausreichend Schutz bietet, muss der Arbeitgeber Schutzkleidung zur Verfügung stellen und deren Verwendung anordnen.

Hier sind einige Beispiele, wann Schutzkleidung zusätzlich zur Berufskleidung benötigt wird:

Arbeiten mit mechanischen Gefahren

In Bereichen, in denen das Risiko von Schnitt-, Stich-, Stoß- oder Quetschverletzungen besteht, ist Schutzkleidung unerlässlich. Beispiele hierfür sind:

  • Bauwesen: Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe zum Schutz vor scharfen Gegenständen, eventuell Schutzanzüge
  • Metallverarbeitung: Schutzbrillen, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Schweißerschutzkleidung
  • Holzverarbeitung: Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutzmasken, Sicherheitsschuhe
  • Logistik: Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Warnwesten

Arbeiten mit chemischen Gefahren

Beim Umgang mit ätzenden, reizenden oder giftigen Substanzen ist spezielle Schutzkleidung erforderlich, um Hautkontakt und das Einatmen schädlicher Dämpfe zu verhindern. Dies kann umfassen:

  • Chemische Industrie: Säureschutzanzüge, Schutzhandschuhe (aus geeignetem Material), Schutzbrillen oder Gesichtsschilde, Atemschutzmasken
  • Reinigungsgewerbe: Chemikalienbeständige Handschuhe, Schutzbrillen, eventuell Schürzen oder Overalls
  • Landwirtschaft: Schutzkleidung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Handschuhe, Schutzbrillen und Atemschutzmasken

Arbeiten mit thermischen Gefahren

Bei Tätigkeiten, die mit hohen oder niedrigen Temperaturen verbunden sind, ist Schutzkleidung notwendig, um Verbrennungen, Erfrierungen oder Hitzschlag zu vermeiden. Dazu gehören:

  • Gießereien und Stahlwerke: Hitzebeständige Kleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, eventuell Hitzeschilde
  • Kühlhäuser: Warme Kleidung, isolierende Handschuhe und Schuhe
  • Schweißarbeiten: Schweißerschutzkleidung, Schweißerschutzhelm, Handschuhe

Arbeiten mit elektrischen Gefahren

Bei Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen ist Schutzkleidung erforderlich, um Stromschläge zu verhindern. Beispiele hierfür sind:

  • Elektroinstallation: Isolierende Handschuhe, isolierende Schuhe, Gesichtsschilde
  • Arbeiten an Hochspannungsleitungen: Spezielle Schutzkleidung mit isolierenden Eigenschaften

Arbeiten mit biologischen Gefahren

In Bereichen, in denen ein Risiko für Infektionen durch Viren, Bakterien oder andere Mikroorganismen besteht, ist Schutzkleidung erforderlich, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Dazu gehören:

  • Gesundheitswesen: Schutzkittel, Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrillen
  • Laboratorien: Schutzkittel, Handschuhe, Schutzbrillen, eventuell Atemschutzmasken
  • Abfallwirtschaft: Handschuhe, Schutzanzüge, Atemschutzmasken

Arbeiten mit Lärm

Bei Arbeiten in lauter Umgebung ist Gehörschutz notwendig, um Hörschäden zu vermeiden. Das kann sein:

  • Industrie: Ohrenschützer, Ohrstöpsel
  • Bauwesen: Ohrenschützer, Ohrstöpsel

Weitere Faktoren

  • Sichtbarkeit: Bei Arbeiten im Straßenverkehr oder in unübersichtlichen Bereichen sind Warnwesten oder andere reflektierende Kleidung erforderlich, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Wetterbedingungen: Bei Arbeiten im Freien kann spezielle Schutzkleidung erforderlich sein, um vor Regen, Wind oder extremer Sonneneinstrahlung zu schützen.

Verantwortlichkeiten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die erforderliche Schutzkleidung bereitzustellen und die Mitarbeiter über die richtige Verwendung und Pflege der Schutzkleidung zu unterweisen. Es ist auch die Verantwortung des Arbeitgebers sicherzustellen, dass die Schutzkleidung in gutem Zustand ist und regelmäßig gewartet oder ausgetauscht wird.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die bereitgestellte Schutzkleidung bestimmungsgemäß zu verwenden und Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Er muss auch Mängel an der Schutzkleidung melden und dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß gepflegt wird. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Zusammenfassung

Schutzkleidung ist immer dann zusätzlich zur Berufskleidung notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die vorhandene Kleidung nicht ausreichend Schutz vor den am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren bietet. Die Art der erforderlichen Schutzkleidung hängt von den spezifischen Risiken ab und kann mechanischen, chemischen, thermischen, elektrischen, biologischen, optischen Schutz oder Gehörschutz umfassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die korrekte Verwendung von Schutzkleidung. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist entscheidend, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

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